Expert
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In Antwort auf:d.h. wir warten noch ne Weile auf die Neue Gelbe -
Soweit wollte ich ja noch garnicht gehen
Denn nach der Verbandsanerkennung kommt ja erst noch das monatelange/jahrelange? Anerkennungsverfahren der Sportordnungen
Es betrübt mich, daß B. uns doch noch indirekt Steine in den Weg legt!
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Hallo,
weiß jemand, ob schon irgendwelche Verbände nach dem neuen Waffenrecht anerkannt wurden?
Heinz
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In Antwort auf:In jedem Fall kommt der DSB-Regelung keines Gesetzeskraft zu - und genau das ist der springende Punkt: Es geht in diesem Thread nur darum, ob der Aufsicht das Schiessen gesetzlich untersagt ist (und sie sich folglich gesetzeswidrig verhält, wenn sie mitschiesst) oder eben nicht.
Fakt ist doch, daß nach der neuen VO nur nach genehmigten Sportordnungen anerkannter Verbände geschossen werden darf.
Wenn der DSB anerkannt wird, dessen Sportordnung auch, und Du schießt bei einem Verein des DSB mit, in dessen Satzung zwingend vorgeschrieben ist, daß sich die Aufsicht nicht am schießen beteiligen darf, hat die DSB-Regelung Gesetzeskraft.
Schießt Du nämlich als Aufsicht mit, schießt Du quasi nicht nach der Sportordnung.
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In Antwort auf:Da versuche ich, der auch Aufsicht machen muss, doch lieber mich selbst schlau zu machen. Dazu dienen mir Gesetze, Verordnungen, Schießstandordnungen und dieser thread.Aber was nicht is - kann ja noch werdenHarlekin
Dann laß Dir als erstes mal den Genehmigungsbescheid der Behörde zeigen. Wenn da drin steht, daß Du alleine nicht schießen darfst, wäre das Problem geklärt.
Andere Frage:
Wer von Euch kennt den Zulassungsbescheid über den Schießstand auf dem Ihr schießt?
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In Antwort auf:Du hast recht! Wenn mehrere Personen auf dem Stand sind, ist eine Aufsicht zu stellen. Es steht aber nirgendwo im Gesetz, dass diese Aufsicht nicht selber schießen darf.Harlekin
Wenn im Erlaubnisbescheid der Behörde die Auflage eingeflossen ist, daß die Aufsichtsperson selbst nicht am Schießen teilnehmen darf, schaut es wieder anders aus
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Haben die Verbände überhaupt nicht reagiert, weiß das keiner?
Heinz
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Bedeutet § 7 dieser VO nicht auf eine Einschränkung für IPSC-Schützen (Abs. 1 Nr. 4)?
Noch eine Frage:
Sind irgendwo die Stellungnahmen der Schießsportverbände zu dieser VO einzusehen?
Heinz
BDS ???
in Waffenrecht
Geschrieben
Meines Wissen soll diese Sitzung am 29.03.2004 stattfinden.