Zum Inhalt springen

Riverman

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    103
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Riverman

  1. Am 23.1.2019 um 20:38 schrieb CZ-Fan:

    Das stimmt so nicht ! 

    Der Vorstand des Vereins unterschreibt als erstes eine Befürwortung sei es für eine Waffe oder für eine WBK.

    Erst dann geht es zum Landesverband/Geschäftstelle. Diese setzt dann die heilige Unterschrift drunter.

    Nein, der Verein befürwortet gar nichts. Er BESTÄTIGT
    - die auf seinem Stand stattgefundenen Trainingseinheiten bzw. Wettbewerbe an denen der Antragsteller teilgenommen hat
    - Die Mitgliedschaft seid mindestens 12 Monaten, wobei hier die Mitgliedschaft im zuständigen Verband gilt. 
    - das er einen für die beantragte Waffe geeigneten Schießstand betreibt, bzw. für seine Schützen angemietet hat. 

     

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  2. vor 32 Minuten schrieb alzi:

    Die bloße Mitgliedschaft reicht zum Bedürfniserhalt schon seit längerer Zeit nicht mehr aus! Es ist eine - mehr oder weniger intensive - schießsportliche Aktivität gefordert, je nach Waffenbestand.

    Bis zum Erwerb einer Waffe sowie die ersten drei Jahre nach dem Ersterwerb einer Waffe ist das so. Aber die Zeit darüber hinaus?
    Worauf begründet Deine Aussage? 

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.