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Arkebusier

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  1. Hallo, so wie ich das lese sind beide Einträge von Mai 2016 (Tag des Beschusses) - der Böllerbeschuss (Bundesadler + B) ist 2021 abgelaufen, CIP PN (Normalbeschuss als Waffe ist unbegrenzt. Die Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten (die wir als e. V. haben) ist Bundesweit geltend und mit den Auflagen aus dem Handbuch zum Böllerschießen verbunden was Sicherheitsabstände und Anzeigepflichten bei Kreisverwaltungsbehörde und Polizeidienststelle anbelangt. Solange die Kreisverwaltungsbehörde keine Einwände hat (hatte sie noch nie) darf ich schießen solange es eine Veranstaltung ist, die wir als Verein besuchen oder Veranstalten. Privat würde sie nicht gelten. Mich hat nur irritieert dass der untere ein CIP-Beschuss ist und nicht den Bundesadler trägt
  2. Jo haben wir .... alle unsere VL sind scharf beschossen Als e. V. haben wir auch eine Erlaubnis zum Tragen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen. Was scharfe Schwerter, Messer und eben auch Schusswaffen beinhaltet. Böllern dürfen wir nicht weil wir keine Böllerscheine haben.
  3. Danke für die schnelle Antwort - Vorderlader vor 1871 sind erlaubnisfrei und die Erlaubnis zum salutschießen und passende Schwarzpulvererlaubnis sind vorhanden - war mir nur nicht sicher ob das untere der scharfe beschuss is weil der nicht den bundesadler trägt Mit dem abgelaufenen Böllerbeschuss kann ich eh nix anfangen
  4. Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher ob das jetzt ein Doppelbeschuss ist oder nicht (bisher noch nicht gesehen): Ich habe eine historische Handbüchse (Replik) bekommen auf der in zwei Zeilen eingestempelt ist: 14g SP 6g VORL. Nr. APP12 (Bundesadler) B 516 (Beschusszeichen Suhl) 15g SP 35g GESCH. KAL 17mm CIP PN 516 (Beschusszeichen könnte ebenfalls Suhl sein) Der Böllerbeschuss ist sicher abgelaufen. Ist die zweite Zeile dann der scharfe Beschuss? Dieser sollte durch das auslaufen des Böllerbeschusses doch noch seine Gültigkeit haben? Oder liege ich falsch? vielen Dank schon mal für Antworten.
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