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Daisych

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Beiträge von Daisych

  1. Am 9.12.2017 um 12:57 schrieb karlyman:

    Mindestens ein öffentlicher/"staatlicher" Schießstand in jedem Landkreis - hört sich ja fast wie in der CH an...

      ^_^

     

     

    Was die in Polen aufgebaut werden soll wird in der Schweiz abgebaut.

    Durch neue sogenannte Umweltschutzgesetz muss jeder Schiesstand ein Kugelfang bis 2020 eingebaut oder erneut werden. Das wollten/können einige Gemeinden nicht finanzieren und versuchen sich davor zu drücken...

     

    Und wieder mal versucht Links das Obligatorische Schiessen zu verhindern somit wären die Gemeinden nicht mehr zuständig...

  2. Ahhhha ging davon aus das du schon länger Lupi schiesst und wechseln kannst...

    Hab sofort mit Wettkämpfen angefangen mehr wegen der Erfahrung und Routine als wegen dem Ergebniss selbst wenn ich mich total blamiert der Vereinsaussflug hat immer Spass gemacht.

    Glaub jeder Schütz hat sich schon mal blamiert und heute lachen sie darüber..

     

    Aber was Ausreden betrifft bist du schon ein echter Schütz  :rofl:. .

     

    Der den Abzug betätigt ist doch schuld wenn er ein schlechten Schuss abgibt?

    Rumfliegende Hülsen sind nervig aber du hast Aufgeregt wodurch dir Fehler passiert sind..

     

    Z.B: vor kurzem wollte einer nicht neben mir schiessen da ihn Grosskaliber stören.

    Platzwechseln wollte er nicht und die nächste Ablösung war voll.

    Trag ich die schuld für das was er zusammen geschossen hat ?

    Das dir mal eine Hülse an Kopffliegt kann überall passieren das nervt jeden aber man kann sich daran gewöhnen und ruhig weiterschiessen übrigens spicken auch KK-Hülsen durch die Gegend.

    Sonst geh auf die Scheibe ganz links oder wart bis die mit ihren 5 Schüssen durch sind...

    War in dem Verein schon immer so mit den gleichgeschalten Scheibenwagen?

    Wie viele Schützen besuchen im Durchschnitt das Training?

    Die Scheibenwagen gibts nicht mal in der heutigen Zeit schneller das ist das "modernste" was es gibt...

    Die meisten Pistolenvereine haben die gleichen Scheibensystem im Stand. 

    50m Anlagen sind nicht so mein Ding die Drahtseile sind nicht schussfest....

    Wollt ihr euch eine elektronische Schussanzeige zulegen???

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    IMG_20170827_045142.jpg

  3. Am 29.7.2017 um 23:14 schrieb gungir:

    Du brauchst dafür eine Lizenz. Ob du diese ohne Verein bekommst glaub ich nicht und wo willst auch trainieren ohne Verein?

     

    Die Lizenz wird dir nur Ausgestellt wenn du ein Stammverein hast.

    Du kannst in andern Vereinen aber Passivmitglied (B-Mitglied) sein und mit dem 2. Verein (Gruppen)Wettkämpfe besuchen (falls der Stammverein den Anlass nicht besucht) absolvieren in jeder CH-Disziplin ohne zusätzliche Gebühren :yess:.

    Falls du Ausländer bist würde ich dir empfehlen eine Lizenz zu beantragen sowie eine Ausnahmebewilligung von der kantonalen Militärbehörde vom Verein beantragten lassen...

    Die Munition wird nur bei "Schweizern" subventioniert dazu würdest du von Bundesübugen (Obli/Feldschiessen) sowie gewisse Wettkämpfen ausgeschlossen werden (Hier: https://www.google.ch/url?sa=t&source=web&rct=j&url=http://www.sgksv.ch/attachments/article/706/SSV-Reglement%20Ausl%C3%A4nder.pdf&ved=0ahUKEwis6ZXMt_XVAhUHDcAKHWqwCZ8QFggcMAA&usg=AFQjCNFsJ-M9F3S1a0QV9K1nu-SWWGNoCw)

     

    Am 31.7.2017 um 01:09 schrieb Proud NRA Member:

     

     

    Nachdem die Ausgangsfrage wohl nun beantwortet ist, ist "Wettkampfreife" in der Schweiz ein Ding, das formal attestiert werden muß, oder meintest Du einfach, daß sie ihm sagen kann, daß er jetzt ohne sich oder andere zu Gefährden und ohne Totalblamage zu einem Wettkampf gehen kann?

