Zum Inhalt springen

Dirken

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    186
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Dirken

  1. vor 21 Minuten schrieb Wheel-Gunner:

     

    1. Importbewilligung aus D

    2. CH Strafregisterauszug beantragen

    3. Mit dem Strafregisterauszug bei der zuständigen KAPO die Erwerbserlaubniss lösen

    4. Einkaufen

    5. Bei der SECO eine Ausfuhr beantragen

    6. Ausführen

    7. Einfuhr D

    8. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen

    9. Sich über die Kosten und Aufwand ärgern ( aber wie )

    Hätte ich vorher gewusst, was das für ein Papierkrieg ist, dann hätte ich erst gar nicht gefragt!  Danke..😆

    Zoll und Einfuhrumsatzsteuer weiß ich, dachte ich muss da nur meine WBK vorlegen und kann einkaufen, ich naiver Bub........

    • Gefällt mir 2
  2. Frage an alle Schweizer Schützen und Jäger:

    Da ich mich die Tage in der Schweiz (Basel) aufhalten werde; frage ich, ob es Sinn macht dort Munition zu kaufen.

    Beziehungsweise, ob und unter welchen Voraussetzungen ich das als Deutscher überhaupt darf?

    Wie ist denn bei euch die Versorgungslage, benötige .357 Mag und .45acp event. auch .223 und .308 ?

     

    Gruß Dirken

  3. Am 9.4.2021 um 20:20 schrieb Kappa:

     

    Zusammengefasst in der Reihenfolge:

    1. Wohnsitz in die Schweiz verlegen und Aufenthaltsbewilligung bekommen
    2. In CH bei der Post Strafregisterauszug beantragen
    3. Waffenerwerbschein für alle deine deutschen Waffen explizit aufgelistet bei deiner kantonalen Behörde beantragen (dafür brauchst du die Sachen aus den vorherigen Punkten)
    4. Den Waffenerwerbschein dann zusammen mit einem Antrag auf nichtgewerbsmässiges Verbringen ans das FEDPOL schicken (https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/gesuche-formulare.html)
    5. Bewilligung zum Verbringen der Waffen in die Schweiz in der Post bekommen
    6. Die Schweizer Einfuhrbewilligung aus dem vorherigen Punkt verwenden und beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag auf Ausfuhr der Waffen aus Deutschland stellen (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/antrag_verbringungserlaubnis.html)
    7. Waffen in DE einpacken, zur Grenze tüddeln
    8. Beim Deutschen Zoll die Ausfuhr mit der Ausfuhrbewilligung und deiner WBK anmelden und stempeln lassen!
    9. 100m weiter beim Schweizer Zoll die Einfuhr der Waffen stempeln und "löschen" lassen. Das Formular müssen die bearbeiten und dürfen es dir nicht einfach unbesehen wieder geben. Rückseite beachten! Falls die Waffen Umzugsgut sind, fällt keine Mehrwertsteuer an. Sie müssen dann aber auf der Liste vom Umzugsgut stehen und als solches gestempelt werden. Waffen müssen auf Verlangen vorgezeigt werden können, aber nicht einfach die Kanonen auf den Tisch knallen.
    10. Krempel in dein CH Zuhause karren.
    11. Innerhalb von 30 Tagen nach Einfuhr von einem Büchsenmacher o.ä. die Importmarkierungen auf den Waffen anbringen lassen, sonst wird der Krempel eingezogen! Ausnahmen sind nur für Sammlerstücke nach formlosem Antrag beim FEDPOL zusammen möglich.
    12. Entscheiden, ob du in DE noch WBKs behalten willst, oder sie beim Umzug abgibst. Das ist ein kritischer Punkt. Mit deinen gültigen WBKs kannst du in CH Waffenerwerbscheine beantragen und damit in den 5 Jahren bis zur Niederlassungsbewilligung Waffen und Munition nach Schweizer Recht kaufen. Ohne WES gibt es für Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung auch keinen Munitionserwerb! Um die WBKs zu behalten, musst du aber weiterhin die Schießtermine in Deutschland für den Erhalt des Bedürfnisses erfüllen, also alle Regeln wie ein deutscher Schütze auch. Sonst ziehen sie dir die WBKs bei der nächsten Routineüberprüfung (die natürlich weiterhin stattfindet wenn du im Ausland lebst) ein.
    13. Falls 12. mit ja beantwortet wurde: Beim Bundesverwaltungsamt einen europäischen Feuerwaffenpass beantragen, damit du deine jetzt ausgeführten Waffen zum Schießtraining über die Grenze nach DE nehmen kannst. Eigentlich (großes Eigentlich) brauchst du keinen Feuerwaffenpass für Waffen in Deutschland, für die du gültige deutsche WBKs hast. Aber den Feuerwaffenpass kennt man am Zoll und weiß wie das abläuft.

     

    Kosten:

    Strafregisterauszug 20 Fr

    WES 50 Fr je nach Anzahl der Waffen

    Importbewilligung m.W. jeweils 50 Fr, das staffelt sich aber auch nach der Anzahl. Eine Bewilligung hat nur 3 Zeilen und Munition zählt auch als Zeile.

