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vor 32 Minuten schrieb alzi:
Die bloße Mitgliedschaft reicht zum Bedürfniserhalt schon seit längerer Zeit nicht mehr aus! Es ist eine - mehr oder weniger intensive - schießsportliche Aktivität gefordert, je nach Waffenbestand.
Bis zum Erwerb einer Waffe sowie die ersten drei Jahre nach dem Ersterwerb einer Waffe ist das so. Aber die Zeit darüber hinaus?
Worauf begründet Deine Aussage? -
Bin dabei - natürlich ohne Paypal
Trainingseinheiten aktuelles Recht
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von Riverman
Nein, der Verein befürwortet gar nichts. Er BESTÄTIGT
- die auf seinem Stand stattgefundenen Trainingseinheiten bzw. Wettbewerbe an denen der Antragsteller teilgenommen hat
- Die Mitgliedschaft seid mindestens 12 Monaten, wobei hier die Mitgliedschaft im zuständigen Verband gilt.
- das er einen für die beantragte Waffe geeigneten Schießstand betreibt, bzw. für seine Schützen angemietet hat.