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Dj Nafets

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Beiträge von Dj Nafets

  1. Sehr geehrter MISTER X,

    vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift und die Darlegung Ihrer Position. Ich möchte Ihnen Folgendes erwidern:

    Im Zuge der europäischen Integration wurden große Teile der Regelungskompetenzen auf die europäische Ebene verlagert. Die Interessen der deutschen Bürgerinnen und Bürger werden durch die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union und durch die deutschen Parlamentarier im Europäischen Parlament vertreten. Meine Kolleginnen und Kollegen der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament sind gute Ansprechpartner für Regelungsvorhaben auf europäischer Ebene. Bei der von Ihnen kritisierten Verschärfung des Waffenrechtes handelt es sich um eine Erweiterung der seit 2008 bestehenden Feuerwaffen-Richtlinie der EU die auf Grundlage des Artikels 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verabschiedet wurde. Der deutsche Gesetzgeber muss europäisches Recht in nationales Recht umsetzen und hat dabei einen begrenzten Spielraum.

    Die Rechtsgrundlage des Artikels 114 AEUV wird in dem von Ihnen angesprochenen Bundesratsbeschluss angezweifelt. Jedoch ist Artikel 114 AEUV die zentrale Norm, welcher der Europäischen Kommission die Kompetenzen zur Verwirklichung des Binnenmarktes zuweist. Die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zeigt auch, dass diese Norm weit auszulegen ist. Das heißt, wie die Feuerwaffen-Richtlinie von 2008 zeigt, dass es auch eine Regelungskompetenz für Waffen- und den Besitz von Waffen gibt, da es sich bei Waffen auch um handelbare Güter handelt, für die gemeinsame europäische Standards wünschenswert sind. Ich füge Ihnen sowohl die Feuerwaffen-Richtlinie als auch den Bundesratsbeschluss als PDF-Dokumente in den Anhang ein.

    In Bezug auf das Waffenrecht muss es zu einer Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit kommen. Fakt ist, es gibt ein großes Bedürfnis nach Sicherheit in der Bevölkerung dem die Gesetzgebung gerecht werden muss. Fakt ist auch, dass es keine Bestrebungen von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion gibt Sport- und Berufsschützen den Umgang mit Waffen unnötig zu erschweren. Sie sagen: „Das deutsche Waffenrecht bedarf keiner Anpassung, da von legal besessenen Waffen keine oder nur minimale Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht“. Ich möchte dem insofern zustimmen, als dass auch ich davon zutiefst überzeugt bin, dass von dem ganz überwiegenden Teil der legalen Waffenbesitzern keinerlei Gefahr ausgeht. Allerdings muss ich auch insofern widersprechen, dass zum Beispiel die Amokläufe in Winnenden 2009 und in Ansbach in diesem Jahr zeigen, dass auch von legal besessenen Waffen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Jedes Mal wenn eine Gewalttat mit legal besessenen Waffen verübt wird, muss sich der Staat zurecht fragen lassen, ob er genug für die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger tut – diese Gedanken nur, um Ihnen die schwierige Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit zu verdeutlichen.

    Seien Sie gewiss, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion die Entwicklungen in Bezug auf das Waffenrecht im Auge behalten und dass wir eine gute Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger finden werden.

    Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit. Für Fragen und Anmerkungen stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.

    Mit besten Grüßen

    Dirk Wiese

    "Das heißt, wie die Feuerwaffen-Richtlinie von 2008 zeigt, dass es auch eine Regelungskompetenz für Waffen- und den Besitz von Waffen gibt, da es sich bei Waffen auch um handelbare Güter handelt."

    Also ist alles was irgendwie handelbar ist der unsäglichen EU-Willkür unterworfen.....

    Gruß

    Stefan

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben. Meine Partei ALFA teilt Ihr Anliegen voll und ganz.

