Zum Inhalt springen

Maxe1981

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    700
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Maxe1981

  1. Also besser hinschicken, anstatt selber dran rum zu docktern sehe ich anhand eurer Kommentare......

     

    Andere Frage: Habe noch eine Walther Lever Action....da habe ich das Problem, das ich die Kapseln nur angestochen bekomme ohne Gasverlust wenn ich vorher auf die Dichtungen ein wenig Öl gesprüht habe. Das kann doch auch nicht normal sein....

     

    Weiterhin ist mir eine Schraube im Gewinde abgebrochen.......Es ist übrigends schon ein älteres Gerät, noch die erste Baureihe.

     

    Nur mir dem hinschicken würde es dann eben ein wenig schwieriger werden als mit der KW, da ich dann erstmal einen passenen Karton bräuchte. ?

  2. Hallo!

    Nachdem ich gestern meine gebrauchte, bisher einmal geschosse Walther CP88 nach ca 1,5 Jahren mal wieder herausgeholt hatte und sie mit einer CO2 Kartusche bestückt hatte, musste ich leider folgendes fesstellen:

     

    - Der Abzug hackelte und klempte oft

    - Beim Vorspannen des Hammers klempte dieser auch oft und ließ sich nur durch Zufall wieder entspannen

    - Beim Probeabdrücken klickte es nur, obwohl ja bereits eine CO2 Katusche eingelegt wurde

     

     

    Habt ihr vielleicht eine Idee woran es liegen könnte und würde sich eine Reparatur überhaupt lohnen?

     

     

    Viele Grüße

     

    Max

     

     

     

  3. vor 33 Minuten schrieb TriPlex:

    Warte mal ... Wer sagte noch, dass es ja auch nur seinen Job gemacht, bzw. Befehle befolgt hätte?

     

    Schlimm, wenn Staatsbürger sich darüber beschweren, dass ihre Bürgerrechte mit Füßen getreten werden ...

     

    Ich weiß was du meinst, aber zumindest dann wenn was offensichtlich raus geschleppt wird kann man es zumindest verschmerzen. Ist ja anno für sich schnell gemacht...auch wenn es eigentlich nicht ok ist, aber ändern können werden wir das wohl kaum.

     

    Klar ist es nicht 100%ig ok, erstens wegen deinen angesprochenen Rechten und zweitens kann man ja die Dinge schlecht da einfach so mitgehen lassen, sind ja i.d.R. schon etwas größer und das was man offensichtlich am man trägt ist ja bereits vom Waffenhändler per Einsicht in die WBK überprüft worden, das sollte eigentlich echt reichen.

     

     

     

  4. Ich war erstmals am Sonntag da und fand es recht interessant, auch wenn überwiegend nur alte Waffen dort ausgestellt waren.

    Das Millitaria Gedöns (meine jetzt nicht die Waffen) interessierte mich hingegen nicht so wirklich und die Fachbücher waren oft total überteuert, die meisten Händler mit denen ich gesprochen hatte sehr nett.

    Zb 100 Euro für ein Winchester Fachbuch, welches angebllich sehr selten ist, ich habe das gleiche und vor 20 Jahren vielleicht 30 DM dafür bezahlt.

     

    Hab dann noch bei Sportarms Munition abgeholt, war ein netter Tag auch wenn man da jetzt nicht jedes Jahr hin muss finde ich, ist aber auch fast auf jeder Messe so.

     

    Die Kontrolle am Ausgang finde ich ok, schließlich hatte ich Munition gekauft.

     

    Einmal WBK vorzeigen und gut ist, der Typ war auch recht nett und macht ja auch nur seinen Job. Viele würde jedoch meckern meinte er noch.

     

    Verstehe nicht, warum viele so unzufrieden waren und sind, ist doch klar, das der Schwerpunkt da auf alten Waffen liegt und nicht auf moderne Jagd und Sportwaffen, aber selbst da gab es ja ein bisschen was zu sehen.

