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jawosisndes

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Beiträge von jawosisndes

  1. vor 1 Stunde schrieb sundance:

    - seit 1.01.1973 ist der Erwerb von Munition erlaubnispflichtig.

    - seit 1.04.2003 ist auch der Besitz von Munition erlaubnispflichtig - Jagdschein (Langwaffenmunition) - Siegel in Spalte 7 der grünen WBK - für die "Gelbe" nach 14,4 ist der Munitionserwerb/- besitz für alle dort eingetragenen Waffen geregelt. Alternativ Munitionserwerbschein.

    - sog. Altbesitz konnte der Behörde bis zum 1.10.2003 angezeigt werden.

    Liegen die Voraussetzungen nicht vor, die Munition einem Berechtigten überlassen.

     

    Beste Grüße

     

    sundance

     

    Danke, sundance. Wären hier alle so sachlich wie Du, wäre es ein Vergnügen, in diesem Forum zu posten. 

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