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der_sammler

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Beiträge von der_sammler

  1. aber blos nicht aufregen... ich bekam gestern von einem user folgenden hinweis:

    sowas.. ist echt das letzte.... in mehrfacher hinsicht....

    Wo ist Sven überhaupt???

    Pause, gefeuert...........? Schon lange nix mehr von Ihm gelesen......

  2. Da steht: Selbstladebüchse .223 Rem BWT und die Seriennummer

    Um um herauszufinden, das es sich beim BWT 3 um eine SL-Büchse in .308 und nicht in .223 handelt, müßte der Beamte ja was tun!! Wenn der Schütze es nachweist, ist doch viel einfacher!

  3. Soeben hat mich das Kreiseverwaltungsreferat angerufen (nach Feierabend um 18:15 Uhr) weil ich eine Waffe der Firma Beitler besitze.

    Es handelt sich dabei weder um das BWT 3 noch um einen anderen G3-Verschnitt im Kaliber .308, sondern um ein SIG im Kaliber .223 Rem.

    Greift jetzt hier die allgemeine Hysterie um sich oder was soll ich sonst davon halten?

    Gruß Hägar

    Dann sag nochmal das die nix arbeiten! :rotfl2::rotfl2:

  4. http://foren.waffen-online.de/index.php?sh...&st=0&p=304387&

    Die Antwort von Friedrich Gepperth lesen.

    Wobei eher denke, deas Fritz damit die "Verlängerung" der bei Sportschützen vorhandenen16 Zoll Waffen dachte!.

    Eher unwarscheinlich, das die Verlängerung immer "anerkannt" wird!

    Wann kommt dann einer mit 7,5Zoll AR15 mit nem " etwas längeren Feuerdämpfer"!!

    Ohne jetzt wieder angemacht werden zu wollen, ICH finde die Sache mit der Lauflänge auch fürn Ar...., ist aber leider so! Würde auch gerne das AR mit 11,5 " " sportlich" Nutzen, ist aber nicht drin!Q

  5. Annahme:

    Du brauchst zum "Erstellen" des sportschützenkonformen (tolles Wort) Wechselsystems sowieso die Hilfe eines Büchsenmachers (z.B. wegen der Bearbeitung wesentlicher Teile) .

    Vorschlag:

    Der Büchser erwirbt den Lauf von dem Jäger und verkauft Dir das fertige Wechselsystem --> Problem gelöst.

    Gruß

    357Mag

    Beim AR15 findet in der R3egel beim zusammensetzten der Teile KEINE Bearbeitung von wesentlichen Teilen statt!!!!

  6. Diese Aussage ist so nicht richtig. Zunächst sind erstmal alle (zivilen) Langwaffen zulässig, auch wenn sie einen Lauf kürzer als 42 cm haben. Lediglich an halbautomatischen Waffen, die auch gleichzeitig den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, sind sie vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.

    Wwenns um den 7,5 Zoll Lauf fürs AR15 bei Egun geht.......ich glaub da wirds eng!

  7. ALS NACHTRAG:

    Das HG hat natürlich ein Gewichtslimit!!!

    Mit Zweibein 7KG, ohne 6,5KG!

    Ich glaube DA würde die .50 BMG keinen Spass machen,oder?!

    Gewichtslimit
    ALS NACHTRAG:

    Das HG hat natürlich ein Gewichtslimit!!!

    Mit Zweibein 7KG, ohne 6,5KG!

    Ich glaube DA würde die .50 BMG keinen Spass machen,oder?!

    Gewichtslimit
    ALS NACHTRAG:

    Das HG hat natürlich ein Gewichtslimit!!!

    Mit Zweibein 7KG, ohne 6,5KG!

    Ich glaube DA würde die .50 BMG keinen Spass machen,oder?!

    Gewichtslimit
  8. Hallo sammler,

    ich dachte, der Punkt mit der SpoO wäre schon geklärt?

