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jodelboy

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  1. Ich hab zwar noch nie ne Schreckschuss in der Hand gehabt bzw. geschossen, hast du das Teil aber schon mal auseinandergebaut und all den Schmodder rausgeputzt? Könnte mir auch vorstellen dass da ein Pin/Stift sich rausbewegt hat. Auf jedenfall siehst du was los ist, wenn du den Schlitten abbaust und dir den Abzugsmechanismus mal genauer ankuckst.
  2. Muss man im CH-Militär den Verschluss rausnehmen wenn man "privat" (nach Hause, bzw. von zu Hause in den Dienst) unterwegs ist? Ich bin nur ein Mal mit dem Armee-Stgw nach Hause, habs da fürs Feldschiessen mitgenommen übers Wochenende - Musste das schriftlich begründen etc., und das in der UOS..
  3. jodelboy

    Gelebte Normalität

    Ich frag mich bloss die ganze Zeit wieso Thomas das Stgw90 ständig auf der rechten Seite entsichert mit dem rechten Daumen - Hat schliesslich links auch einen Sicherungshebel.. Bei dieser Gelegenheit vielleicht noch dieser Link: http://www.lba.admin.ch/internet/lba/de/home/themen/pers0/entlassung/waffe_im_eigentum.html Da stehen die Anforderungen die erfüllt werden müssen, um die persönliche Dienstwaffe nach Dienstende (nachdem alle Diensttage abverdient sind) zu behalten bzw. kaufen zu dürfen. P.S.: Munition kann man natürlich sehr wohl zu Hause haben, auch für die Ordonnanzwaffe - Man darf jedoch nicht von der Armee bzw. vom 300m-Stand Munition nach Hause nehmen.
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