Peter*
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Aufbewahrung einschüssige Vorderladerpistole
in Waffenrecht
Geschrieben
Hallo Zusammen,
habe eine Frage hinsichtlich der Aufbewahrung einer einschüssigen Vorderladerpistole.
Darf man eine einschüssige VL-Pistole gemeinsam mit einer einschüssigen Einlaufbüchse Kal. 16 in einen Waffenschrank Klasse A lagern im gleichen Fach, bezogen auf NRW?
Anmerkung: Der Verschluß der Einlaufbüchse ist nicht in der Waffe sondern befindet sich in dem B-Teil eines anderen Waffenschrank. Hier passt allerdings die
VL-Pistole nicht hinein.
Danke für eure Antworten.
Gruß Peter