     

    Ok, 17 Euro ist echt happig, aber Sonntag waren es ja nur 10, da nur vier Stunden offen und komischweise für Frauen sogar kostenlos.

     

     

    Gruß

    max

  5. vor 22 Stunden schrieb Schwarzseher:

    Das eigentliche Problem ist, dass sportlich-technisch oft sehr wohl ein Bedürfnis besteht, weil eben eine Waffe besser für die eine Disziplin und die andere besser für die andere Disziplin geeignet ist, allerdings bürokratisch-rechtlich die Waffen allein aufgrund ihrer prinzipiellen Zulässigkeit zu beiden Disziplinen als gleichartig eingestuft werden, auch wenn sie das technisch nicht sind.

    Vergleich: Rennfahrer A kauft sich erst einen Rennwagen ohne Straßenzulassung für die Rennstrecke und darf sich deshalb später noch einen Golf mit Straßenzulassung kaufen. Rennfahrer B kauft sich erst den Golf und möchte danach den Rennwagen, der wird ihm nun aber verwehrt, weil er den Golf mit Straßenzulassung doch auch auf der Rennstrecke fahren dürfte. Dass er damit nicht gegen den Rennwagen von A gewinnen kann, der seine Autos zufällig in umgekehrter Reihenfolge gekauft hat, wird nicht berücksichtigt. Dieses System ist doch völlig beknackt.

    Ja, mir wollten sie auch mal keinen zweiten Revolver genehmigen (Grundkondingend!), da ich ja schon einen Westerrevolver hätte, mit dem ich auch Präzisionsschießen machen könnte.

    Das man damit keine Chance g egen was modernes hätte, wäre aus sportlicher Sicht klar, das Waffengestz würde aber eben was anderes vorschreiben.

    Total dämlich, macht doch so echt keinen Sinn!

     

     

     

  6. vor 15 Stunden schrieb Ringo58:

    Für die 3. KW reicht im LV4 die Teilnahme an einer vom LV genehmigten und veröffentlichten Vereinsmeisterschaft des laufenden oder letzten Jahres, die Ergebnisliste ist mit einzureichen.

     

    Michael

    Reicht auch eine Bezirksmeisterschaft, wenn man keine Vereinsmeisterschaft machen kann, aus?

    Die Plazierung ist egal, oder?

     

    max

  7. Am 30.11.2018 um 15:32 schrieb Sam09:

    Im welchem Verband schießt Du den?, beim  BDS LV4 musst du für die 3KW mit den vorhandenen 2KW eine Vereinsmeisterschaft schießen, und

    für die 4KW mit den vorhandenen KW an ausdrücklich vom LV4 anerkannten Pokalschießen teilnehmen plus zusätzlich an ein weiteren anerkannten Pokalschießen,

    um eine Verbandsbescheinigungen zu bekommen!

    Ich bin auch im LV4....würde auch als Nachweiß eine BM (sollte ja eigentlich über einer Vereinsmeisterschaft liegen denke ich) reichen um die dritte KW genehmigt zu bekommen?

    Muss man außerdem noch irgendwas nachweisen um die "dritte" genehmigt zu bekommen?

     

    18x schießen im Jahr unregelmäßig oder 12 x regelmäßig ist klar.....?

     

     

    VG Max

     

     

  8. vor 14 Minuten schrieb OsiLu:

    Nun ja, es gibt kein Gesetz, aber Rechtsprechung zu dem Thema. Derzeit noch aus dem Versicherungsbereich, wo ein Versicherungsschutz eben abgelehnt wird, wenn der Schlüssel des aufgeschlossenen (weil Schlüssel nur in abgeschlossener Schublade gelagert war), nicht in einem, der Sicherheitsstufe des Safes entsprechendem Behältnis aufbewahrt wurde. Sollte es analog dazu um einen Schadensfall gehen, der mit Waffen passiert, wegen dem Schlüssel, so sehe ich keinen Grund, warum Gerichte nicht gleichartig entscheiden sollten. 

