RickDangerous
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Heisst das, nun sind Pistolen aller Marken/Modelle erlaubt, wenn sie nur die Anforderungen aus 1.2 erfüllen?
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Wenn ich mir meinen Caran d'Ache so anschaue ... vorne... sieht einem Hohlspitzgeschoss recht ähnlich. Also genau genommen ist das ein Hohlspitzkugelschreiber, oder? Viel gefährlicher als FMJ-Tactical Pens würde ich meinen.
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Ich habe auch noch einen WES, ausgestellt vor dem 15.8. Kann man diese verlängern und für Waffen, die jetzt eine kleine Ausnahmebewilligung brauchen, verwenden?
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Ich hatte im September noch zwei WES beantragt (Aargau); dort gab es noch eine Nachfrage ob ich eine der neuen "kleinen Ausnahmegenehmigungen" beantragen möchte. Habe das verneint und meine WES erhalten.
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vor 18 Minuten schrieb gungir:
Ich habe die Sammlerbewilligung beantragt und erhalten.
In welchem Kanton war das?
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Salut zusammen,
Heute habe ich den Protell Newsletter erhalten
ZitatGeschätztes PROTELL-Mitglied
PROTELL hat seit der Abstimmung vom 19. Mai in Bezug auf die Umsetzung des neuen Waffengesetzes und seiner Verordnung durch die Kantone zahlreiche Erfahrungsberichte von Mitgliedern zusammengetragen. Im Gegensatz zu dem, was sowohl vom Bundesrat als auch von anderen Befürwortern der Gesetzesverschärfung wiederholt versprochen wurde, muss festgestellt werden, dass die überwiegende Mehrheit der Erfahrungen von einer Praxis zeugen, die nicht mit dem Gesetz und seinem Zweck übereinstimmen.
Die meisten mit uns geteilten Erfahrungen legen die Vermutung nahe, dass die Waffenbüros die Gelegenheit der Gesetzesverschärfung ergriffen haben, um eigene Bestimmungen zu erlassen. Während einige Kantone einen durchaus pragmatischen und unbürokratischen Weg einschlagen, haben die meisten von ihnen leider eine Intensivierung der Kontrollen, zusätzliche administrative Hürden oder andere neue «Regeln» eingeführt. Durch eine Anwendung mit unlogischen Auflagen und Anforderungen, die im Gesetz nicht vorgesehen sind, haben sich unsere Befürchtungen bewahrheitet – es besteht ein grosses Missbrauchspotential seitens der Behörden.
PROTELL wird die Erfahrungen von Mitgliedern und Händlern der Schweiz weiter zusammentragen, um einen möglichst vollständigen Überblick über dieses Unwesen zu erhalten.
Wir ergreifen folgende Massnahmen: In erster Linie die Verteidigung unserer Mitglieder, welche Opfer eines solchen Missbrauchs sind, mit Hilfe der Rechtsschutzversicherung, in deren Genuss alle zahlenden Mitglieder kommen. Zudem werden wir uns mit den Polizeikorps und ihren Aufsichtsbehörden in Verbindung setzen, um die Rechte der Waffenbesitzenden zu verteidigen und auf den Zusagen zu beharren, die im Parlament während des Abstimmungskampfes gemacht wurden. PROTELL wird mit allen rechtlichen und politischen Mitteln kämpfen um sicherzustellen, dass das am 19. Mai angenommene Waffengesetz ohne exzessive Interpretationen umgesetzt wird.
Sie können auch dazu beitragen, indem Sie Ihre positiven oder negativen Erfahrungen mit dem Waffenbüro Ihres Kantons mit uns teilen. Zögern Sie nicht, sich an unseren Rechtsdienst zu wenden, der sämtliche Möglichkeiten zur Verteidigung Ihrer Rechte prüfen wird!Freundliche Grüsse
Ihre PROTELL - Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht
Hat jemand von euch schon Erfahrungen gemacht seit August?
Viele Grüsse,
Rick
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Was man auch nicht vergessen sollte: im Revier gibt es keine Standordnung
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Hallo zusammen,
Vielen Dank für die vielen, hilfreichen Antwortern. Aber eben genau diesen Diskussionen würde ich am Stand gerne aus dem Weg gehen.
Was wahrscheinlich für die ganzen ausländischen Olympiaschützen einschlägig sein wird ist der § 4 Abs. 1 Nr. 2, bei Patronenlagern < 6mm Durchmesser bei .22 lr. braucht es keinen Beschuss. Wäre natürlich auch für meine KK praktisch.
