Jeri
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@ sundance, vielen Dank für die Antwort.
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"....mindestens eine Aufbwahrung im A-Waffenschrank."
.....wenn erlaubnispflichtig und keine Sondermöglichkeit wie bei den 4mmern wäre sogar Sicherheitsstufe"B" bzw. WG 0 für die SRS-Kurzwaffen erforderlich.
Hoffentlich bleibt uns der Schwachsinn (SRS in Kat.C) erspart.
Viele Grüße
sundance
Dumme Frage: was für Sondermöglichkeit bei 4mmern ist hier gemeint. Braucht man z.B. für 4mmM20 Kurzwaffen keinen B-Schrank?
Kleiner Waffenschein - ich habe ihn!
in Waffenrecht
Geschrieben
Abteilung OK ?