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Beiträge von kriegerlein
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Was bringt uns das jetzt alles, was hier geschrieben wurde??
Bleibt doch wieder ein Fragezeichen..:-(
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Morgääähn...
Die Aussenwirkung der FvLW e.V. spielt eine sehr große Rolle.
Sie wird von allen beobachtet, teils mit Wohlwollen, Abstand, Mißtrauen....
Ob man nun hier die verschiedenen Kontostände aufführen muß,
sei mal dahingestellt.
Natürlich wird Geld ausgegeben, sonst bräuchte man das Konto ja nicht!
Es bleibt aber immer ein "?" bzw. "ja, wo issn die Kohle geblieben...?"
Ob das sein muß...?
Gerade jetzt noch einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen..
Es gibt genug andere Probleme momentan, denke ich..!?
sonnigen Gruß,
kriegerlein
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Bild von Tresor und Zertifikat kann ich beim Nachbarn knipsen!?
Rechnung räumt evtl. Nachfragen aus...
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Tu Gutes und rede darüber: habe den Förderbeitrag erhöht...
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Die sind relativ teuer, bei egon, meine Meinung...
Sonst klappt aber alles, Versand etc..
Gruß, kriegerlein
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Moin!
Der Flyer hat gestern, im DSB-Verein, schonmal
niemanden interessiert...
Schade, war aber zu erwarten!
Gruß, kriegerlein
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Ähäm... ich weiß nicht wie es bei dir ist - aber vor mir muss niemand beschützt werden.
Du weisst schon, was ich meine :-)))
Ich glaube nicht mehr an Wunder..
Euphorie: wers braucht, bitte!
Allerdings nehme ich die Flyer auch morgen mit
zum Verein!!!
(ich spende ja auch, was ist ein Leben ohne Risiko..)
Gruß, kriegerlein
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Der Schutz von knapp 80 Millionen Bürgern
vor ca. 2 Millionen LWB wird überwiegen.
Da muss man mal logisch denken...
Anfang März werde ich trotzdem eine
kleine Summe überweisen!
kriegerlein
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Kein Ahnung...
Kommt drauf an ob die Schafe ein geladenes Magazin dabei haben...
wenn aber der Wolf die Waffe...
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Oh jeh.... was für eine Rauferei.
Das wollte ich nicht.
Ich habe auch noch nie ein Magazin geladen zu Hause gehabt oder transportiert.
Sportliche Grüße.....
Solange es nur verschiedene meinungen sind..
Ist alles gut.....
Das liegt auch an der "Eindeutigkeit" von
gesetzen, Verordnungen etc...
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Es ist und bleibt ein Merkblatt!
Es ist durchaus möglich, dass sich die dortigen Polizeibeamten an dieses Merkblatt halten und dann könnte es unangenehm werden, jedoch halte ich eine Verurteilung ausgeschlossen, es sei denn Staatsanwalt und Richter halten sich an dieses Merkblatt!
Wie schon gesagt, Munition kann man im waffenrechtlichen Sinne nicht führen, allerdings könnte man aufmunitionierte Magazine zum leiteren zugriffsbereiten Führen heranziehen!
Also vorsichtig, muß jeder für sich wissen, würde damit jedoch nicht "hausieren gehen"!
Mehr meinte ich doch auch nicht!
gruß, kriegerlein
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Stimmt!
Mein Problem ists auch nicht!
Ich transportiere nie geladene
Magazine...ausser auf dem
Schießstand. Eingelagert
habe ich diese auch nicht aufmunitioniert..
Ich wollte nur aufzeigen, dass es wieder
SB/Behörden gibt, die es anders sehen...
Deswegen sollte man darauf vorbereitet sein..
Aber die Streiter für Gerechtigkeit zeigen
den SB/Behörden/Gerichten,wie es richtig
gemacht wird....
Wenn jeder, der hier klagen und die SB
und Behörden/Polizei belehren will,
dieses auch machen würde...
Wer geht dann noch zum Schiessen??
Es gibt immer mehrere Wahrheiten, deshalb
gibts Anwälte...viel Spass..!
kriegerlein
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Eine kurze Zusammenfassung:
diese Diskusion = Wasser auf den Mühlen der "Gegner"
rechtliche Seite = ist erlaubt
GKBubi
P.S. ich habe noch keine Mitschützen gesehen der so was gemacht hat. Mir fällt auch auf die Schnelle kein wirklich guter Grund ein, ein aufmunitionertes Magazin zu transportieren.
Keine Ahnung, warum man das machen muss..
Immer neue Ideen seit der
Waffenrechtsverschärfung....
kriegerlein
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Stimmt:
Ausser "Günzburg" habe ich nur
"Empfehlungen" gefunden, das Magazin
ohne Munition zu transportieren..
Ich denke aber auch, dass es Ärger geben "könnte",
wenn man geladene Magazine mit sich führt...
Muss jeder mit sich selbst abmachen....
Gruß, kriegerlein
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Rechtsgrundlage?
die suche ich auch gerade...
hat wohl etwas mit "wenige Handgriffe....schussbereit.."
zu tun...
schaun wir mal...
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Moin!
Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit wenigen schnellen Griffen in Anschlag
gebracht werden kann, z.B. wenn sie in einem Halfter oder in einer bei Militär und Polizei
üblichen Tasche getragen oder im geschlossenen Handschuhfach des Pkw mitgeführt wird.
Die Waffe gilt allerdings als nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen
Behältnis (z.B. in einer verschlossenen Aktentasche, einem verschlossenen Futteral oder im
verschlossenen Pkw-Kofferraum - nicht Kombi-Kofferraum!) mitgeführt wird. Voraussetzung
für die Erfüllung des Begriffs „nicht zugriffsbereit“ ist demnach, dass man an die Waffe nur
durch die Überwindung einer Sicherheitseinrichtung, z.B. ein Vorhänge- oder Zahlenschloss,
gelangen kann. Mitgeführte Munition für die beförderten Waffen ist in entsprechender Weise
getrennt von den Waffen und nicht bereits in ein Magazin eingefügt zu transportieren. Dies
ist nur dann erlaubt, wenn ein verschlossenes, für den Transport von Waffen und Munition
besonders gestaltetes Behältnis verwendet wird. Die Art des Beförderungsmittels ist
unerheblich (zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad, Kfz).
Landratsamt Günzburg, Stand 01.11.07
Merkblatt zum Transport von Waffen
Verfassungsbeschwerde
in Waffenlobby
Geschrieben
Aha, geht doch...:-)