Westo501
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Beiträge von Westo501
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Schade, Schade, .... fällt zeitgleich auf die LM (Hessen) des DSB in den Revolver Disziplinen.
Sonst wäre ich wieder dabei gewesen.
Grüße
Westo501
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Das war eine toll organisierte Veranstaltung in einer sehr angenehmen Atmosphäre.
Und die Schießstände sind einmalig...wow. Komplett geschlossene, wetterunabhängige 25, 50 und 100 Meterstände
Und nachdem ich dann meinen Ersatzschlüssel hatte, konnte ich auch Schießen.....
Besten dank für alles!
Grüße
Thomas
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Ich kenn mich mit den BDS-Kennziffern zwar nicht aus (schieße sehr selten BDS Disziplinen), aber ich würde mich mal anmelden wollen.
Email kommt....
Grüße
Westo
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Leider überschneidet sich der Termin dieses Jahr mit unseren Gaumeisterschaften,
sonst wäre ich wieder gekommen. Letztes Jahr war das eine sehr tolle Veranstaltung!
LG
Westo
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... Wenn jemand noch laut Gesetz ein KFZ führen kann und zur Benutzung von Waffen dann nicht mehr fähig sein soll ,ist das doch wohl eine sehr wirre Rechtssprechung...
Nö, da ist nix wirres dran.
... Bei manchen Leuten hier fragt man sich auf welcher Seite die eigentlich stehen....
Da gibt's für mich keine "Seite". Das ist meiner Meinung nach einfach eine Einstellungssache.
Beste Grüße
Westo
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.....Der Jäger hatte Alkohol konsumiert und hatte dann auf der Jagd in diesem Zustand einen Schuss abgegeben. Obwohl es keine Ausfallerscheinungen gab und der Schuss auch nicht daneben ging, wiederrief die Behörde die WBK wegen Unzuverlässigkeit. Die Gerichte bestätigten dies in allen drei Instanzen. Besonders weit aus dem Fenster lehnte sich das BVerwG. Es hat den Leitsatz aufgestellt, dass nur derjenige vorsichtig und sachgemäß im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG mit Waffen umgeht, der sie ausschließlich in nüchternem Zustand gebraucht.
Der Grad der Alkoholisierung und die Frage, ob alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgetreten sind, spiele keine Rolle. Der waffenrechtliche Zuverlässigkeitsmaßstab sei ein strengerer als der straßenverkehrsrechtliche Sorgfaltsmaßstab. Selbst wer einen so geringen Alkoholisierungsgrad aufweist, dass er nach dem StVG noch mit dem Kfz fahren darf, darf nicht mehr mit Waffen schießen (Rn. 26). Wer es dennoch macht, ist unzuverlässig.
Völlig korrekt und vertretbar meiner Meinung.
Grüße
Westo
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1. Bist Du im Stabsdienst der Bundeswehr?
Die Antwort hätte Dich auf jeden Fall dafür qualifiziert. Sie war
2. - Spontan
3. - Sachlich richtig
4. - Hat dem Fragenden kein Stück weitergeholfen.
So macht man Karriere....
Zu 1. Nein
Zu 2. Stimmt
Zu 3. Stimmt
Zu 4. Stimmt
Ich denke ich sage einfach mal Sorry!
Allerdings hab' ich bei TanteGoogel nur zwei Begriffe eingegeben: "IPSC" und "Mittehessen".
Damit hätte sich für mich diese Frage erübrigt. Oder ich hätte sie anders gestellt.
Also nochmals Sorry für meine spontane Antwort.
Grüße
Westo501
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Gibt es einen verein in Mittelhessen der IPSC anbietet?
Danke
Ja
Schützenkönig stirbt beim "Anböllern"
in Allgemein
Geschrieben
Autsch....