atoms
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Recht einfach: Du schließt deinen Transportvertrag mit der Deutschen Post, der Frachtführer ist DHL. Ob Spediteur (hier Post) und Frachtführer (hier DHL) unteschiedliche Haftungsbedingungen haben, soll dir soweit egal sein daß für dich die AGB's des Spediteurs gelten, wie die Haftung im Innenverhältnis ist, ist für dich uninteressant - das Problem könnte nur sein, das den Mitarbeitern des Gelben Riesens auch ggf. im Schadensfall klarzumachen.
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@bullpup: Bitte keine Beleidigungen!
Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
in Waffenrecht
Geschrieben
Dann bitte doch einmal deine Vereinskameraden, dir die entsprechende Passage im Gesetz zu zeigen, jeder der das nicht kann, sollte wegen Dummheit seine WBK zurückgeben, und urplötzlich bekommst du Trainingszeiten ohne Ende.