Zum Inhalt springen

Slingshot

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    28
  • Benutzer seit

Beiträge von Slingshot

  1. Wenn man nicht genau weiß, wo man suchen muss, dann kann man die Nummern durchaus übersehen.

    Ich habe diesen Thread mal als Anlass genommen, meine WBK zu überprüfen und habe erst bei der zweiten Durchsicht die Nummern entdeckt.

    Sie stehen bei mir z.B. ganz oben am Rand auf Seite zwei und vier.

    Ich kann nicht einmal genau sagen, wann sie die Nummern eingetragen haben, wahrscheinlich vor zwei Wochen,  evtl. aber auch schon Anfang des Jahres.

  2. Moin zusammen,

     

    ich hatte mal das gleiche Problem.

    Da eine Blockierung meiner Erbwaffen abzusehen war und ich früher oder später eh dem Schießesport frönen wollte, bin ich halt schon etwas eher in einen Schützenverein eingetreten.

    Nach ca. einem halben Jahr Vereinsmitgliedschaft kam dann ein Schreiben von der Behörde, mit der Aufforderung die sichere Aufbewahrung und die Erbwaffenblockierung nachzuweisen.

    Da ich schon in einem Verein war, kurz vor der Sachkundeprüfung stand und unter der Voraussetzung dass ich umgehend den Nachweis über die bestandene SK nachreiche, haben sie die Blockierpflicht ausgesetzt

    Die Erbwaffen durfte ich dann weiterhin unblockiert zu Hause aufbewahren.

     

     Einen gewissen Spielraum hat der Sachbearbeiter schon, wenn er es denn will.

  3. Gerade eben schrieb heletz:

    Bei dem geht's aber nicht nur ums Bedürfnis.

     

    Bei dem geht's wirklich um die Persönliche Eignung.

    Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, dass es am Anfang wirklich nur darum ging, ein Bedürfnis für die Sachverständigen WBK nachzuweisen, den Jagdschein hatte er wohl auch nicht verlängern lassen.

    Den Nachweis hat er nach mehrmaliger Aufforderung nicht erbracht und hat seinen persönlichen Feldzug gegen das Landratsamt, insbesondere den Landrat gestartet.

  4. Für Altfälle (Erwerb vor 1972 bzw. 1976) gibt es keine Blockierpflicht, nur für Erben. Die Gebühren müsste ja ein berechtigter Erwerber entrichten, auch die haben keine Blockierpflicht.

    Keine Blockierpflicht für Altfälle ist klar, aber welche Gebühren sollte denn ein "Altbesitzer" erneut entrichten, die Gebühren müsste er ja schon 1972 bzw. 1976 entrichtet haben.

  5. Der Rückgang liegt bei Erben und vor allem bei Altfällen. Am häufigsten werden Flobert und Einzellader-KK abgegeben, die nicht einmal den Wert der Gebühren für einen Eintrag haben.

    Wenn es nur die Gebühren wären, die Blockierpflicht für Erben mag auch dazu beigetragen haben.

  6. Es kann auch richtig schnell gehen.

    Die Verbandsbescheinigung hatte ich eine Woche vor Ablauf des Jahres angefordert, die kam nach 10 Tagen.

    Dann zur Behörde und WBK beantragt und nach genau 14 Tagen hatte ich sie im Briefkasten.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.