Hallo,
war heute das erste mal in diesen Jahr zum Trapschießen. Die Person die das schießen immer organisiert hat, fällt aus Altersgründen aus. Nach kurzen überlegen haben alle den Entschluss gefasst, das der Stand nicht aufgegeben werden darf. Natürlich kahm sofort die Frage, wer das schießen weiterhin organisieren soll. Ich habe mich angeboten das schießen als Schießleiter zu überwachen, aber nicht alleine. Wieso Schießleiter, so etwas braucht man nicht, kahm sofort zurück. Ich habe mir die Lippen fusselig geredet das wenn wir den Schießbetrieb aufrecht erhalten wollen, ein Schießleitern anwesend sein muss. Da musste ich mir dinge anhören, -Auf einen LG und KK Schießstand braucht man keinen Schießleitern, wir hier auch nicht und du hast ja keine Ahnung -. So, ich habe 2011 meinen Schießleitern gemacht und uns wurde eingetrichtert ohne Schießleitern kein schießen!!! An Alzheimer leide ich nicht, also meine frage. Wer hat recht, braucht man für Trapschießen einen Schießleiter oder nicht??? Wenn ja, hätte ich gerne einen Link zum Waffenrecht zum Ausdrucken. Habe ich zwar in meiner Arbeitsmappe zum Schießleiter, musste mir gleich anhören der gilt nur für dein LG schießen. Der Trapstand ist auf dem Gelände von einen Bauernhof, und irgendwie habe ich das Gefühl, der Jungbauer will uns loß werden will. Hier wurde ja schon einmal von einen Verein berichtet, wo der Schießstand dichtgemacht wurde, weil kein Schießleiter anwesend war. So etwas ist der Tod von unseren Trapstand!!! Bitte um eure Hilfe, Danke!!!