    Die jüngsten Terroranschläge in Paris, welche auf das Konto radikalisierter IS-Anhänger gehen, dürfen nicht dazu führen, dass unsere Freiheit beschnitten und die Eigenverantwortung des Einzelnen durch eine Bevormundung von Seiten des Staates oder der EU ersetzt wird. Aus diesem Grund spreche ich mich entschieden gegen eine Verschärfung des Waffenrechtes aus. Eine solche Verschärfung würde zu einer Kriminalisierung legaler Waffenbesitzer führen, welche zudem unter Generalverdacht stünden. Terroristen beschaffen sich jedoch ihre Waffen in aller Regel auf anderen Wegen als unbescholtene Bürger.

    Ich werde mich dafür einsetzen, dass die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen nicht umgesetzt werden.

    Als junge Partei ist ALFA bei ihrer politischen Arbeit auf Unterstützung angewiesen. Es würde mich daher sehr freuen, wenn Sie ALFA bei den kommenden Wahlen Ihre Stimme geben. Weitere Informationen zu ALFA mit Kontaktadressen finden Sie auf der Seite www.alfa-bund.de.

    Ich wünsche Ihnen eine schöne Adventszeit.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr

    Bernd Lucke

    Gruß

    Stefan

  3. Sehr geehrter MISTER X,

    besten Dank für die Übersendung Ihres Schreibens bezüglich der geplanten Ausweitung der Kontrolle des Besitzes, des Erwerbs und der Verbreitung von Feuerwaffen. Bitte haben Sie aufgrund der Vielzahl der gleichlautenden Zuschriften zu diesem Thema Verständnis dafür, dass ich keine persönlichen Antworten verfassen kann.

    Die Überarbeitungen der bestehenden sog. Feuerwaffen-Richtlinie aus dem Jahr 1991 und der Verordnung über gemeinsame Mindeststandards für die Deaktivierung von Feuerwaffen wurde bereits im April 2015 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda von der Europäischen Kommission angekündigt und ist deshalb keineswegs als kurzfristige und damit ggf. kurzsichtige Reaktion auf die jüngsten Terroranschläge zu betrachten.

    Näheres hierzu finden Sie unter: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/basic-documents/docs/eu_agenda_on_security_de.pdf

    Zu einer wirksamen Bekämpfung von organisierter Kriminalität ist dieses Maßnahmenpaket aber unzureichend.

    Wir, Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, drängen die Europäische Kommission deshalb, uns schnellstmöglich weitere Vorschläge zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität zu unterbreiten und insbesondere einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffen-und Sprengstoffhandels auf den Weg zu bringen. Gerade die wirksame Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels in der Europäischen Union ist nach unserer Überzeugung eine ganz wichtige Maßnahme, um Terror und organisierte Kriminalität einzudämmen.

    Dabei wollen wir weder ausgebildeten Jägern noch Sportschützen die grundsätzliche Verwendung von Feuerwaffen verbieten. Aufgrund der unbestreitbaren Gefährlichkeit von Feuerwaffen wollen wir aber erreichen, dass einerseits ausschließlich verantwortungsbewusste Bürger und Bürgerinnen Zugang zu ordnungsgemäß registrierten Feuerwaffen zu Jagd- und Sportzwecken erhalten und andererseits ein intransparenter Handel mit Feuerwaffen, insbesondere durch den Online-Erwerb von Feuerwaffen, Waffenteilen oder Munition unterbunden wird. Aus diesem Grund halten wir es für richtig, dass der Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen strenger kontrolliert werden und deaktivierte Waffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden.

    Der Anschlag auf einen Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris im August dieses Jahres etwa, bei dem ein religiöser Fanatiker eine Feuerwaffe aus Waffenbestandteilen verwendet hat, die er zuvor im Internet zusammengekauft hatte, verdeutlicht die Erforderlichkeit solcher Vorschriften.

