MarkSix
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@ Hawkeye
C.3.3 bzw. C.4.3 beziehen sich ausschließlich auf die Munition! Bei einer Selbstladepistole mit blockiertem Magazinschacht würde aber die Repetierfunktion erhalten bleiben und die leere Hülse wird nach dem Schuß ausgeworfen. Wo ist hier ein Widerspruch zur Sportordnung?
@ cartridgemaster
C.4.1 a) - c) bezieht sich auf technische Veränderungen die EINE VERBESSERUNG GEGENÜBER DER DP 1 darstellen.
Eine Abänderung auf Einzelschuß ist jedoch keine Verbesserung gegenüber der DP 1, wie es z.B. eine verstellbare Visierung wäre, und wird daher von C.4.1 a) - c) garnicht erfaßt.
Auslegungssache? Vielleicht!
MarkSix
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@ cartridgemaster
Oh, da fühlt sich wohl einer getroffen, oder warum diese Anpöbelei?
Ich frage mich, wie weit der geistige Horizont derjenigen reicht, die um ihr eigenes Süppchen zu kochen, die Rechte aller Sportschützen aufs Spiel setzen!
Und jetzt versuchs mal mit nachdenken...
MarkSix
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Außerdem irrt der Herr "Bundessportleiter" hier auch in der Sache:
z.B. Disziplin Dienstpistole 2 (DP 2):
Sportordnung des BDMP
C.4.1 Dienstpistole 2 (DP 2)
"Alle serienmäßig hergestellten automatischen Pistolen mit und ohne technische Veränderungen, welche auf der Basis einer Dienstpistole aufgebaut sind, sind zugelassen. "
Hier steht nichts von "mehrschüssig"!
Wer will mir hier untersagen, z.B. mit einer Mod. 1911 mit blockiertem Magazinschacht anzutreten? Bei den Langwaffendisziplinen ist das eh normal?
MarkSix
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Waffenbörsen in Belgien, hier ein Tip:
Am 21.01. (19 bis 22 Uhr), 22.01. (10 bis 18 Uhr) und am 23.01. (10 bis 17 Uhr) findet in Lüttiich in der ehemaligen Kirche St. Andre am Place du Marche (Lüttich Zentrum) eine Waffenbörse statt. Es handelt sich um eine reine ANTIKWAFFENBÖRSE mit Angeboten meist des oberen Preissegments! Angeboten werden Blankwaffen, Vorderlader, Stiftfeuerwaffen, Westernwaffen aus dem 19.Jahrh. etc.
Eine kleine (ca. 20 Händler) aber sehr feine Veranstaltung!
MarkSix
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@ DEMES
Der Verband hat nach dem WaffG ein Bedürfnis für eine Waffe der vier Gruppen (Einzelladerlangwaffe, Repetierer, Perkussionsrevolver, einschüssige Faustfeuerwaffe) zu bescheinigen. Die Erlaubnis gilt danach für den Erwerb von Waffen aller vier Gruppen, unabhängig davon, ob der Verband hierfür Disziplinen anbietet oder nicht! So ist es der erklärte Wille des Gesetzgebers (siehe u.a. FWR)!
Durch die vom Präsidium des BDMP vorgenommene Einschränkung und durch das Vorpreschen des Präsidiums ohne Absprache mit den anderen Verbänden (siehe hierzu J. Streitberger im Editorial der FWR news 3/4 2004!) ist den Mitgliedern und auch allen anderen Sportschützen in Deutschland schwerer Schaden zugefügt worden!
Den Ausführungen Joachim Streitbergers ist m.E. nichts mehr hinzuzufügen.
MarkSix
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Auch in unserer SLG brodelt es schon lange! Die Überlegungen des BDMP-Präsidiums zur Neuen Gelben, die neuen Antragsformulare hierzu, der idiotische "Schutzbrillenerlaß" (der bei uns direkt in der Rundablage landete!) und jetzt dieser neue Bullshit in der V0!
Wir werden als SLG jetzt erstmal unsere Anerkennung als e.V. betreiben und uns auf unserer Jahreshauptversammlung ein weiteres Vorgehen überlegen.
Für mich steht jedenfalls fest, daß diesem Präsidium schleunigst die rote Karte gezeigt werden sollte!
@ karneval
Hast Du das überhaupt verstanden was Schilling da in der V0 abgesondert hat?
MarkSix
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Panzerhaubitze f****...äh...das Wort darf ich doch nicht benutzen ...etwas unbekanntes? Mann, is schon wieder Frühling aufm Truppenübungsplatz?
Wat die da so treiben!
MarkSix
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Versucht mal, einen Carcano im Anschlag schnell durchzuladen, besonders wenn durch ein Zielfernrohr gezielt wird! Viel Spaß!
Für eingeschlagene Zähne, blaue Augen und Hämatome im Gesicht übernehme ich keine Haftung!
MarkSix
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Ich hatte das schon vorher an anderer Stelle gepostet, da ich von meiner Behörde die gleiche Auskunft bekommen habe, daß auf die "neuen Formulare" gewartet wird. Es existiert in NRW wohl eine Anweisung von oben, derzeit keine NEUEN GELBEN auszustellen. Das ist nicht auf dem Mist der einzelnen Behörde gewachsen, sondern stammt wohl von unseren speziellen Freunden (Behrends und co.) in Düsendorf.
MarkSix
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Nanu, ist schon wieder Märchenstunde?
Die "CDU-Fraktion" ist also plötzlich auf unserer Seite. Was sagt denn ihr Innenminister dazu, der "Ich verbiete alle Waffen"-Hardraht? Oder habt Ihr in Sachsen einen neuen IM?
Vielleicht hoffen einige Landespolitiker auf ein baldiges Ende der Bundesregierung und Neuwahlen. Da muß man doch das liebe Stimmvieh schon ein bischen ködern! Laßt Euch bloß nicht verarschen!
MarkSix
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Was ist eigentlich mit dem Springfield M1A (Ziviler M14-Nachbau)und dem Auto-Ordonance 1927 A-1 Thompson-Karabiner (ziviler Thomson-MP-Nachbau, Halbautomat, unterscheidet sich auch in der Lauflänge vom Original)? Weis einer was?
MarkSix
der gerade mit feuchten Augen im Gun Digest 2003 blättert!
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Danke für die schnelle Antwort.
MarkSix
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Mal eine Frage an die rechtskundigen in unserer Runde: Wenn man
als Inhaber einer roten oder gelben WBK im Ausland (z.B. Frankreich)
eine Waffe, deren Erwerbs- und Besitzerlaubnis in Deutschland durch die WBK abgedeckt ist,
erwerben und nach Deutschland bringen möchte, wie muß man da vorgehen?
Ich habe dazu schon sehr widersprüchliche Antworten erhalten. Kann man
die Waffe einfach mitnehmen, beim Zoll deklarieren, anmelden und fertig?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MarkSix
Hinweise des BDMP zur Verwaltungsvorschrift...
in Waffenrecht
Geschrieben
@ Hawkeye @ P.Guse
Nochmal: C.4.3 bezieht sich auf die vorgeschriebene MUNITION, nicht auf die Waffe!
MarkSix