Die Überlassungsmeldung erfolgt unmittelbar bei Überlassung. Also entweder bei der Abholung vor Ort oder bei Übergabe an den Spediteur.
Überlassungsdatum ist ja bei Spedition (WKN, Overnite etc. ja festgelegt).
Die Überlassung kann innerhalb einiger Tage Rückabgewickelt werden.
So jedenfalls mit Waffenhandel Warenwirtschaftssystem.
Mit VDB Waffenhandelsbuch macht man das, sobald der Kunde das Geschäft verlässt, soviel ich weiß. Auch das ist innerhalb der Frist Rück-Abwickelbar.
Ungeschehen ist das aber nicht gemacht. Es bleibt alles dokumentiert im NWR. Nur bei einer Rückabwicklung ist die Waffe im NWR immer noch Neu, wenn sie als Neuwaffe registriert war. Bei Rücküberlassung ist sie im NWR als Gebrauchtwaffe hinterlegt. Auch wenn sie nur 2 Minuten auf den Kunden gebucht war. DAS ist der Unterschied.
Hüten sollte man sich vor Versand mit DHL, GLS, Hermes oder DPD etc.
Denn eine Waffe als "bei Versand abhanden gekommen" zu melden ist keine Lustige Sache. Riesen Theater mit Kripo und Behörden auf dem Plan.
I hope that this helps