    Wir befürworten außerdem die strengere Kategorisierung von halbautomatischen Waffen, die vollautomatischen Waffen gleichen (Einfügung in Kategorie A). Für halbautomatische Feuerwaffen, also Feuerwaffen die großteils militärischen Anforderungen entsprechen und bei denen nicht auszuschließen ist, dass sie zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut werden können, gibt es im Jagdbereich keine fachliche Notwendigkeit oder jagdliche Begründung. Für die Jagd in Deutschland stehen eine ausreichende Vielfalt von anderen Waffen zur Verfügung. Daher ist durch diese Maßnahme kein Eingriff in das bestehende Jagdrecht gegeben.

    Auch Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen, also Gewehr/Flinte und Pistole/ Revolver ausüben, sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen).

    Mit diesen Maßnahmen lässt sich nach unserem Dafürhalten auch sicherstellen, dass nicht bei jedem Verbrechen mit Feuerwaffengebrauch gesetzestreue und verantwortungsvolle Waffenbesitzer gleich unter Generalverdacht stehen.

    Im Rahmen der Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen möchten wir Sie als betroffenen Sportschützen oder Jäger (als betroffener Sportschützin oder Jägerin) ausdrücklich dazu ermutigen Ihre Erfahrungen anhand des bestehenden Gesetzgebungsvorschlages der Europäischen Kommission beim anstehenden Gesetzgebungsverfahren durch konstruktive und sachliche Anmerkungen einzubringen. Der Gesetzesvorschlag wird demnächst auch in deutscher Sprache verfügbar sein. Die englische Version finden Sie schon jetzt unter:

    Richtlinie:

    http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/1/translations/en/renditions/native

    Verordnung (Deaktivierung)

    http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/13965/attachments/3/translations/en/renditions/native

    Wir möchten Sie dabei aber bitten uns keine vorgefertigten Statements von Interessenvertretern zuzusenden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Matthias Groote

    Soviel dazu

    Gruß

    Stefan

  4. Sehr geehrter MISTER X,

    in den vergangenen Tagen haben mich hunderte Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern zur geplanten Überarbeitung der Schusswaffenrichtlinie durch die Europäische Kommission erreicht. Als Mitglied in den Ausschüssen für Umwelt, Landwirtschaft und Fischerei bin ich zwar nicht direkt an diesem Verfahren beteiligt, jedoch engagiere ich mich aktiv in der parlamentarischen Intergruppe „Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten“ und werde gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe alles daran setzen, übermäßige Bürokratie und Belastungen für Jäger oder Sportschützen zu vermeiden.

    Bereits seit längerem plant die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen. Nach den Terroranschlägen in Paris hat die Kommission dieses Verfahren nun beschleunigt. Sie möchte mit einer ganzen Bandbreite von Maßnahmen einen Beitrag zur Vorbeugung von Schwerstverbrechen leisten. Dies darf aber nicht in purem Aktionismus gegen unbescholtene Bürger enden. Jägern und Sportschützen den Kauf und Verkauf von Waffen zu erschweren, hat nichts mit Terrorismusbekämpfung zu tun.

    Die Innenminister der Mitgliedsstaaten haben den Richtlinienvorschlag bereits diskutiert. Offenbar stößt er dort auf grundsätzliche Zustimmung. Bei dem ersten Treffen auf Arbeitsebene zeigte sich aber auch, dass von Ratsseite aus einige Änderungen am Kommissionsvorschlag zu erwarten sind. Die Position, die die deutsche Bundesregierung bei den Beratungen im Rat der Europäischen Union vertreten wird, liegt uns noch nicht vor.

    Die Mitgliedstaaten haben Bereitschaft signalisiert, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen. In der gestrigen Sitzung des hauptsächlich zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) hat die verantwortliche Kommissarin Bienkowska den Vorschlag vorgestellt. Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) wird eine Stellungnahme zum Bericht des IMCO-Ausschusses abgeben und außerdem für die Passagen, die Strafverfolgungsmaßnahmen betreffen, zuständig sein. Einen Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren gibt es bislang noch nicht. Es ist jedoch sicher, dass das Europäische Parlament sich die Zeit nehmen wird, den Vorschlag genau zu prüfen.

