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Zotti

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Beiträge von Zotti

  1. Auch vor einem Monat bestellt, bezahlt und erforderliche Unterlagen per Mail gesendet. Auf Nachfrage kamen nur Mails, wie überlastet man sei, es wurde aber nicht auf meine Frage eingegangen. Bis jetzt ist nüscht passiert. Werde noch etwas warten, da Munition nicht unbedingt jetzt benötigt. Falls es in 14 Tagen nicht kommt, werde ich stornieren. Verstehe nicht, wie man massig Aufträge annimmt, wohl wissend, dass man diese nicht erfüllen kann. Kein gutes Geschäftsgebaren.

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  2. Hier der Text dazu: Punkt 4

     

     

    Am 20.02.2020 ist die Dritte Waffengesetzänderung in Kraft getreten. Vier Änderungen werden sofort gültig, der Rest tritt erst am 1. September 2020 in Kraft.

    1. Ab sofort dürfen Jäger bei Vorlage eines gültigen Jagdscheins Schalldämpfer für Langwaffen mit Zentralfeuermunition kaufen – es ist kein Voreintrag mehr notwendig
    2. Ab sofort dürfen Jäger bei Vorlage eines gültigen Jagdscheins Nachsichtvorsatz- und -aufsatzgeräte kaufen (bitte die weiter bestehenden Verbote berücksichtigen in Bezug auf IR-Aufheller) und das Gewerbe diese auch montieren und einschießen.
    3. Ab sofort werden Verfassungsschutzämter bei den Überprüfungen von Zuverlässigkeit einbezogen.
    4. Ab sofort gilt die Mengenbegrenzung der Gelben WBK auf 10 Waffen.
  3. Hallo,

    habe nochmal eine Frage: darf ich jetzt noch eine Langwaffe auf gelb kaufen (habe mehr als 10) oder gilt schon ab 20.2. 2020 die Beschränkung auf gelb, man hier also nur Stichtag 20.2.2020 Altbestansschutz auf die bis dahin erworbenen Waffen hat und folglich jetzt keine mehr auf gelb erwerben darf.

  4. In diesem Fall ist es so, dass der Händler in der Leihzeit seine Lizenz zeitweise oder vorübergehend verloren hat. Also wusste ich nach Ablauf der Zeit nicht wohin. Ehemaliger Händler sagte zum SB. Ich hin um Waffen einlagern zu lasse und schon war der Bock fett. Hatte zeitweise das Gefühl ich werde sofort wegen unerlaubten Waffenbesitz vehaftet. Was zum Glück ausblieb. Aber Polizei und Staatsanwaltschaft sind eingeschaltet.

  5. Nö, den Stress bereitet mir eine Amtsleiterin samt Sachbearbeiterin, die beide fest behaupten: es ist eine Straftat eine Kurzwaffe trotz vorhanden 3 Grünen WBKs in meinem Fall, ohne Voreintrag von einem Berechtigten zu leihen, trotz Leihschen, trotz Einhaltung der Frist von Max. 4 Wochen.

  6. Ich bin Sportschütze, habe einige Kurzwaffen in der WBK. Und trotzdem spricht meine Behörde von einer Straftat. Obwohl ich es kenne, dass man auch zu Wettämpfen sich die Waffen gegenseitig ausleiht um andere Disziplinen schießen zu können.

  7. Hallo, ich weiß es ist schon durchgekaut worden. Aber aus aktuellem Anlass muss ich fragen. Darf ich mir als WBK Besitzer ein Kurzwaffe zum Probeschiessen ausleihen (Für max. 4Wochen und mit Leihschein natürlich) , von einem autorisierten Händler? Brauch ich wie meine Behörde meinte einen Voreintrag? Nach § 12 eher nicht, auch in der Verwaltungsvorschrift § 12.1.1.1 steht nichts von einem Voreintrag. Meine Behörde spricht hier von einer Straftat und illegalem Waffenbesitz, wenn man zum Ausleihen keinen Voreintrag hat. Obwohl ich schon eine Waffe in dem Kaliber eingetragen habe die ich leihen möchte. Ich bin momentan ratlos.danke schön mal für Eure Antworten.

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