Gawain
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Sig P226 * und Ordonnanz
in Schweiz
Geschrieben
Im Hilfsmittelverzeichnis steht unter 6.3 Visierung übrige zu den Bundesübungen zugelassene Pistolen:
Sämtliche vom Hersteller der Pistole angebotenen, unveränderten
– Normalvisiere
– Kontrastvisiere
– Leuchtvisiere
– Mikrometer-Visiere
Zum Thema Abzug steht:
Alle übrigen zu den Bundesübungen zugelassenen Faustfeuerwaffen müssen ein minimales Abzugsgewicht von 1’500 Gramm aufweisen.