    Unter keinen Umständen dürfen Jäger und Sportschützen unter Generalverdacht gestellt werden. Es gilt an dieser Stelle, den illegalen Waffenhandel effektiv zu bekämpfen und nicht die gesetzestreuen Besitzer legaler Waffen mit überzogenen Auflagen zu belegen.

    Gemeinsam mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Gruppe werde ich die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan aufmerksam begleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern und Sportschützen einbringen.

    Mehr zu meiner Person, zu meiner Positionierung und zu meiner politischen Tätigkeit finden Sie auf: www.jens-gieseke.de. Die aktuelle Stellungnahme steht hier: www.jens-gieseke.de/jaeger-und-sportschuetzen-nicht-unter-generalverdacht-stellen. Auch auf Facebook kommentiere ich die Kommissionsinitiative: www.facebook.de/gieseke.europa

    Viele Grüße aus Papenburg.

    Ihr

    Jens Gieseke

  5. Sehr geehrte Interessierte,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Die Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament war verantwortlich für den Bericht des Parlaments zur Richtlinie 2008/51. Wir werden auch die Revision dieser Richtlinie sehr sorgfältig begleiten. Da sich diese jedoch noch im Anfangsstadium befindet, wollen wir erst eine konkrete Position beziehen, wenn wir alle Details des Vorschlags ausgewertet haben.

    Auch wenn der Vorschlag der Europäischen Kommission nun in die Zeit der Terroranschläge von Paris fällt, hätte eine Revision der Richtlinie ohnehin erfolgen müssen. Genau dies sieht die Richtlinie selbst nach fünf Jahren vor. Die Anschläge, aber auch die alltägliche Praxis von polizeilicher Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung zeigen jedoch aus unserer Sicht sehr deutlich, dass der Erwerb und Besitz von Waffen in der Europäischen Union stärker und effektiver kontrolliert werden müssen.

    Zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen neuen Bestimmungen gehört die neue Klassifizierung einer spezifischen Kategorie halbautomatischer Waffen. Diese Waffen, eingestuft in der derzeitigen Richtlinie unter Kategorie B7 als legale, erlaubnispflichtige Waffen, wären künftig verboten. Unsere Fraktion wird diese Änderung sehr sorgfältig bewerten. Wir teilen die Ansicht der EU-Kommission, dass halbautomatische Waffen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen bedeuten. Wir glauben, dass es dringend notwendig ist, auf EU-Ebene klar und einheitlich zu definieren, welche Waffen besonders gefährlich sind und deren zivile Nutzung daher verboten sein sollte.

    Daneben schlägt die Kommission eine Reihe weiterer Änderungen vor, um Schlupflöcher, die die bisherige Richtlinie ließ, zu schließen. Dies betrifft etwa Fragen der Deaktivierung, Registrierung und Markierung von Waffen und Munition, des Handels von Waffen im Internet und des behördlichen Informationsaustauschs. Wir verstehen die Bedenken, die von einigen Jäger*innen und Sportschütz*innen geäußert werden, die befürchten, dass Beschränkungen für den legalen Waffenbesitz und -gebrauch im Rahmen dieser Aktivitäten erfolgen könnten. Dies war nicht der Zweck der Richtlinie 2008/51 und ist auch nicht das Ziel ihrer Revision. Ich bin überzeugt, dass das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsländer im Rat der EU eine passende Lösung finden werden.

    Unsere Fraktion ist entschlossen, Maßnahmen vorzubringen und zu unterstützen, die tatsächliche Verbesserungen für die Sicherheit der Bevölkerung bringen. Uns geht es um konkrete Maßnahmen, um ein größeres Maß an realer Sicherheit für die gesamte Bevölkerung zu erreichen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Terry Reintke

    Nichts überraschendes.....

