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larsi

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Beiträge von larsi

  1. vor 16 Stunden schrieb EBR:

    Steht das wirklich so drin? In meinem steht: Die Person ist befugt, Schusswaffen zu führen, soweit sie dienstlich tätig wird.

    in Berlin steht folgendes auf dem Dienstausweis: XXX steht als Schutzpolizeibeamter (Kriminalpolizeibeamter) im Dienst der Polizei des Landes Berlin und ist zur Vornahme polizeilicher

    Amtshandlungen und zum Führen der Schusswaffe berechtigt.

    Also keine Einschränkung auf "dienstlich" tätig.

  2. vor 4 Stunden schrieb Shadow:

    Im BdMP gibt es doch viele Disziplinen die Spaß machen.

     

    Das habe ich auch gar nicht in Frage gestellt. Natürlich machen beim BDMP viele Disziplinen Spaß, sonst würde ich sie nicht schießen und wäre falsch

    in diesem Verband. Spaß machen würden auch Vollautomaten und  halbautomatische Selbstlader mit Trommelmagazinen (bevor jetzt wieder jemand einen sagenhaft schlauen Kommentar abgibt.........mehr als 10 Schuß Kapazität) und die sind eben in Deutschland verboten.

    Daran habe ich mich gewöhnt, an Nichts anderes!

  3. vor 2 Minuten schrieb Proud NRA Member:

     

    Weil Du Dich schon dran gewöhnt hast, oder weil Du tatsächlich nur Varianten unseres Sports interessant findest, die das nicht brauchen?

    Wenn du mich so direkt fragst.....versuche ich das mal zu beantworten. Seid dem ich Sportschütze bin habe ich mir daran gewöhnt, dass "alles was Spaß macht" in

    Deutschland verboten ist. Ich schieße nach der SpO des BDMP und schieße dort diverse Disziplinen mit Lang- und Kurzwaffen. Sicherlich kenne ich nicht alle Disziplinen im Detail,

    ich habe bis jetzt jedoch noch keine gefunden bei der mich die im Anfangsthema genannte, geplante Verschärfung ins Schleudern bringt. Aber ich bin eben auch nicht der

    Allwissende und habe auch nicht den Anspruch dieser zu sein.

    Zum Glück weiß ich aber in welche Kategorien meine Waffen fallen und wollte eigentlich dem Einen oder Anderen UHR-Schützen hier nur die hier zum Teil geäußerten Sorgen nehmen.

     

     

  4. Natürlich ist das irre. Ich will hier auch nicht ein neues Thema aufmachen "Wer was tatsächlich braucht". Ich bin froh, dass die EU Hammerwerfer sich nicht noch

    schlimmere Sachen haben einfallen lassen bzw. damit durchgekommen sind. Deshalb hier zur Konkretisierung: Ich brauche so was als Sportler nicht!

     

  5. Nun ja......sämtliche hier genannte UHR und Repetierer (K 98) sind gar nicht betroffen, die fallen alle in Kategorie C.

    Betroffen sind die halbautomatischen Langwaffen, und da ist die Begrenzung auf 10 Murmeln so neu nicht.

    Anders hingegen sieht es zukünftig bei den Kurzwaffen aus. Da soll dann bei 20 Murmeln definitiv Schluss sein. Also die Magazine mit

    einer Kapazität von z. B. 34 (Glock) oder mehr (Trommelmagazin 50er auch z.B. für Glock) sind dann böse. Aber welcher Sportler braucht so was?

    Wichtig und entscheidend ist aber, dass dann schon der Besitz eines solchen Magazins verboten ist.

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