badenkracher
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Beiträge von badenkracher
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Nun, die Hoffnung stirbt bekanntermassen zuletzt (in diesem Fall die Hoffnung, daß es auch der allerletzte Merkbefreite irgendwann doch noch schnallt, und suchfaule Flachpfeifen nicht immer wieder jeden Schei$$ neu auflegen).
...danke für die " Flachpfeife ". Übrigens: Ich bin nicht doof, ich habe nur Probleme beim Denken!
Gruß und nix für ungut!
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Auch wenn das Thema hier schon mindestend 5897 mal durchgekaut wurde, gibt es anscheinend noch immer keine Einigung.
Ich vertrete ebenfalls die Meinung von "callahan44er".
Es wäre allenfalls denkbar, dass mit "Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK" der erste Eintrag in eine WBK nach Einführung der 2/6-Regelung gemeint ist. Alles andere wäre in meinen Augen Blödsin (z.B.. wäre dann ein Eintrag von Anno Tobak eines angemeldeten und lange verschrotteten nicht PTB-Gasers als 1. Waffe Auslöser der Frist).
Manfred
....bedeutet in meinem konkreten Fall, Erwerb wieder im Jan.2016 möglich!
Danke das wars!
Beste Grüße
badenkracher
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VORletzte Waffe plus 6 Monate. Taggenau bitte. ALLE WBKs die du hast berücksichtigen. Dann bist du auf der sicheren Seite.
...alles klar! Besten Dank!
Gruß
badenkracher
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Hallo Forum,
in 2015 wurden im Februar, Juli u. Sept. Waffen auf WBK erworben. Wann ist der nächste Erwerb möglich?
Danke vorab!
Beste Grüße
badenkracher
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Findest du deinen Fehler?
...o.k. ca. 2 Millionen. DSB Stand 2014 = 1,4 Mill. dazu Reservistenverband, Jagdschutzverbände, dtsch. Schützenbruderschaften ectr.
Dürfte doch hinkommen.
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in D gibt es schätzungsweise 2,5 Mill. Sportschützen, Jäger u. Waffensammler. Wollen wir endlich mal aktiv werden oder uns unserem
Schicksal ergeben? DSB, BDS, DSU, BDMP tut endlich was, erwacht aus eurem Dornröschenschlaf!
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...danke, alles klar!
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...das Problem ist, wir brauchen in D eine stärkere Waffenlobby. Die USA macht es mit der NRA vor. Dann erhalten die Legalwaffenbesitzer mehr Einfluss (Macht) gegenüber den Parteien.
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Hallo Forum,
ist der Erwerb von Perkussionsrevolvern in der Schweiz
erwerbsscheinpflichtig? Oder ab dem 18. Lebensjahr frei zu erwerben?
Danke vorab!
Beste Grüße
badenkracher
WBK 2/6 Regelung?
in Waffenrecht
Geschrieben
Super Sache, die haben sich ja dort richtig Mühe gegeben. Danke für den link.