    Wenn ich diesen Geschlechterstern sehe könnt ich k*tzen......

    Gruß

    Stefan

  6. Meine Antwort auf die "Kipplaufwaffen"-Standartmail:

    Sehr geehrter Herr Dr. Langen,
    vielen Dank für die Antwort.
    Sie schreiben: "Das deutsche Waffenrecht ist im internationalen Vergleich bereits jetzt sehr streng. Wenn man den Vorschlag mit dem deutschen Waffenrecht konkret vergleicht, dann gehen die von der Kommission vorgeschlagenen Forderungen nur in wenigen Bereichen über die deutsche Regelung hinaus. Die Kommission schlägt zum einen ein Verbot von halbautomatischen Schusswaffen vor, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Da die überwiegende Zahl der Jäger größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, wären sie von den von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen."
    Ich muss Ihnen deutlich widersprechen. Waffenrechtliche Erlaubnisse auf 5 Jahre zu Beschränken und nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes zu erneuern geht deutlich über deutsches Recht hinaus. Was genau verspicht man sich eigentlich davon?
    Einheitliche Deaktivierungsstandards für Dekowaffen und Konstruktionsrichtlinien würden in der Tat kaum strenger ausfallen können als bisher schon in Deutschland. Ein Verbot von Dekowaffen die aus automatischen Waffen entstanden ist gelinde gesagt Schwachsinn. Die Teile sind ein Stück Altmetall in Waffenform. Bevor die jemand irgendwie wieder in Gang bekommt, kauft er sich auf dem Schwarzmarkt "richtige" Waffen. Die Zastava Kalschnikows von Paris stammen nachweislich aus einer Produktion von 1987-1988 die an serbische Militärdepos geliefert wurde. Von denen sind Millionen im Umlauf auf die das Gesetz keinen Einfluss hat.
    Sie leiten die Gefährlichkeit einer Waffe augenscheinlich von ihrem Aussehen her. Bitte begründen Sie mir das kurz.
    Das die genannten halbautomatischen Waffen nicht von Jägern und Sportschützen in großem Umfang eingesetzt werden ist schlichtweg falsch. Moderne halbautomatische Waffen sind eine sinnvolle Ergänzung zu "Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen" Das BKA bescheinigt "keine Deliktrelevanz" von halbautomatischen Langwaffen, vollkommen egal wie sie aussehen. Auch können sie nicht zu vollautomatischen Waffen umgebaut werden, das BKA führt genau deshalb bei jedem Modell eine Baumusterprüfung durch. Randnotiz: 2003 wurde der "Anscheinsparagraph" gekippt, zu recht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan XYZ
  7. Zwar kein Brief an die Abgeordneten, dafür an den LJV-NRW. Der Laden schläft wieder solange tief und fest bis das Kind vollends in den Brunnen gefallen ist:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    einigermaßen fassungslos gucke ich in mein E-Mail Postfach und muss feststellen, dass ich immer noch keine Rundmail des LJV (oder einer anderen Jägervereinigung) bezüglich der geplanten EU-Waffenrechtsverschärfung bekommen habe.

    Es ist dem Umstand geschuldet das ich ebenfalls Sportschütze bin und über den BDS, das Forum Waffenrecht sowie den Newsletter des WaffenOnline-Forum´s über das geplante Gesetzesvorhaben informiert wurde. Keiner der Jagdkollegen mit denen ich gesprochen habe wusste davon, hielten die genannten Punkte gar für einen Scherz.

    Ist dem LJV die Tragweite des Gesetzentwurfes nicht bewusst?

    Ich erwarte von einem Verband der sich selbst als "Landesvereinigung der Jäger" bezeichnet bei so einschneidenden Dingen eine umgehende Information der Mitglieder inklusive einer konkreten Handlungsempfehlung (Onlinepetition zeichnen, Briefe an die Abgeordneten im Parlament usw.)