     

  4. J

    vor 2 Stunden schrieb marc52:

     

    Nicht nur nicht schaden. Vereinszwang ist Pflicht. Habe eben erst den Schweizerischen Schützenverein angefragt, ob das Beantragen einer Lizenz über den Verein oder durch den Schützen auch selber beantragt werden kann. Die Antwort kam prompt mit einem Satz: "Die Beantragung einer Lizenz geht über den Schützenverein."

    Das war schon 2001so das der Verein die Lizenz über die VVA beantragt.

    Auch wenn du lizensiert bist musst du NICHT am Wettkämpfen teilnehmen oder Pflichttrainings absolvieren (zumindest noch nicht!). Wir haben auch Mitglieder die auswärts Schiessen möchen...

     

    Die Lizenz beinhaltet die Millitärversicherung (Unfall;Sachschaden...) Bei der USS (Hier:https://www.uss-versicherungen.ch/index.php/versicherungen/unfall-haftpflicht-und-sporgeraetekasko). 

     

    Gruss Fabi

     

  5. Am 1.6.2017 um 23:54 schrieb Bergler:

    Uups, schon im ersten Post ein Fehler, die Kennzahl des Importeurs ist natürlich 4-Stellig.

    Revolver ist vermutlich S&W, dann sollte 0065 draufstehen für G&E.

    B&T ist 0012, ja, eine ganze Liste weiterer habe ich zusammengetragen, aber das ist natürlich mühsam und unvollständig.

    Da bin ich froh dachte schon das etwas nicht stimmt....

     

  6. vor 7 Stunden schrieb Bergler:

    Seit ein paar Jahren müssen Waffen mit einer Importkennzeichnung versehen werden, die aus CHE für Schweiz, 2 Zahlen für das Jahr und einem dreistelligen Code für den Importeur besteht.

    Hab 6 Zahlen bei meinem Revolver nach dem CHE bei meinem Revolver (Herkunft USA)...

    Schon mal von 4 Zahlen vor den 2 (Jahres) Zahl gehört???

  7. vor 45 Minuten schrieb Matth:


    Bei den Schweizern ist es dennoch nicht so streng wie in Deutschland, weil es eben keine Feuerwaffe ist. Kommt in die gleiche Kategorie wie Schreckschußwaffen, stimmts?

    Sicher aber komplizierter:-) 

    Beide Modelle(alle Pfefferpistolen) werden gemäß Art.4 Abs. 1 Bst. g WG  in der Schweiz als Waffe beurteilt in dem Sinne von Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund Ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können (https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/merkblaetter.html). Deswegen brauchts den Waffentragschein. 

     

    Im Gegensatz dazu bleiben beim JPX4 die Aufnahmen der Kartuschen an dem Gerät und nur die Kartuschen werden ausgewechselt. Daraus folgert das BKA schließlich, dass es sich bei der JPX4 um „ein den Schusswaffen gleichgestelltes Abschussgerät für Kartenmunition“ und ist deshalb nach § 1 Absatz 2 Nr.1 des Waffengesetzes vor dem Gesetzt ein der Schusswaffe gleichgestellter Gegenstand. 

     

  8. der Schweiz gilt der Jet Protector JPX als Waffe nach Art. 4 Abs. 1 Bst. g Waffengesetz (Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Daher ist das mitführen nur mit einem Waffentragschein erlaubt....

     

     

     

     

     

  9. Ruhig deutlich darauf hinweisen, dass die Partei sonst nie wieder gewählt wird, sondern AFD (ob das stimmt oder nicht, egal). Davor haben die vermutlich schon Angst, dass sie Stimmen an die neuen verlieren.

    Ruhig deutlich darauf hinweisen, dass die Partei sonst nie wieder gewählt wird, sondern AFD (ob das stimmt oder nicht, egal). Davor haben die vermutlich schon Angst, dass sie Stimmen an die neuen verlieren.

    War ein toller Moment als die Grünen von den Schweizer die Quitung bekamm. Die Kröhnung war das sie Wollten die Wahlschlappe zuerst nicht mal glauben.

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