Aber eben, muss wohl dann auch die Stand-, Sportordnung hergeben. Dazu habe ich mir noch die DJV-Schiesstandordnung und Schiessvorschrift angesehen; darin wird kein Beschuss verlangt ...
Viele Grüsse,
Rick
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Salut zusammen,
Ich werde in nächster Zukunft öfter in DE schiessen gehen und leider haben nicht alle meine Waffen auch einen CIP Beschuss.
Jetzt würde mich interessieren wer damit schon Erfahrungen hat, vielleicht sogar selber schon den Beschuss hat machen lassen oder vielleicht über einen Büchsenmacher?
Eingetragen habe ich sie im EFWP und könnte mir durchaus vorstellen selbst nach Ulm, München, Gardone zu fahren... vielleicht auch Prag.
Viele Grüsse,
Rick
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Salut zusammen,
Merci vielmal für die kompetenten Auskünfte.
Letztes Jahr hatte ich mir die P226 LDC gekauft und auch im Verein geschossen. Dort hat sich, zum Glück, keiner dafür interessiert dass sie nicht zugelassen wäre.
Bei den 226en gibt es ja nicht nur die benamten Varianten (Legion, LDC, Tacops, etc.), sondern auch solche wie z. B. die SL, DAO, DAK oder BT. Wären die auch nicht zulässig?
Es scheint ja wirklich eine Wissenschaft für sich zu sein... Gibt es da vielleicht beim Verband eine Stelle die verbindlich Auskunft geben kann ob eine Pistole dem Reglement entspricht?
Jetzt möchte ich mir dann doch etwas kaufen womit ich Feldschiessen/Bundesübungen schiessen könnte und ich habe die Sphinx 3000 ins Auge gefasst. Weiss vielleicht gerade jemand ob die VS oder SH Ex-Kapo Sphinxen zugelassen wären? Es steht nur 3000 dabei und nicht AT3000. Nachdem was ich hier bisher gelesen hab frage ich lieber einmal dumm als einen teuren Fehlkauf zu machen ;).
Viele Grüsse,
Rick
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Salut Ron,ich hatte an eine P226 LDC gedacht, leider im Moment nicht lieferbar und deshalb noch nicht gekauft. Sie hat eine verstellbare Visierung, ist aus Vollstahl, hat mehr Gewicht vorne und den ergonomischen Griff. Diese Punkte wären mir wichtig und deshalb denke ich die LDC würde gut zu mir passen.Ich habe vor zuerst statisch (25m; gerne Verein) zu schiessen, aber noch die Option zu haben auch dynamisch schiessen zu können. Das würde ich angehen wollen wenn ich eine anständige Präzision auf dem Stand erreicht habe.Wenn ich dann auf dem Stand noch 50m machen möchte (oder 25m noch präziser) könnte ich mir vorstellen, mir dann noch eine P210 anzuschaffen.Das wäre so in etwa mein Plan im Moment .Viele Grüsse, Rick
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Merci für die Auskünfte!
Ich hatte mir die LDC angesehen und sie sieht ja schon etwas anders aus und deswegen war ich unsicher ob das abgedeckt wäre.
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Gut, einverstanden! Die X-Five steht explizit in der Liste. Aber schliesst das nun andere 226 Varianten definitiv aus?
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Ciao zusammen,ich interessiere mich für Pistolen die man auch im Verein schiessen könnte. Im Hilfsmittelverzeichnis (27_132_dfi_Hilfsmittelverzeichnis_2015.pdf) und den Regeln für das sportl. Schiessen (http://www.fst-ssv.ch/PortalData/1/Resources/dokumente/verband/dokumente_verband_allgemein/2_10_04_d_RSpS_TR_Pistole_2010.pdf) steht lediglich P226, schliesst das auch Varianten der P226 ein (z. B. X-Five, Navy, LDC)?Viele Grüsse,Rick
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Merci für die kompetenten Auskünfte!
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Ciao zusammen,
ich schaue mir gerade die Sphinx 3000 Tactical im aktuellen Katalog von Lagardere an (KaPo-Occasion). Weiss jemand zufällig warum die Schaffhauser so viel günstiger ist als die Walliser Sphinx?
Merci & viele Grüsse,
Rick
Der SSV erwacht!
in Schweiz
Geschrieben
Das ist ja ein Meilenstein; ich bin positiv überrascht.
😀