Ein Wechselsystem im gleichen Kaliber oder kleineres Kaliber ist bedürfnisfrei (also ohne Verbandsbescheinigung) erwerbbar. Es muss aber in die WBK eingetragen werden da es sich um ein massgebliches Waffenteil handelt. Dabei kann man sich auch das Kaliber eintragen lassen (Eintrag + Mun.erwerb ca. 30 Euro). Die Verwaltungsvorschrift sagt hierzu aus, dass die Wechselsysteme nicht auf das Waffenkontingent und ebensowenig auf das Erwerbsstreckungsgebot (2 pro Halbjahr) anrechnen.
Ich selbst habe für meine 1911 ein Wechselsystem in .22 und 9x19, für meine CZ 75 eines in 9x19 ,6 Zoll sowie .22 lr Kadett
Alle ohne Kontingentsanrechnung und ich konnte trotzdem noch zwei Waffen pro halbjahr erwerben. ;P
Pass bei der Sachkunde gut auf und lies das WaffGes und die VerwVorschr. gut durch, so hast du nie Probleme bei der Argumentation beim Amt