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Daytripper

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Beiträge von Daytripper

  1. Hallo zusammen! Hat nicht direkt etwas mit Schusswaffen zu tun aber evtl. könnt ihr mir ja dennoch bei meiner (zugegebener Art vielleicht dummen) Frage weiterhelfen. Und zwar geht es um die Kennzeichnung Tierabwehrspray. Wenn die entsprechende Kartusche richtig gekennzeichnet ist und in einem Gerät eingebaut ist, reicht dies aus oder muss zwingend das Gerät auch von aussen klar erkennbar damit gekennzeichnet sein?

     

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!!

     

    Tja , denke schon das Gefahren Stoffe klar erkennbar auf dem Behältnis sein müssen. 

     

     

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  2. Hallo zusammen!

    Mit diesem ersten Beitrag in diesem Forum moechte ich direkt eine Frage stellen. Ich hoffe mittel- und langfristig auch Teil der Community zu werden und dann auch anderen Usern helfen und mich allgemein austauschen zu koennen.

    Vorerst aber erstmal zu meiner Frage die mich heute hier her gefuehrt hat:


    Mein Plan:

    Ich beabsichtige einem Schuetzenverein beizutreten und zu gegebener Zeit auch eine WBK zu beantragen.

    Mein "Problem" (In Anfuehungszeichen da ich nicht sicher bin ob es wirklich ein Problem ist): 

    Mein Fahrereignungsregisterauszug weisst einen Eintrag aus dem Jahr 2011 auf. Ich wurde damals mit 1.12 o/ooe Alkohl am Steuer angehalten  (richtig gelesen, 0.03 Promille, was etwa einem einem Viertel Glas Bier entspricht, die meine Fahrt von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat werden liessen).
    Da zu dieser Zeit noch eine Fahrt mit 0.8 o/oo von 4 Jahren zuvor im Verzeichnes erfasst war, galt ich als Wiederholdungstaeter und musste folglich nach Ablauf meiner Sperrfrist die MPU erfolgreich bestehen.
    Dies klappte auch beim ersten Anlauf ohne Probleme, und somit nehme ich seit 2012 ohne weitere Vorkommnisse und punktefrei am Strassenverkehr frei.

    Durch die Verjaehrungsfristen befindet sich nur noch die Tat mit 1.12 o/oo von 2011 inkl. Fahrerlaubnisentzug und Neuerteilung nach beststandener MPU im Jahr 2012 in meinem Fahrereignungsregisterauszug.
    Tilgungsreif ist dieser Eintrag nach 10 Jahren, das waere also im Jahr 2022.

    Meine Frage: 

    Kann ich unter diesen Voraussetzungen davon ausgehen, dass die Beantragung einer WBK erfolgreich ist, oder muss ich damit leben, dass ich vor Tilgung im Jahr 2022 kein WBK Besitzer sein kann?

    Meine Hoffnung:

    Aufgrund der Tilgungsfristen des Bundeszentralregisters weisst mein vollstaendiger Bundeszentralregisterauszug keine Eintragungen mehr auf!  Die Straftat der Trunkenheitsfahrt wurde nach Ablauf von 5 Jahren im Jahr 2016 geloescht!
    Um Missverstaendnisse zu vermeiden: Ich spreche nicht vom Fuehrungszeugnis, sondern von der vollstaendigen BZR-Auskunft die man nur bei Gericht einsehen kann.  Diese hat keine Eintragungen und ich habe somit laut Bundeszentralregister eine vollkommen weisse Weste.
    Nur leider hat das Fahrereignungsregister andere Tilgungsfristen.

    Die Kernfrage lautet somit wohl eigentlich: Wird im Rahmen der WBK-Beantragung auch das Fahrereignungsregister geprueft (und waere der bei mir vorhandene Eintrag dann auch ein Hindernis fuer die WBK), oder mache ich mir zuviele Gedanken und mit dem sauberen Bundeszentralregisterauszug steht einer WBK nichts im Weg?

    Ich danke im Voraus fuer eure Einschaetzungen und Antworten!

    LG
    NewWBK
    WBK Beantragen und schauen was passiert, wünsche ein frohes Fest.