     

    Ich denke auch, dass man - um jedes Risiko zu vermeiden - einfach einen kleinen Safe mit Zahlenschloss anschafft und die Beer ist geschält...

    Also würde in meinem Falle ein kleiner A oder B Tresor reichen, um den Schlüssel weg zu schließen, da ich ja auch einen A/B Schrank (Jägerschrank, Bestandsschutz) habe?

     

  9. vor einer Stunde schrieb schmitz75:

    Wenn man das Schloss wechselt, ist das keine Aufrechterhaltung der bisherigen Aufbewahrung, dann brauchst du einen 0er Schrank. Ok los mit den Kommentaren.

    Warum sollte das denn so sein?

    Nur weil man das Schloss wechselt, ändert sich doch die Tatsache nicht, das es ein A/B Schrank ist.

     

     

  10. @All

    vielen dank für die schnellen antworten, hätte ja nicht gedacht das in so kurzer Zeit soviel zusammen kommt.

    Also gibt es nur drei vernünftige und sichere Möglichkeiten:

     

    1. neuen Schrank für LW und KW kaufen mit Zahlenschloss

    2. kleinen Tresor mit Zahlenschloss kaufen für Schlüssel mit mindestens der gleichen Sicherheitsstufe wie mein Schrank sie hat, sprich A Schrank mit B Innenfach. Also würde doch eigentlich bei dem kleinen Schrank Sicherheitsstufe A bzw. B ausreichen....

        ....oder muss es jetzt gar ein Schränkchen der neuen Sicherheitsstufe "0" sein?

    3. Schloss auswechseln beim vorhandenen Tresor

     

     

    VG Max

  11. Hallo Zusammen!

    Da ich es irgendwie Leid bin, meinen Schlüssel vom Waffenschrank ständig am Mann zu führen, habe ich überlegt welche Alternativen es gäbe und bin eigentlich nur darauf gekommen, das man endweder einen neuen LW/ KW Tresor mit integrierten Zahlenschloss kauft, (das sehe ich aber irgendwie nicht ein) oder eben einen KW Tresor mit integrierten Zahlenschloss. ....weil es ja durchaus Sinn macht, ein  gleichwertiges Sicherheitsbehälnis zum Tresor zu haben.

     

    Da mein A/B Schrank ja noch Bestandsschutz hat, dürfte doch dann ein "A" bzw. "B" KW- Tresor ausreichen, oder? 

     

    Oder ist es sogar möglich an seinem bereits vorhandenen Tresor ein anderen Schloss einzubauen?

     

    Vielen Dank schon mal!

     

    VG Max

  12. Hallo!

    Bin gerade am überlegen mir eine Waffe aus Österreich über egun zu ersteigern.

     

    Die Versandkosten per Kurier sollen 30 Euro betragen, das ich ja schon mal ok und nichts neues, aber wie sieht es denn aus mit den Ausfuhr und Einfuhrgenehmigungen?

    Wie ist da der Ablauf und wie viele Kosten fallen dafür dann nochmal ca zusätzlich an?

     

    Der Verkäufer ist übrigens Waffenhändler, sofern das denke ich mal von Bedeutung ist?!

     

    Nochwas:

    Zählt die Magazinbegrenzung von HA- LW von 10 Schuss auch dann wenn die LW mit GK- KW betankt wird?

     

    VG Max

  13. @ ALL

    Das ist ja echt Schwachsinn von den Politikern, das man jetzt noch nicht mal mehr eine Luftpumpe, Vorderlader usw. an die Wand hängen darf mittels abschließbarer Wandhalterung!

    Luftpumpen sind doch echt vergleichsweise Spielzeug!

     

    Naja, mich schockt langsam nix mehr was die allgemeinen Verschärfungen des Waffengesetzes angehen, man kann sich da den Mund fusselig reden, denen mit zich Argumenten kommen, auf Statistiken verweisen usw.