    Deutsche Verbringungsgenehmigung 10.23 €

    Importmarkierung ca. 50 bis 250 Fr pro Waffe je nach Anbieter

    Europäischer Feuerwaffenpass 50 € beim Bundesverwaltungsamt oder 150 Fr in der Schweiz. Für Auslandsdeutsche ist aber primär das Bundesverwaltungsamt zuständig.

     

    Viel Spaß.

     

    Erstmal besten Dank an Dich, daß du dir die Mühe gemacht hast mir alles so detailliert aufzuschreiben.🙂

    Der Umzug ist noch nicht spruchreif.. wollte nur rein prophylaktisch mal vorfühlen, was da alles auf mich zukommen KANN. 

    Gruß Dirken

  4. Danke für diese Stellungnahme!

     

    Das gehört eigentlich mal gezielt in einem populären Printmedium wie z.B. der 'Blöd-Zeitung' veröffentlicht, um einen großen Leserkreis zu erreichen. Gerade dort ist die Berichterstattung so grandios mies, daß einem die Haare zu Berge stehen!

    Geht schon los mit der ewigen Verwechslung von WAFFENSCHEIN und WAFFENBESITZKARTE, dann wurde geschrieben das der Amokläufer Waffen mit 'extra schneller Schußfolge' benutzt hat und so weiter.......🙄

  5. Gerade eben schrieb P22:

    Nein, ist offen, im Topic "Opfer des NWR?".

    OMG..

    Mein Fehler, hätte ich mir ja auch denken können, daß das Thema hier voll durch die Decke geht -- in allen Bereichen des Forums.

  6. Dumme Frage, meinerseits:

    Kann ich wirklich Reduzierpatronen bzw. Fangschußgeber völlig FREI erwerben, ohne eintragen lassen? Ich bekomme da im Web nur unterschiedliche 'Meinungen' zu lesen, bzw. keine aktuellen Beiträge.

    Mein SB hat schon Feierabend gemacht, sonst hätte ich den gefragt.. 

    Mich würde zb. eine Reduzierpatrone von .12 Schrot auf .22lfr interessieren.

    Nur fürn Spaß.

    @BlackBull - ich halte dich nicht für inkompetent, aber ich kann kaum glauben, daß solche Teile FREI sind!:mellow:

  7. Es gibt soviel Schützenhäuser und Büchsenmacher in unserem schönen Ländle.

    Falls man da mal wirklich zur Kontrolle angehalten wird und die Knallstöcke vorzeigen muß... na und?

    Dann bin ich gerade unterwegs zum Schützenverein X oder dem Waffenhändler XY.

    Wo ist das Problem?

    Beim Mac Doof einkehren oder irgendwo einkaufen gehen würde ich mir aber auch verkneifen; daß kann blöd enden!

  8. Gerade eben schrieb Der_Fuchs:

    Braucht ein Jäger nen Halbautomaten ? NÖ

    Brauchen wir Autos ? NÖ

    Internet ? NÖ

    Polizei ? NÖ

     

    POLITIKER ??? NEIN.

     

    Der Mensch braucht nur Nahrung und nen Unterschlupf. Die Frage ist eher mit welcher Begründung mir der Staat verbieten kann etwas zu erwerben solange Ich niemand anderen schädige ! Wie grotesk ist das eigentlich schon darüber nachzudenken den legal erworbenen Besitz eines gesetzestreuen Bürgers zu verbieten !

    Genau DAS sollten wir allen Pappnasen antworten; die uns in unser Hobby (Privatleben) hineinpfuschen wollen! :-)

  9. Ich empfehe für solche Fragen das CO2air.de - Forum.

    Die haben mehr Verständnis für Anfängerfragen und sind sozusagen 'spezialisiert' auf freie Waffen - also Luftdruckwaffen ab 18 Jahren und was sonst alles so Spaß bringt.

    Da gibt es auch sehr schöne Test's von Luftdruckwaffen... auch viele günstige Plinkingwaffen sind dabei. Manche User hier sind leider überfordert mit einfachen Fragen von Interessierten, ihr meint es sicher gut, aber ein bißchen mehr Verständnis für Ahnungslose wäre manchmal angebracht.

    Nicht jeder, der für unsere Begriffe, dumme Fragen stellt - ist ein Troll. 

     

  10. Am 30.7.2016 um 18:55 schrieb Sal-Peter:

     

    Du verwechselt da ein paar Leuts miteinander. Das war H.S. vom Aktionbünis W.

    Der R.G. macht das nur aus Bosheit und Langeweile.

    Wer soll bei den ganzen Freaks auch noch den Überblick behalten!  Aber trotzdem danke für die Info..

  11. Dieser R. G. ist ne ganz arme Wurst, ein völlig verbitterter Mensch.

    Wenn jeder, dessen Kind von einem KFZ getötet wurde, auch so ein Alarm machen würde, dann wären wir ein Volk von Radfahrern.

    Bisschen geschmacklos der Vergleich, ich weiß.. aber irgendwie paßt es doch.:unknw:

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.