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Smarthome

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Beiträge von Smarthome

  1. Danke für die Antworten. Es ist so, dass wenn ich dorthin gehe ich auch meinen Wohnsitz dort anmelden werde. Ich kann die Waffen also nicht im Tresor bei den Eltern lassen oder so etwas. Also ich müsste die Waffen irgendwo verwahren bis die Zeit von Anmeldung in Ö, Beantragung der Erlaubnis, Erteilung der Erlaubnis etc. vorbei ist, dann kann ich sie von D nach Ö bringen (mit allem Importkram, der evtl. noch dazu kommt).

     

  2. Hallo,

    ich lebe derzeit noch in Deutschland und bin Sportschütze mit grüner und gelber WBK. Nun kann es sein, dass ich ein Jobangebot aus Österreich annehme und dann dorthin ziehe. Ich bin erst davon ausgegangen, dass ich mich dann wohl oder übel von meinem Hobby trennen muss, die WBKs zurückgeben und die Waffen verkaufen muss. Dann habe ich mich aber mal in das österreichische Waffenrecht eingelesen und gesehen, dass ich als dort ansässiger EU-Bürger Repetiergewehre recht unkompliziert erwerben darf.

    Nun frage ich mich, ob es eine legale Möglichkeit gibt, meine Repetierer zu behalten und dann in Österreich anzumelden.

     

    Selbstlader und Vorderschaftsrepetierer müsste ich dann abgeben, aber die meisten Waffen, die ich habe sind Repetierbüchsen. Daher wäre das schon super, wenn es irgendwie ginge. Ich habe auch noch 2 Kurzwaffen, die man in Österreich ja auch recht unkompliziert beantragen kann, aber schon aufwändiger als die Repetierlangwaffen. Aber auch hier wäre es natürlich super, wenn es man es hinbekäme die nach Österreich mitzunehmen.

     

    Das Hauptproblem ist wohl der Zeitraum zwischen Wegzug, Anmeldung dort, Beantragung der Besitzerlaubnis und Erhalt der Erlaubnis. Vielleicht kann man die Waffen irgendwo zwischenlagern? Würde mich freuen, wenn jemand hier konkrete Erfahrungen in der Richtung gemacht hat und davon berichten kann.

  3. vor 2 Stunden schrieb Elo:

    Für das Bohren in armiertem Beton ist schon ein Bohrhammer das Mittel der Wahl.

    Als Bohrer dann ein Hammerbohrer mit Hartmetallkopf für diese Verwendung (Bohren in armierten Beton).

    Im Regelfall haben die 4 Schneiden in kreuzförmiger Anordnung.

    Trifft der Bohrer auf Stahlarmierung, darf man nicht zuviel Druck ausüben, sonst verkeilt sich ggf. der Bohrer.

    Gibt dazu auch diverse Empfehlung auf den Herstellerseiten und Youtube.

     

    Genau so einen Bohrer hatte ich (von Bosch) und genau so hab ich es versucht (aber ohne Hammerfunktion). Aber hat nicht wirklich funktioniert. Vielleicht hätte ich es aber einfach noch länger versuchen sollen. Aber hatte wie gesagt Bedenken wegen der Hitze

  4. bei mir wars ja nur 1 Stahlwand, da ich durch den A-Teil des Schranks gebohrt hab. Was aber gar nicht so leicht war. Auch bohren in Betonwand war eine Herausforderung. Die ersten cm im reinen Beton gingen gut, danach bin ich auf ein Stück Stahl gestoßen und da war dann Schluss. Habe extra nochmal einen Spezialbohrer für Metall gekauft und es weiter versucht aber bin nicht durchgekommen. Hatte dann Angst, dass der Bohrer zu heiß wird und hab eine etwas kürzere Schraube genommen. Keine Ahnung wie man da durch kommen soll. Evtl. statt Bohrhammer auf Bohren gestellt eine reine Bohrmaschine nehmen?

  5. Ich hab nur eine 8er Schraube da, dann nehm ich die. Habe allerdings gerade gesehen, dass der Tresor gar keine Löcher hat. Die zu bohren war mit meinen normalen HSS Bohrern und normaler Bohrmaschine gar nicht so einfach. Bin bis jetzt nicht durchgekommen Sollte ich da lieber irgendwelche Spezialbohrer nutzen oder einfach mit Pausen so lange weitermachen bis ich durch bin?

     

    Edit: habs jetzt geschafft, irgendwann gings mit dem 8er Bohrer nicht mehr weiter. Hab dann einen 6er genommen und erst mal ein kleines Loch gemacht, dann mit dem 8er erweitert.

