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ChrisTV

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  1. Moin, ein Bekannter hat kürzlich etwas auf egun versteigert - an eine Privatperson. Es lief auch alles wie gehabt zwischen Käufer und Verkäufer, jedoch gab es Probleme als sich der Verkäufer bei der Behörde des Käufers informieren wollte, ob die WBK noch aktuell ist etc. Die Behörde wollte aufgrund des Datenschutzes keine Infos rausgeben. Mein Sachbearbeiter meint, dass es zwar nicht sehr häufig vorkommt, aber durchaus mehrere Behörden bundesweit so verfahren. Daher meine Fragen: 1. Bin ich rechtlich trotzdem auf der sicheren Seite wenn ich mir eine Kopie des Käufers eingescannt (oder per Post) schicken lasse, die Waffe per Overnite verschicke und sich erst im Nachgang herausstellt, dass der Käufer zwischenzeitlich seine Zuverlässigkeit verloren hat? 2. Wie handhabt ihr das - reicht eine unbeglaubigte Kopie aus?
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