-
Gesamte Inhalte
642 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von Mc Walch
-
-
Hi
Ich habe mal als zweites Jobstandbein Werkschutzfachkraft gelernt. Uns wurde es so beigebracht, das die Security sehr wohl Kontrollieren darf auf Privatgelände. Z. Bsp. die Mitarbeiter von Kaufhäusern nach Zufallsprinzip mittels Zufallsgenerator am Ausgang mit Zustimmung des Betriebsrates, auch Ladendetektive machen Taschenkontrollen. ABER: Wenn die Person die Kontrolle verweigert, MUSS die Polizei herbeigerufen werden. Und darauf hätte ich es ankommen lassen. Wenn alle Besucher sich dort so verhalten hätten, wäre das ne Menge Arbeit gewesen, und man hätte es sich beim nächsten Male vielleicht 2x überlegt, Besucher zu schikanieren.
Mal sehen wie Sinsheim wird nächstes Jahr. Ist eh näher an meiner Heimat.
Gruß Sanngetall
so hätte ich es Gemacht, niemand ausser die polizei darf das,
einglück wissen es nicht alle kaufhausdiebe,den wär der jop sch.....
Nie mehr Waffenbörse Kassel
in Allgemein
Geschrieben