  6. Mal eine Frage an die Dübelexperten: was ist widerstandsfähiger gegen abreissen bzw. abhebeln: eine 100mm lange 6er Schraube mit 0,8mm Unterlegscheibe oder eine 70mm lange 8er Schraube mit 2mm Unterlegscheibe? Also ist eher tief gut oder dick? Bei der größeren Schraube gibt es halt noch den Vorteil, dass die Unterlegscheibe und der Schraubenkopf dicker sind.

     

  7. Ja einmal Sicherheit gegen umfallen, aber auch gegen wegnehmen. Es gibt bei uns in der Gegend viele Einbrüche. Nach meiner Erfahrung wollen die Diebe aber keine Schränke schleppen, die versuchen (erfolglos) die aufzubrechen und nehmen dann lieber die Sachen mit, die einfacher zu verstauen sind. Aber ich möchte es ihnen auch nicht zu leicht machen. Denke dann, dass der 10er Dübel die Sache kompliziert genug bzw laut genug macht.

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  8. Im Gesetz steht zB, dass "Vorkehrungen gegen das Abhandenkommen" getroffen werden müssen. Und das könnte zB sein, dass man einen auf Waffentransporte spezialisierten Dienst wählt. Beim Standardversand gibt es diese speziellen Vorkehrungen ja nicht. 

     

    Wenn auf dem normalen Transportweg eine Waffe abhanden kommt, hat man unter Umständen dann ein Problem, zu erklären, was man denn getan hat, um das zu verhindern.

  9. Kannst du das nochmal übersetzen? ich weiß gerade nicht was du damit meinst.

    vor 4 Stunden schrieb Waffen Tony:

    Oft genug wird aber einfach weiterer Regelungsbedarf herbeigebettelt.

    In der Regel ist die Klarstellungsforderung dann negativ behaftet.

     

    Mich interessiert, auf welcher gesetzlichen Grundlage man annehmen kann, dass ein normaler Paketversand an einen Händler gesetzeskonform ist.

  10. Auf welcher gesetzlichen Grundlage steht denn die Annahme dass man an Händler keine besondere Versandform wählen muss? Man muss ja als Versender dafür sorgen, dass der Transporteur die Waffe nur einem berechtigen Empfänger übergibt, wenn nun Ersatzlieferung erfolgt, weil keiner beim Händler aufmacht, hat man evtl. ein Risiko (nehme mal an, dass sich DHL in den AGB das Recht einräumt, bei normalem Versand woanders abzugeben).

  11. vor 1 Stunde schrieb Bulldog:

    Unter anderem hat der Verkäufer ja vielleicht AGB´s.

    Darin steht sehr oft etwas zum Rückversand im Gewährleistungsfall und den damit verbundenen Kosten.

    Das ist m.M.n. ja gesetzlich geregelt. Also kann der Händler in seinen AGB schreiben was er will, am Ende gilt, was im Gesetz steht. 

     

    Ich meine halt mal gelesen zu haben, dass ich als Privatperson dafür verantwortlich bin, im vertretbaren Rahmen alle Vorkehrungen zu treffen, damit meine Waffe nicht von einem unberechtigten in Empfang genommen wird. Und das kann ich mit normaler Paketsendung ja nicht. Angenommen da sitzt eine Bürokraft für die Abrechnung ist die ja nicht automatisch berechtigt Waffen anzunehmen nur weil sie bei einem Händler beschäftigt ist oder?

     

    Und ja, war ein Gewehr, also recht langes Paket

  12. Hallo,

    ich hatte kürzlich eine defekte Waffe, die ich erste kurz vorher bei einem Händler gekauft hatte. Ich habe die an den Händler zurückgesendet und er hat das Problem vom Hersteller lösen lassen. Die Waffe funktioniert jetzt. Der Händler weigert sich jetzt allerdings, mir die Versandkosten zu erstatten (ich habe mit einem speziellen Waffenversand versendet was ca 25 Euro gekostet hat). Wie ist das rechtlich zu bewerten? Nach meiner Einschätzung muss er auf jeden Fall die Versandkosten erstatten, die Frage wäre noch, ob er sich auf den Standpunkt stellen könnte, ich hätte ja auch eine günstigere Versandoption wählen können da er ja Händler ist, und evtl. "eigenhändigt" oder eine besondere Spezialisierung der Transportfirma nicht notwendig ist.

     

    Würde mich über eure Einschätzung freuen.

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