    ZITAT ANFANG

    L.2.02.14. Technische Spezifikationen für Hochleistungsgewehre (HG)

    (für die Disziplinen mit den Kennziffern 4105)

    Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) für Patronen,

    die den Begriff „Magnum“ (oder dementsprechende Bezeichnungen) im

    Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 und ein Höchstkaliber

    von 11,63/.45 aufweisen oder für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge

    von 68 mm, beim Kaliber 9mm/.354 oder darüber 62 mm. Die Waffe

    darf mit einer Gewehrauflage (Zweibein) ausgerüstet sein.

    Visierung: beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger

    Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen.

    Abzugswiderstand: beliebig

    Schaft: beliebig, jedoch sind Hakenkappen unzulässig.

    ZITAT ENDE

    Sicher sollte man bei Sigrid anfragen! :icon14:

    Wolli

    Ich kann dir nur sagen das mein Kentnisstand so ist, das Im HG KEINE .50 zugelassen sind!

    Hatte die gleiche Sache bei einem Schützen, der wollte ne .460 !

    Gibt es nicht!

    Allerdings ist der Absatz in der Sportordnung schon etwas Verwirrend vormuliert!

    Problem ist ja auch, das die DM des BDS in P-Burg stattfindet, und da sind KEINE .50 zugelassen!

    ggf. kann Fritz mal was dazu schreiben.......

  9. Also an Mehrdistanzschießen (5 m, 10 m und 25 m :rotfl2: ) habe ich jetzt eigentlich auch nicht gedacht.

    Da sind ja 100 m für die 50 BMG schon zu wenig!

    Wolli

    p.s. aber darf ich noch einmal an meine Frage mit den 5 Möglichkeiten erinnern? :wub:

    Also ich halte Möglichkeit 1. immernoch für ausgeschlossen, auf jeden Fall in BW!( hatten diesen Fall erst vor kurzem, laut LSpoL ist die max. Obergrenze bei .45, was also die .50 klar ausschliesst!

    Ob das in Bayern anders läuft glaube ich nicht, aber um 100% sicher zu gehen frag doch bei Sigrid an.

  10. Nein Du täuscht Dich. Es kommt auch auf die Hülsenlänge an und da hat die Big Fifty nun keine Probleme ;)

    @halbling, ich meinte auch eher die Aufnahmegebühr.

    Will ja nicht streiten, bin ja auch etwas im BDS aktiv.

    In der mir vorliegenden und ebenfalls auf der BDS-Homepage eingestellten Sportordnung, welche so dem BVA zu Genehmigung vorgelegt wurde steht:

    ......."Mindeskaliber 7,63mm/.30 und ein Höchstkaliber von11,63/.45"........

    Schade, ist aber so!

  11. Hallo Hermes,

    wie habe ich dann folgendes zu interpretieren:

    Wolli

    Ist aber in der aktuellen Sportordnung ( wenn mich nicht alles täuscht!!!)ebenfalls auf .45 Begrenzt!

    LEIDER!!

    vgl. dazu Sportordnung BDS

  12. Ja, aber nur wenn Du es auf die neue Gelbe WBK erwerben möchtest. Wenn es ein Einzellader ist, dann kannst Du es auf die alte Gelbe WBK ohne Angabe der SpO erwerben. Beim DSB liegen die Büchsenkaliber zwischen 6 mm - 8 mm, das bekommst Du nicht eingetragen. Wenn Du aber im BDS bist, da gibt es für diese Patrönchen mit "Hochleistungsgewehr" sogar eine eigene Wertungsklasse, also kein Problem.

    Leider nicht mehr!!

    Beim BDS ist bei 458 WM schluss!!

    460 WM geht schon nicht mehr, obwohl es der gleiche geschossdurchmesser ist!

    Bei Jagdgewehr ist schon bei 9,3 schluss........

  13. Irgendwie erinnert mich die WS+Munerwerb geschichte an einen Vorfall im Sommer diesen Jahres:

    -3 wackere Jägersleut, alle mit gültigen Jagdschein, wollten sich in einer F.-Filliale Unterhebler kaufen. Nach kurzer Wahl war klar, es sollten 2x .44 Mag und 1x.357Mag werden. Alle von Marlin.