    Die Zeit drängt, am 07.12.2015 wird die Vorlage dem Parlament vorgestellt. Bis dahin muss den Parlamentariern ein deutlicher Gegenwind ins Gesicht geblasen werden.

    Ich erbitte mir eine Antwort und verbleibe

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan XYZ

    Gruß

    Stefan

  8. Sehr geehrter MISTER X

    vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Rückfrage zu dem Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie. Sie fragen mich, ob der Gesetzesentwurf der EU-Kommission die Anschläge in Paris verhindert hätte.

    In Paris ist furchtbares geschehen und wir müssen auf europäischer Ebene dringend Maßnahmen ergreifen, um Europa besser vor Terroranschlägen dieser Art zu schützen. Ob der Gesetzesentwurf der EU-Kommission zur Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie diese Anschläge hätte verhindern können, wage ich zu bezweifeln. Die Waffen sind mit großer Wahrscheinlichkeit illegal beschafft worden.

    Ich darf Ihnen versichern, dass der zuständige Ausschuss im EU-Parlament, der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, die Vorschläge der Kommission prüfen und überbreiten wird. Diesen Prozess werde ich kritisch, im Sinne unserer bayerischen Tradition des Schützenwesens, verfolgen. Ich werde am Ende sicherlich keiner Reform der Feuerwaffen-Richtlinie zustimmen, die mit falschem Aktionismus voranprescht.

    In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

    mit freundlichen Grüßen

    Markus Ferber, MdEP

    Aha......Zumindest die Erkenntnis stimmt schon mal.

    Gruß

    Stefan

  9. Sehr geehrter MISTER X

    ich danke Ihnen herzlich für Ihr Schreiben. Meine Partei ALFA teilt Ihr Anliegen voll und ganz.

    Die jüngsten Terroranschläge in Paris, welche auf das Konto radikalisierter IS-Anhänger gehen, dürfen nicht dazu führen, dass unsere Freiheit beschnitten und die Eigenverantwortung des Einzelnen durch eine Bevormundung von Seiten des Staates oder der EU ersetzt wird. Aus diesem Grund habe ich mich diese Woche entschieden gegen eine Verschärfung des Waffenrechtes ausgesprochen. Eine solche Verschärfung würde zu einer Kriminalisierung unserer Sportschützen und Jäger führen, welche zudem unter Generalverdacht stünden. Terroristen beschaffen sich jedoch ihre Waffen in aller Regel auf anderen Wegen als unbescholtene Bürger.

    In der Anlage erhalten Sie die Pressemitteilung von ALFA sowie ein Video von mir zu diesem Thema:

    http://bernd-koelmel.de/2015/11/ich-bin-gegen-eine-verschaerfung-des-waffenrechts/

    Ich werde alles dafür tun, dass die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen nicht umgesetzt werden.

    Als junge Partei ist ALFA bei ihrer politischen Arbeit auf Unterstützung angewiesen. Es würde mich daher sehr freuen, wenn Sie ALFA bei den kommenden Wahlen Ihre Stimme geben. Weitere Informationen zu ALFA mit Kontaktadressen finden Sie auf der Seite www.alfa-bund.de.

    Ich wünsche Ihnen eine schöne Adventszeit.

    Freundliche Grüße

    Ihr Bernd Kölmel

    Die Standartantworten von den Politikkomparsen anderer Parteien hab auch bekommen.

    Gruß

    Stefan

  10. Mit diesen Maßnahmen lässt sich nach unserem Dafürhalten auch sicherstellen, dass nicht bei jedem Verbrechen mit Feuerwaffengebrauch gesetzestreue und verantwortungsvolle Waffenbesitzer gleich unter Generalverdacht stehen.

    Ach so, das habe ich noch gar nicht bedacht! Ein Waffenverbot ist für uns von Vorteil denn wer keine Waffen haben darf wird auch nicht verdächtigt!

    Ich bin fassungslos...

    Gruß

    Stefan

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