kgp141
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Knight hat leider absolut recht....
Letzter Punkt im Antragsformular(in meinem Landkreis):
11.Führen der Waffe Genaue Angabe des Waffentyps/Kalibers
Hab ich durchgestrichen und "Schreckschuss-,Reizstoff- und Signalwaffen" reingeschrieben, was gleich zu purem Entsetzen des SB's führte. Er bräuchte schließlich den genauen Typ mit Namen, Seriennummer und Kaliber.Nach zitieren der vorläufigen Vollzugshinweise meinerseits war dann aber Ruhe und der KWS wurde mir nach knapp 4 Monaten dann auch so zugeschickt.
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Ist das Ding endgültig?? Mein Kreisschützenmeister weiß noch von nix...Keine Gebühr fällig?? Wird jedenfalls nicht drauf hingewiesen. Wahrscheinlich werden die ersten Antragsteller das Ding unbefürwortet zurückbekommen, weil irgendwelche Kleinigkeiten nicht richtig ausgefüllt sind. Dafür ist der Verband leider bekannt...
Was der Gesetzgeber nicht schafft, wird uns eben vom Verband auferlegt. Nebenbei verzichtet man noch auf seine Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Nachdem das Formular so lange auf sich warten ließ, hoffte ich eigentlich auf etwas vernünftigeres, als auf eine Abschrift des Bürokratismus der anderen Landesverbände, welches diese als vorläufiges Formular bis zur Anerkennung bezeichneten.
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Ganz genau:
Ist immer ganz gut, wenn man weiß wo es steht, wenn sich mancher nicht mehr erinnern kann oder will...
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In Antwort auf:Hört sich positiv an, aber angeblich soll die neue gelbe nicht mehr ohne Kontingent sein. Das heißt, für jede neue Waffe auf der gelben muss ein Bedürfniss vorhanden sein.Das entspricht nicht der Beschreibung im Gesetz für die gelbe WBK. Habe schon bei Forum Waffenrecht nachgefragt, ob das rechtens ist und wie man sich verhalten soll.Wenn ich die Antwort habe melde ich mich wieder.Beinahe hätte es geklappt, aber nicht wirklich.
Die Antwort gab's bereits am 03.April diesen Jahres. Warum will nur jedes Bundesland aus dem Gesetzestext was anderes ableiten??
Harte und kontroverse aber erfolgreiche Diskussionen im BMI
(Berlin/Emmendingen 03.04.2003) Der gestrige Tag im Berliner Bundesinnenministerium brachte für die Vertreter des Forum Waffenrecht und der anderen beteiligten Verbände wieder ein Stück Klarheit auf dem Weg zur Verordnung zum Waffengesetz.
In harten und kontroversen Diskussionen wurden schließlich in den Abendstunden von Staatssekretär Fritz Rudolf Körper eindeutige Festlegungen gegenüber den Verbänden getroffen:
1. Gelbe WBK
Entgegen derzeit kursierender anderslautender Gerüchte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen, dass sich am Prinzip der Waffenbesitzkarte für Sportschützen (Gelbe WBK) etwas ändern wird. Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt weiterhin zum Erwerb der darin genannten Waffenarten ohne Einzelbedürfnisnachweis. Eine Auslegung, die für jeden Erwerb von Waffen auf die Sportschützen-WBK jeweils einen besonderen Bedürfnisnachweis fordern würde, ist vom Gesetz nicht gedeckt, so Körper.
Lediglich zur erstmaligen Ausstellung der Gelben WBK muss das Bedürfnis für die beantragte Waffe dargelegt werden.
Quelle FWR
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In Antwort auf:halloder b-schrank für langwaffen (wo ich die kurzwaffe ins innenfach legen wollte) wiegt 400 kg und ist weiter nichtbefestigt, man kann langwaffen ohne limit reinstellen(beim a-schrank für langwaffen sinds 10)viele grüssepeter
Zu den Langwaffen im B-Schrank mit 400kg Gewicht kannste noch 10 Kurzwaffen zupacken.....
Von dem gesparten für den zweiten B-Schrank zu Weihnachten läßt sich bestimmt was anderes schönes kaufen.
7,62*39
in Waffenrecht
Geschrieben
7,62 x 39 erfüllt zwar die Kaliberbeschränkung von mehr als 6,5 auf stärkeres Schalenwild (außer Rehwild und Seehund), ist aber trotzdem nicht auf stärkeres Schalenwild zugelassen, weil die Forderung E100 = 2.000 Joule nicht erfüllt ist.
Und, hab ich gelernt? biggrin.gif
Gelernt haste schon, nur hier im falschen Zusammenhang wiedergeben...
Geht hier nicht um §19 BJG, sondern um §6 AVW, in dem es um vom Schießsport ausgeschlossene Waffen geht.