    Bringt alles nix!

    Wenn das so weitergeht, dann schießen wir in zehn Jahren nur noch Luftgewehr und maximal KK.

     

    Echt zum K****n und dabei sowieso völlig Sinnfrei!

     

    Als ob wir was mit den Terroristen zu tun haben. Eine Frechheit ist das, das die uns mit denen quasi auf eine Stufe stellen!

     

    Das alles wird doch nur gemacht, da sie uns am schnellsten Dingfest (Hauptsache möglichst schnell einen Sündenbock finden!)  machen können, nur um die Bevölkerung psydomässig zu beruhigen, das man ja was gemacht hätte. Von wegen höhere innere Sicherheit, bla, bla, bla und blub!!!!

    Die sollten sich mal lieber um die wahren Problem kümmern, sprich Terrorbekämpfung und den damit verbundenen illegalen Waffen. Aber das bekommen sie ja nicht hin und deswegen müssen wir dran glauben!

     

    Schönen Abend Euch!

     

    VG

    max

     

     

     

     

     

     

     

     

     

  14. vor 6 Stunden schrieb schmitz75:

     

    Lies mal die Begründung:

    "Alternative Sicherungseinrichtungen, die keine Behältnisse sind, sollten nicht zulässig sein. Schusswaffen sind grundsätzlich nicht sichtbar in von sechs Seiten umschließenden Behältnissen aufzubewahren (Ausnahme Waffenschränke mit Panzerglastür). Grund ist, dass sichtbar aufbewahrte Schusswaffen Begehrlichkeiten wecken könnten."

    Wieso "sollten" und nicht "müssen" und warum muss das Behältniss ausgerechnet sechs Seite haben?

     

    ok, also kann ich mir meine abschließbahre Wandhalterung abschminken und ab in den Schrank damit?

    VG Max

  15. Wie sieht es eigentlich aus von wegen Bestandsschutz A/B Schrank.

    Hab den damals gebraucht gekauft und leider keinen Kaufbeleg dafür, von wegen Kontrolle und Nachweißen, das ich den vor der Verschärfung gekauft habe.

     

    Im Prinzip kann ich das doch durch meine WBK´s nachweißen....von wegen erste Waffe vor einigen Jahren beantragt (Steht ja auch alles in der WBK) + Foto vom Waffenschrank damals der Behörde gezeigt = Beweiß dafür das der Schrank deutlich vor der aktuellen Verschärfung gekauft worden ist.

     

     

     

     

     

     

  16. vor 7 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Nein, weil der Bestandsschutz auch alle Dir bislang von der Waffenbehörde als gleichwertig erachteten Alternativen und gewährten Ausnahmen umfasst.

     

    Nur im Falle einer Veränderung/Ergänzung solltest Du mit der Waffenbehörde absprechen, wie die Verwahrung erfolgen muss.

     Hallo!
    Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
    In meinem Fall geht es auch um eine abgeschlossene Wandhalterung und nicht um eine einfache.

    Das sollte doch eigentlich reichen, oder?

    OK, es steht zwar "verschlossenes Behältniss" in den Aufbewahrungsvorschriften, aber das kann ja wer weiß was sein und im Zweifelsfall genausoschnell knackbar wie eine abschließbare Wandhalterung.

     

    VG

    max

  17. Am 6.4.2017 um 16:57 schrieb Werner Dahmen:

    Die gleichen Ausmaße ja, das Gewicht ist 100 g leichter, das Visier ist ok, kann man zur Not präparieren (weißer Dot rot einfärben), da ich seit 2012 die PPQ in Production schieße, habe ich auch die PPQ für A-IPSC und nun die .22 Variante. die innenliegende Technik im Griffstück entspricht mehr der PPQ Knall/Gas, der Abzug ist schön trocken und mit vernünftiger Munition ist sie absolut IPSC KK tauglich.

     

    DVC  Werner

    na, dann wird es wohl die werden, danke dir!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.