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s4f

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Beiträge von s4f

  1. Ich hatte identischen Fall und Berichte so aus eigener Erfahrung

    Onkel wollte mir zu Lebzeiten seine KW "vererben" bzw überlassen. 

    Laut Behörde nur mit üblichem Genehmigungsverfahren möglich. Deshalb hab ich davon abgesehen

    Er ist inzwischen leider verstorben und hat mich EXPLIZIT in seinem handschriftlichen Testament als Erbe bedacht falls mein Cousin kein Interese hat. Insofern musste ich eine Verzichtserklärung meines Cousin zussätzlich zum Testament  bei den Behörden vorlegen.

    Ohne namentliche Nennung im Testament bist du nach meinem wissen aus der Erfolge und kannst nur über eine Schenkung und dem verbundenen Genehmigungsverfahren via Verband Eigentümer werden.

     

     

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