Walther321
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Nein, weil andere Behörde örtlich nicht zuständig.
Kannst Du das bei deiner Behörde nicht postalisch abwickerln?
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Es gibt eine Hierarchie bei gestzlichen Vorschriften. Bundesrecht bricht Landesrecht, Gesetz steht über der Verordnung, etc.
§ 14 Abs. 2 WaffG: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."
Ergo ist die Vormulierung "pro Halbjahr" in der Vorordnung ein redaktioneller Schnitzer, Die Verordnung ist im Sinne des Gesetzes anzuwenden und das ist ja nun wirklich eindeutig formuliert.
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in IPSC
Geschrieben
Im Raum Trier ist dynamisches Schießen eher rar. RSB/DSB ist da Platzhirsch.
Die wenigen BDS und BDMP-Vereine in der Region bieten aufgrund der Standbauart nur statisch an.
Einzige Option ist der DSU-Verein in Irsch/Saar: http://sthubertusirsch.de/
Die haben zumindest einen mehrdistanzfähigen Pistolenstand.