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Jeri

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Beiträge von Jeri

  1. "....mindestens eine Aufbwahrung im A-Waffenschrank."

    .....wenn erlaubnispflichtig und keine Sondermöglichkeit wie bei den 4mmern wäre sogar Sicherheitsstufe"B" bzw. WG 0 für die SRS-Kurzwaffen erforderlich.

    Hoffentlich bleibt uns der Schwachsinn (SRS in Kat.C) erspart.

    Viele Grüße

    sundance

    Dumme Frage: was für Sondermöglichkeit bei 4mmern ist hier gemeint. Braucht man z.B. für 4mmM20 Kurzwaffen keinen B-Schrank?

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