ich finde meine Fragen legitim, in der Sachkunde kann nicht jeder theoretische Einzelfall betrachten und diskutiert werden.
Dass der vom Bedürfnis umfasste Transport auf dem Weg zum Stand oder nach Hause nicht unterbrochen werden darf steht nirgends, man könnte sonst nicht mal Essen gehen oder zur Toilette oder oder oder.
(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt; 2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt; Das mit dem Arbeitgeber ist soweit klar, muss zustimmen, sonst ist die Aufbewahrung nicht korrekt.