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Madcat65

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  1. Erstmal danke für die Antworten. Grund für die "Um"wanderung ist keine Ausweisung Er ist gebürtiger Deutscher, vor ca. 30 Jahren ausgewandert, Schweizer StA erlangt. Jetzt wird er pensioniert, und da seine besten Kumpels etc. eh in Deutschland wohnen, will er seinen Ruhestand (mit der wohl großzügigen Schweizer Pension) in Deutschland verbringen.
  2. Hallo zusammen, ich hab versucht, mich irgendwie zu dem Thema schlau zu machen, bin aber leider gescheitert. Deshalb hier meine Anfrage: Ein Freund (schweizer Staatsangehöriger) will nach Deutschland auswandern (ja, das gibt's :-) ). Er besitzt eine Walther PPQ und zwei Stgw 57 (Halbautomaten) und würde diese Waffen gerne mit nach Deutschland nehmen, um damit weiterhin sportlich schiessen zu können. Laut Auskunft der deutschen ZuzugsWaffenbehörde sei das nicht möglich. Er müsse zuerst eine deutsche Sachkundeprüfung machen, ein Jahr regelmäßiges Schießtraining in einem Schützenverein durchführen, Bedürfnisbescheinigung, grüne WBK blablabla......erst dann könnte er die Waffen aus der Schweiz "nachkommen" lassen. Irgendwie finde ich im WaffG keine eindeutige Aussage dazu. Hat jemand schon mal mit so einer Problematik zu tun gehabt und kann mir Auskunft geben? Danke und Grüssle
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