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Mr.Smith

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Beiträge von Mr.Smith

  1. War gerade auf der Webpage vom Bundesrat unterwegs. Dies hat jetzt nichts mit HA's für Jäger zu tun, aber dort ist als TOP 55 ein Entwurf zur Änderung des WaffG. Bei Regelanfragen soll jetzt zusätzlich noch der Verfassungsschutz involviert werden, damit Extremisten keine WBK bekommen. Alles i. O.

    Hier der Link zum Antrag mit sehr interessanten Tabellen und Zahlen zum Waffenbesitz in Deutschland. Wie viele WBK's, Sachverständige, Waffenscheine usw.  

     

    http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0357-16.pdf

  2. Darfst imho nicht. Du darfst den Ersatz-Schlüssel für B auch nicht im A-Tresor für z.B. Munition aufbewahren, denn dann verringerst Du die Si-stufe von dem B-Tresor auch auf A (wenn auch nicht wirklich ;) ).

    Ich habe meinen Erstazschlüssel in einem Bankschliessfach.

    320187[/snapback]

    Darfst imho nicht. Du darfst den Ersatz-Schlüssel für B auch nicht im A-Tresor für z.B. Munition aufbewahren, denn dann verringerst Du die Si-stufe von dem B-Tresor auch auf A (wenn auch nicht wirklich ;) ).

    Ich habe meinen Erstazschlüssel in einem Bankschliessfach.

    320187[/snapback]

    :021::021:

    Wo steht das denn im WaffG??

    Nette Selbstauslegung.

    Auszug:

    §36 WaffG

    (1)

    "... Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden,

    sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt,

    das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau..."

    (2)

    "...als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992..."

    Fazit:

    Die Aufbewahrung von Kurzwaffe UND Munition in einem B-Fach,

    welches sich in einem Schrank der Klasse A befindet ist absolut legitim.

    Freistehende B-Schränke gelten NICHT als gleichwertig.

  3. @Sachbearbeiter in bezug auf Morpheus

    Deine Antwort verstehe ich nicht ganz.

    Deswegen frage ich noch mal nach.

    Hat man die Change, wenigstens die grüne WBK zu bekommen,

    wenn man über ein Jahr Mitglied des Reservistenverbandes ist, aber erst seit ein paar Monaten in einen anerkannten Schießsportverein??

    Aktive Teilnahme an Wettkämpfen ist nachzuweisen, ebenfalls die Sachkundeprüfung.

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