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vor 17 Stunden schrieb AmericanDad:
Im Kern geht es immer darum, dass sich die Regierung in die Belange der Bürger einmischt. In Ihre Märkte, in Ihren Konsum, in ihre Partnerschaft, in jeden einzelnen Bereich des Lebens. Was genau ist die Grundlage dafür, dass eine Regierung, ein Staat das tun darf? Würde man das seinem Nachbarn erlauben? Natürlich nicht. Warum dann aber dem Staat? Und genau hier wird es interessant. Die einen sehen im Staat den Garanten für die Existenz ihrer Gesellschaft. Ohne diesen würde das Leben wie sie es kennen schließlich nicht sein. Das ist richtig, ohne sich einmischenden Staat würde es in Deutschland ganz anders aussehen. Aber wirklich schlechter?
Was wenn der Staat bestimmte Macht und Befugnisse gar nicht hätte?
Buch von Titus Gebel: ‚Freie Privatstädte‘ - hat nichts mit Waffenrecht zu tun, aber mit viel weniger Staat. Für viele ein Augenöffner.
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Es geht hier rein um Informationen. Nicht um Dramatik.
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vor 24 Minuten schrieb CZM52:
Vermutlich zielt die Frage nach der Seriennummer auf DIESEN Passus im §14(4)WaffG:
" mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe "
Ja, das war der Fall. Er sollte nachweisen, daß er mit der eigenen Waffe(n) geschossen hat und nicht mit einer Vereinswaffe.
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Moin,
hab gerade von einem Freund aus einem anderen Kreis erfahren, daß dieser von seiner Behörde aufgefordert wurde, die Schießnachweise inkl. der Seriennummer der geschossenen Waffe zu liefern. Ist das aktuell waffenrechtlich korrekt - mir ist das neu?
Danke für Hinweise.
vG
orish
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unterzeichnet
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Am 24.10.2019 um 22:32 schrieb OsiLu:
Ich denke jeder sollte etwas tun. Meine Briefe gehen heute raus - 110 Stück.
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vor 11 Minuten schrieb Hunter375:
Naja.. das kommt dann wohl auf das persönliche Auftreten an.. ich wüsste nicht das ich auf der IWA schon mal ein Schaufenster vorweisen musste und an der Beratung gab es auch nie etwas zu bemängeln.. die waren immer alle sehr Auskunftsfreudig obwohl ich nie ein Geheimnis daraus gemacht habe das ich ein Endkunde bin.
Wie kommst du dann in 2017 rein? Ich hatte einen Gutschein ausgestellt von einem Anbieter, allerdings sagt der Voucher und auch die online einsehbaren Regeln was ein Fachbesucher vorweisen muß, um auch mit Voucher eines Anbieters eingelassen zu werden: Download Zugangskriterien deutsch und davon kann ich als Endkunde nichts vorweisen. Auch ein Telefonat mit der IWA ergab, daß trotz Voucher eines Aussteller ich ohne diese Voraussetzungen keinen Einlass erhalte.
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Auf blauen Dunst macht heute keiner mehr was, der eine Datenbank/ERP-System benutzt und somit Schnelldreher und anderes kennt und immer in Stückzahl vorrätig hat. Die Waffen- und Waffenzubehörindustrie (für den zivilen Markt) ist die einzige, die ich kenne, die praktisch immer/immer wieder nicht liefen kann bzw. ständig lange Lieferzeiten hat. Als ob man beispielsweise PMAGs nicht immer eine gewisse geringe Stückzahl am Lager halten kann - nein, immer heißt es 'vorrätig Lager USA'.
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Umzug nach Spanien - WBK und Auflagen in Spanien
in Allgemein
Geschrieben
Moin,
ich habe über die Suchfunktion einiges gefunden, einige Links funktionieren nicht mehr und meist sind die Beiträge recht alt. Daher hier eine Neuauflage.
Wenn man seinen Wohnsitz nach Spanien verlegt - wo kann man sich über die aktuelle Gesetzeslage in deutscher Sprache informieren in Bezug auf Mitnahme der Waffen, Training und Auflagen.
Oder noch besser - hat jemand hier aktuelle Erfahrungen und würde die mit mir teilen - gern auch in einem Telefongespräch?
Danke und vG
orish