    Dazu wollten die Jagers noch jeweils 1000 Schuß ( schiessen auch mal zum Fun).

    DAS wollte der Verkäufer aber nicht, er bestand darauf, das die Jäger wiederkommen, nachdem sie die Waffen in der WBK haben, MIT MUNERWERB! Also nochmals die 70 km nach Stuttgart(einfache Strecke)..

    Da wurde es den Jägers zu bunt, sie legten dem Verkäufer die UH wieder hin, und gingen mit ihren Jagdscheinen von dannen...........UNd waren seither nicht mehr bei F. gesehen..........

    und was lerner wir daraus?

    WER NICHT WILL, HAT SCHON!

  14. Hallo liebe Kollegen,

    ich hatte hinsichtlich meines "eingetragenen" WS das Problem, dass die Behörde keinen Munitionserwerb eintragen wollte :treaten: . Sie forderten eine Bedürfnisbestätigung für die entsprechende Munition!!!

    So wie es aussieht, legen die Behörden von Stadt zu Stadt und von Land zu Land das WaffG so aus, wie es Ihnen passt.

    Als ich zusammen mit der "Primärwaffe" das WS gekauft habe, wollte mir der Händler keine Munition für das WS verkaufen. Man kann also davon ausgehen, dass dies, entgegen anderer Berichte hier im Forum, auch bei anderen Händlern passieren kann.

    Nochmal nachgefragt:

    Der Händler hat dir Waffe und WS verkauft ABER keine Mun zum WS???

    Warum kaufst Du dann bei dem?

  15. das austretende Mitglied im Zweifelsfall zu fragen, ob es WBK-Inhaber ist oder nicht. Spätestens dann weiß der Vereinsvorstand, ob er melden muss oder nicht. Miteinander reden hat noch keinem geschadet...  <_<

    404431[/snapback]

    Ja, klar!

    Aber ab und zu trennt man sich doch ggf. auch " Im Streit", oder?

    Ich glaube nicht das der Schütze dann mit " JA" antwortet, wenn ich Frage ober er Waffen hat, weil ich das dann melden müsste!

    Ne, lieber melde ich auch weiterhin ALLE, unsere SB können dann ja prüfen!

  16. Ich habe alle Bedürfnisse bis ca, 1983 da, aber wir haben auch ältere Mitglieder,? Seit wann habt ihr Access? Unser Verein wird nächstes Jahr 100 Jahre, ich habe etliche aktive Schützen mit 60-80 Jahren, dazu nochmal soviele passive!

    Erzähl mir bitte nicht, das dein Verein 100% von allen Schützen ( auch die passiven " Karteileichen" die seit 20 oder mehr Jahren nicht mehr da waren, aber immer pünktlich zahlen) weiss wer Waffen hat ( und welche!)

    Klar kenne ich die aktiven Schützen, und auch die " Bestände" der meisten. Aber zu 100%?

    Wenn ja, gratuliere!

    zurück zur Frage:

    Habe von mehreren ex-Mitgliedern gehöhrt, das sie vom Amt aufgefordert wurden, NACHWEISE zu erbringen, ODER in einen anderen Verein einzutretten!

    Wenn du das machst, sollte es kein roblem geben.

    Wenn du die Teile NICHT nutzt, wird es Schwierig.

    ABER NIEMALS DIE WAFFEN DEM AMT GEBEN; du kannst sie ( als letzten Ausweg) immernoch einem " Berechtigtem" überlassen, Z.B einem Händler!

    Wenn es soweit kommen sollte, meld dich bei Bedarf per PM! ( bin " Berechtigter"!)

  17. Edit: Mein (Erst-)Verein meldet alle Austritte von Mitgliedern denen DER VEREIN die Sportschützeneigenschaft /früher Bedürfnis bescheinigt hat.

    404227[/snapback]

    Und DAS ist GUT so ( und die Plicht des Vereins, mal nebenbei!)

    Ich melde ALLE Mitglieder, die Austretten!!!!( beim zuständigen Amt und dem LV)

    Woher soll/kann ich Wissen wer eine Waffe hat?

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