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badenkracher

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Beiträge von badenkracher

  1. Nun, die Hoffnung stirbt bekanntermassen zuletzt (in diesem Fall die Hoffnung, daß es auch der allerletzte Merkbefreite irgendwann doch noch schnallt, und suchfaule Flachpfeifen nicht immer wieder jeden Schei$$ neu auflegen).

    ...danke für die " Flachpfeife ". Übrigens: Ich bin nicht doof, ich habe nur Probleme beim Denken!

    Gruß und nix für ungut!

  2. Auch wenn das Thema hier schon mindestend 5897 mal durchgekaut wurde, gibt es anscheinend noch immer keine Einigung.

    Ich vertrete ebenfalls die Meinung von "callahan44er".

    Es wäre allenfalls denkbar, dass mit "Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK" der erste Eintrag in eine WBK nach Einführung der 2/6-Regelung gemeint ist. Alles andere wäre in meinen Augen Blödsin (z.B.. wäre dann ein Eintrag von Anno Tobak eines angemeldeten und lange verschrotteten nicht PTB-Gasers als 1. Waffe Auslöser der Frist).

    Manfred

    ....bedeutet in meinem konkreten Fall, Erwerb wieder im Jan.2016 möglich!

    Danke das wars!

    Beste Grüße

    badenkracher

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