Jetzt kommt es aber darauf an, wie die Bundesländer die Gesetze umsetzen. In BW wird es auf jeden Fall restrektiv und konsequent umgesetzt. Der LWB hat soagar noch partiell aller untertänigst für die Kontrollen den (Geld)Seckel aufzumachen und zu geben
-> s. Donaueschingen!
Hier in Bayern ist wohl vermutlich unter der Federführung des Landesjagdverbandes eine GG verträgliche Lösung beim Vollzug gefunden worden. Inwieweit der BSBB dabei mitgewirkt hat, entzieht sich meiner Erkenntnis. Vielleicht weiß da jemand mehr darüber. Die Regelung sieht so aus, dass sich die Behörde anmelden muss. Andernfalls hätte Prof. Vocke seine Ankündigung von verfassungsrechtlichen Schritten wahrgemacht.