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diana13

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Beiträge von diana13

  1. "Pistole" zu einem Revolver zu sagen ist korrekt.

    "Revolver" zu einer Pistole zu sagen, ist dagegen nicht korrekt.

    Auch über korrkte Sachen kann man sich amüsieren....

    mann, da hab ich ja was losgetreten.....

  2. Ah, Du gehörst auch zu den Leuten, die glauben, Pistolen seien keine Revolver und Revolver keine Pistolen.

    Falsch gedacht und an der falschen Stelle gelacht.

    Auch in VISIER und DWJ kommt gelegentlich das Wort "Drehpistolen" für Revolver vor und über amerikanischen Stores steht meist "Pistols", wenn Revolver gemeint sind.

    Ja, ich mach den Unterschied schon .... und ne Drehpistole ist eben keine Pistole, oder ?

    (Na, und das Wort Drehpistole ist auch etwas "geschraubt" ! ) :ridiculous:

  3. Gestern abend: Unbreakable.

    Leg die Pistole hin! Leg die Pistole hin!!!! LEG - DIE - PISTOLE _ HIN !!!!!

    (Er legt sie hin)

    (der andere nimmt sie auf, klappt die Trommel auf und stößt die Bohnen aus.) :ridiculous:

  4. Diese Frage tauchte schon öfters mal hier auf. Im Gesetz ist zur "Gültigkeitsdauer" einer Bedürfnisbescheinigung nichts geregelt. Letztendlich sollte die damalige Feststellung des Schützenverbandes halt noch mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen.

    Kann ja immer mal sein, dass einem im Leben was dazwischenkommt und die ursprünglichen Planungen zumindest vorübergehend verändert (unerwarteter Nachwuchs, Hausbau, Scheidung, Krankheit, berufliche Veränderung und und und...)

    Nach einem längeren Zeitraum (ich nenn jetzt einfach mal ein Jahr) könnte man ja einfach mal schüchtern beim Verband anfragen, ob das Bedürfnis nach wie vor besteht mit der Bitte um kurze Info an die Waffenbehörde.

    Ich kenne die Version, dass eine Bedürfnisbescheinigung ein Jahr gültig ist. Im Falle einer Grünen kann man daraus noch einen Voreintrag machen lassen, der wiederum ein Jahr gültig ist.

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