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Strobel

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  1. Ich sprach ja auch davon, das ich in Frankreich Grundbesitz habe. Selbstverständlich werde ich berichten wie es ausgeht und gegebenenfalls auch die entsprechende E-Mail Adresse angeben bei der man Fragen auch auf deutsch stellen kann. Gruß
  2. Vielen herzlichen Dank @ elpeha56 Du hast mir sehr weiter geholfen und ich habe einen ausgesprochen netten Mitarbeiter gefunden, der mir in den nächsten Tagen Auskunft geben wird. Gruß
  3. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung dauert zur Zeit in Hessen etwa 3 Monate, daher, diese Zeit wirst du in etwa haben deine "Angelegenheit" zu klären.
  4. Rede mal mit deiner Waffenbehörde. Eventuell kannst du ja durch alte Nachweise deine WBK bekommen, da du schon so lange im Schützenverein bist und nur durch deine Auslandssemester deine Besuche im Schützenverein vernachlässigen musstest. Besonders, wenn du ja jetzt das Training wieder aufgenommen hast. Ist einen Versuch wert.
  5. Eine belastbare Quelle habe ich nicht. Aber im Strassenverkehrsgesetz steht, das ein Autofahrer den Autoschlüssel so aufzubewahren hat, das kein Unbefugter dritter ihm habhaft werden kann. Wie bewahrst du also deinen Autoschlüssel auf? Wer dir verbindlich Antwort geben kann ist dein Haftpflichtversicherer. Frage den mal was für ihn sicher ist.
  6. Der Schlüssel zum Waffenschrank ist genauso auf zu bewahren wie der Autoschlüssel. Es wird also nicht von dir erwartet, die Schlüssel noch mal separat in einen Safe zu packen. Ok, er sollte vielleicht nicht gerade im Schlüsselkasten im Flur hängen mit der Aufschrift "Waffenschrank".
  7. Ich frage mich gerade, wo das Problem ist beim Topic zu bleiben.
  8. Stimmt, auf WO werde ich mich nicht berufen, aber wenn ich die richtigen Informationen habe, kann ich ganz anders bei einem Anwalt auftreten oder weiß halt wann die Franzosen mich wieder veraeppeln wollen. Oft genug wurde ich von Französischen Anwälten hinters Licht geführt und durfte trotzdem im Vorherraus bezahlen. Darum habe ich mich ja auch an ein wie ich denke "Fachforum" gewendet. Ich lasse mich mal überraschen.
  9. Hallo PetMan, mir geht es ja auch nicht um Urlaub, Ich lebe mit Untebrechungen in Frankreich bis zu 5 Monaten im Jahr. Der Keller in meinem Bauernhaus ist bereits zum Schießstand ausgebaut. Ich habe ca 6 Ha. Gelände und bekomme trotzdem von der Polizei keine Auskunft was ich darf und was nicht. An der Sprache kann es auch nicht liegen, da ich recht gut Französisch spreche. Leider sind es immer noch die "alten Sachen" von vor 70 Jahren, was die meisten Franzosen den Deutschen nachtragen.
  10. Französische Behörden/Konsulate habe ich bereits befragt. Die Antworten sind schlimmer als meine Chrystalkugel. Da ich allerdings hier schon gelesen hatte von Schwarzpulvereinkauf in Frankreich ging ich davon aus, das ich hier auch zu meinen Fragen Antworten bekommen kann. Scheint aber bisher nicht zu funktionieren.
  11. Darum habeich doch gefragt. Wer weiß was ich mit nach Frankreich zu meinem Haus mitnehmen darf.
  12. Hallo zusammen. Ich bin neu hier und hätte mal ein paar zusammenhängende Fragen. Ich bin zur Zeit im Besitz eines "kleinen Waffenscheins". Damit bin ich in der BRD befugt eine Gas/Schreckschusswaffe zu führen. Desweiteren arbeite ich zur Zeit an einem Sprengstoffschein, (Böller, Vorderlader und Wiederlader) und an meiner Waffenbesitzkarte. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich bin viel im Ausland unterwegs, hauptsächlich in Frankreich wo ich noch ein Haus besitze. Was nützen mir diese Genehmigungen wenn ich meine Waffen und Munition mit nach Frankreich nehmen möchte? Habe viel versucht mich im Internet zu informieren, bin aber leider nirgendwo gelandet. Wer kann mir bitte verbindliche Informationen geben? Danke für eure Mühe Strobel
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