loki77
-
Gesamte Inhalte
4 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von loki77
-
-
@callahan44er
vielen dank für die rasche antwort. ja genau an das hab ich gedacht es so zu machen um die zeit bis zur deutschen wbk zu überbrücken. wobei der verein halt nicht wirklich in grenznähe liegt, weiß nicht ob das auch eine rolle spielt, fürchte iwie schon.
keine ahnung wie es an den deutschen ämtern ist, aber in österreich sind die behörden nicht gerade sehr auskunftsfreudig wenn es um das waffengesetz geht. die halten gern mal mit informationen zurück und lassen einen dann ins messer laufen. im besten fall hat man dann "nur" zusätliche amtswege und abgeben.
daher wollte ich mich vorab hier informieren.
-
leider kann ich meinen beitrag nicht mehr editieren bzw finde ich die funktion nicht
natürlich ist es ein umzug
VON ÖSTERREICH NACH DEUTSCHLAND!!
kann der admin bitte den titel korriigieren?!
-
Hallo,
ich bin sportschütze, österreichischer staatsbürger, in besitz der österreichischen waffenbesitzkarte mit zwei eingetragenen faustfeuerwaffen.
aus beruflichen gründen werde ich die nächsten jahre nach deutschland ziehen, noch ist unklar für wie lange, möchte allerdings mein hobby hier auch weiterhin ausüben.
jetzt meine frage, wie stell ich das am besten an, dass ich meine beiden waffen mitnehmen kann? auf was muss ich achten?
nach deutschen recht muss ich doch in einem verein für ein jahr angemeldet sein. hinzu kommt, soweit ich das in erfahrung bringen konnte, dass ich als ausländischer staatsbürger sogar noch drei jahre in deutschland gemeldet sein muss bevor ich den antrag auf eine waffenbesitzkarte stellen kann. klingt schon mal alles recht langwierig, noch dazu wo meine aufenthaltsdauer noch nicht fix ist, vielleicht sogar kürzer als drei jahre sein wird.
gibt es vielleicht irgendwelche ausnahmeregelungen die diese zeiten für eu bürger und besitzer einer wbk aus dem heimatland verkürzen? gibt es hier im forum vielleicht jemanden der erst kürzlich ähnliches problem hatte?
soweit ich weiß, hat man als sportschütze die möglichkeit mit einem europäschichen feuerwaffenpass zu veranstaltungen seine waffen nach deutschland mitzunehmen. das ergebnis meiner recherche wird dann wieder sehr wiedersprüchlich. manche sagen, man muss eine einladung zu dieser veranstaltung vorlegen, andere behaupten das sei zwischen österreich und deutschland nicht notwendig. auch soll es angeblich mit dem efwp möglich sein, nur zum training(!) zu einem deutschen schießstand zu fahren. was ich nicht weiß, wie lange darf dann dieser aufenthalt sein? hab im inet gelesen, dass schützen aus deutschland zu veranstaltungen nach österreich fahren und dann im anschluss gleich zwei wochen urlaub hier machen und die waffen im hotelsafe verwahren. wie ist es umgekehrt?
vielleicht noch wichtig: natürlich werde ich in deutschland gemeldet sein, mich auch in einem schützenverein anmelden (von dort hab ich auch den tipp mich mit meinem problem an dieses forum zu wenden) und ich werde auch in regelmässigen abständen für die dauer von ein bis zwei wochen immer wieder nach österreich fahren.
ein wohnsitz in österreich bleibt bestehen.
hoffe ich muss meine waffen nicht die nächsten drei jahre in österreich bunkern od gar verkaufen bis ich hier endlich eine wbk beantragen kann.
mit der bitte um hilfestellung und tipps,
liebe grüße aus Österreich
Umzug von Österreich nach Deutschland
in Waffenrecht
Geschrieben
Ja stimmt... Allerdings fährt er in dem Bsp dann gleich wieder zurück. Macht mich misstrauisch. Bin ja dann doch für einen längeren Zeitraum hier. Nicht falsch verstehen.. Bin wirklich für jeden Tipp u jede Info/Idee dankbar. Will da nix falsch machen u riesen Schwierigkeiten bekommen.
Aus welchem Buch hast du das?
Nochmals danke!!