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von_Hochstein

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  1. ^^ Haha. Danke für die Blumen:-) Sachkunde ist nun schon ein paar Jährchen her. Aber ich wollte eigentlich keinen Smalltalk machen. Ich dachte das Forum ist auch dafür da, kurzerhand mal eine Frage stellen zu können. Auch wenn es hier sicher komplexere Probleme als meines gibt.
  2. Hallo Leute, ich bräuchte mal ein wenig Hilfe beim richtigen Ausfüllen meines "Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz". Ich habe mich mit meinem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung gesetzt und mir dort das Formular geben lassen. Die nette Dame hat mir auch kurz erklärt, worauf ich achten sollte. Allerdings sind mir beim Ausfüllen zu Hause nun ein paar Unklarheiten aufgekommen. Nach der Suche nach Antworten im Forum bzw. google bin ich nun ganz raus. Ich will nichts falsch machen. Ich bin Mitglied in einem Schützenverein unter dem DSB (länger als 1 Jahr). Sachkunde und alle sonstigen Voraussetzungen sind erfüllt und vorhanden. Ich besitze noch kein Waffe, habe aber eine im Auge, die ich gern erwerben möchte (alle Daten vorhanden). Ich möchte gleich die gelbe und grüne WBK beantragen. Der Revolver soll zum sportlichen Schießen genutzt werden. Ich habe folgende Möglichkeiten zum ankreuzen im Antrag: 1) WBK zum Erwerb und zur Ausübung tatsächliche Gewalt (§10 I WaffG) 2) WBK als Sportschütze (§§14 IV, 16 I WaffG) 3) Berechtigung Mitbenutzung 4) Munitionserwerbsberechtigung 5) Waffenschein/-verlängerung 6) WBK aufgrund Jagdschein/ von Todeswegen 7) WBK für Sammler/ Sachverständige 8) Ersatzausfertigung 1) und 2) ist klar. Die WBK berechtigt ja auch zum Erwerb der zur eingetragenen Waffe zusätzlich vermerkten Munition. Besagter Revolver ist ein .357 Magnum. Berechtigt das nun aber auch automatisch zum Erwerb von .38 (spezial) und .357? Oder brauche ich dazu noch die Munitionserwerbsberechtigung mit den entsprechenden Einträgen? Da bin ich nicht schlau geworden. Dann schaute mich die Frau vom OA mit ganz großen Augen an, als ich fragte, wie es sich verhält mit einem Voreintrag für eine Waffe, wenn ich den Antrag auf die WBK stelle. Ich dürfte ja noch gar nicht und das geht nicht und wie kann ich nur. Im Antrag gibt es aber einen Punkt "Folgende Waffen/ Munition [ ] möchte ich erwerben [ ] habe ich erworben. Darf ich hier nun meinen Revolver schon als "möchte ich erwerben" angeben? Gilt das als Antrag auf "Voreintrag"? Oder muss das im Nachhinein erfolgen, wenn die WBK bereits ausgestellt ist? Ich danke euch für eure Hilfe. Grüße, von Hochstein
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