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  3. Hallo zusammen,

    so hab jetzt die KW bei meinem Freund in meinem Schrank gelagert.

    Hab nochmal mit meinen SB gesprochen und ihm den den Vertrag den ich aufgesetzt habe vorgelegt.

    Er war mit der Sachlage und dem Vertrag den mein Freund und Ich unterschrieben haben einverstanden.

    Thema erledigt.

    Danke fuer eure Tips.

  4. Verrätst Du uns das Bundesland? Der KBW Winnie hat doch auch erst ein Urteil kassiert, nachdem einer seiner Untergebenen die Aufbewahrung im Bankfach verbieten wollte. (Klar, die wollen legalisiert in möglichst vielen Wohnungen schnüffeln gehen).

    Rheinlandpfalz

  5. Daytripper - also mal ehrlich - mir wäre das viel zu blöd meine eigene Waffe umständlich bei einem Bekannten zu lagern und jedes mal einen Abholtermin abstimmen zu müssen.

    Wer war denn eigentlich zuerst in deinem Haus - Waffen oder Freundin? Für mich gäbe es da keine zwei Meinungen in der Diskussion hinsichtlich Verbleib!

    Gruß, Patrick

    Mein Freund und ich den ich seit min 30 Jahren kenne,sind zusammen in einem Verein und gehen einglich immer zusammen Schiessen bin in 5min bei ihm Zuhause und ne Terminabsprache brauch ich da sicher nicht :-))

  6. Ja, das geht. Verkauf sie aber lieber gleich, denn die Frau wird auch was dagegen haben wenn du schießen gehen willst, oder zu deinem Kumpel um deine Waffe zu putzen, und und und.

    Sorry, aber eine Frau die Dich vor so eine Wahl stellt will Dich nach ihrem Willen formen, und früher oder später wird nichts mehr von Dir übrig sein.

    Nein gehe schon seit Jahren diesem Sport nach,dagegen hat sie nichts,sie hat nur Angst wegen Kinder im Haus und Waffen

  7. Tja das war ja klar mit meiner Frau. ;-)

    Wie gesagt die will die Waffen nicht im Haus haben.

    Hallo

    nein, jetzt mal im Ernst: Natürlich geht das Konstrukt, du stellst beim Freund die Waffen in einem Gesetzeskonformen Schrank unter. Wenn der selbst noch Berechtigter ist, umso besser. ist aber nicht gefordert. Es muss lediglich ein dauerhaft bewohntes Gebäude sein. Von wem Bewohnt, wird nicht angegeben.

    Steven

    P.S. nichts für Ungut für den kleinen Scherz :grin: . Bei der Vorlage.

    Tja so hatte ich mir das auch gedacht. Hab mal bei meinem Sachbearbeiter auf dem Amt so mal leicht Angeklopft was der davon hält.Der war nicht so einsichtig. Er mein die Waffe muss bei mir in der Wohnung sein. Da sie auf mich Regestriert ist.

    Max 4 Wochen könnte ich die Waffe auslagern.

    Dan hab ich nir da so gedacht,gut 4 Wochen OK wenn ich die Waffe ja alle 2 Wochen zum Schiessen hole,fangen die 4 Wochen da wieder von vorne an???

  8. Hallo,

    hab da mal ne frage,

    gibt es eine möglichkeit meine KW die ich auf meiner WBK habe,bei einem Freund zu lagern. Hab mir das so vorgestellt,

    ich werde einen B Schrank bei ihm hinstellen wo die KW drinliegt. Ich habe den Schlüssel zu dem Schrank.Also habe ich nur zugriff auf die Waffe.Da ich min2x im Monat schiessen gehe hole ich mir dann die Waffe.

    Mein Freund hat auch eine Gelbe & Grüne WBK,und selber div. Waffen in seinem Schrank.

    Ist das irgendwie umzusetzten?

    Der Grund fuer die frage ist meine Frau die keine Waffe in der Wohnung haben möchte.

    Welche erfahrungen habt ihr da so gemacht.Und welche Tips habt ihr fuer mich.

    Gruss

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