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Beiträge von Ice Bear
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Hallo Ice Baer
du glaubst doch nicht allen ernstes, daß auf der WBK illegaler Waffenhandel betrieben wird? .............
bla bla bla ... nicht böse gemeint
...
etwas Mut.
Steven
Und ich glaube, das wenn nicht kontrolliert werden würde, es die ganzen kleinkriminellen versuchen würden ....
MfG
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Aber was suchen die? Wenn ich auf der Börse eine Waffe oder Munition kaufe wird sie mir am Ausgang abgenommen oder was?
G e k l a u t e - W a f f e n
I l l e g a l - e r w o r b e n e
S c h w a r z e - S c h a r f e
Nur so ein Gedanke ......
MfG Ice
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Bislang war immer nur auf den "Zetteln" zu lesen, dass ich gebeten werde, mich mit einer Kontrolle einverstanden zu erklären.
Sofern gleich in diversen Anzeigen, auch überregional oder im Internet auf eine körperliche Durchsuchung hingewiesen würde, würden sicherlich einige erst garnicht hinfahren. Wenn ich jedoch schon 150 Km, oder mehr, hinter mir habe, ist die Frage ob ich nun unverrichteter Dinge, wegen der Kontrolle, den Heimweg antrete, oder das Übel in kauf nehme.
Hier steckt Berechnung dahinter. Andernfalls werden wohl die Besucherzahlen wie auch die Einnahmen zurückgehen.
Eintritt erst ab 18 wird ja auch gleich klargestellt.
Warum nicht auch: Beim verlassen der Messe werden sie einer körperlichen Durchsuchung unterzogen.
Nachdruck habe ich nicht feststellen können ( müssen ). Freundlichkeit bislang nur bei den privaten Sicherheitsmitarbeitern. Die verdienen ihr Geld damit und da spiele ich das Spiel bis zu einem bestimmten Punkt mit.
Das Auftreten der Ordnungsbehörde durfte ich miterleben und als peinlich, überzogen und wenig Bürgerfreundlich beschreiben. Ich denke an den gut aufgerüsteten Bediensteten vor zwei Jahren, der mit der "Tass Kaff" in der einen Hand und der anderen am Sack, die Besucher, recht lautstark, meinte zurechtweisen zu müssen. Vielleicht, hoffentlich, nur eine Momentaufnahme.
Möge es sich hier um einen Einzelfall einer bestimmten Person handeln, dennoch fällt auch das negative Auftreten einer einzelnen Person auf die gesamte Behörde zurück. Der Bürger vermag das wenig nachzuvollziehen und überträgt die Inkompetenz Einzelner gern auch mal auf die ganze Behörde.
Aber auch die Behörde ist lehrnfähig, zumindest habe ich hiernach derartige Abnormitäten nicht mehr beobachten müssen.
Inst200
Entweder hast du ein GESUNDES Kurzzeitgedächniss, oder du hast da was verdrängt.....
Ich finde es albern zu leugnen, das so manch ein schlimmer Finger das Angebot nutzen würde.... und dass die Illegalen gestoppt werden sollen, die unseren Ruf auch schädigen, ist mir recht. Auch wenn mich Eine/r ANPIEPT
Oh wie schlimm ....
MfG Ice der bei der Kontrolle immer cool bleibt B)
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Tauschi hats ja schon gesagt.
Das "bzw" bezieht sich auf fest in der Waffe befindliche Magazine ala 98er und so weiter.
Aber besonders uebereifrige, die irgendetwas selber "nicht brauchen", muessens gleich wieder auf den Rest der Welt ausdehnen. Aua...
Bleibe doch bitte sachlich....
Beim DSB ist einiges anders geregelt als z.B. beim BdmP.
Ich bin auch beim BdmP mit gefüllten Magazienen am Start.
Aber ich brauche sie nicht auf dem Transport zum Verein.
Oder welchen grund gibt es dafür ?
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Hallo
dazu sag ich einfach mal: Wir sind selbst dran schuld, daß wir immer mehr Gängeleien angedient bekommen. Einige von uns bitten direkt darum.
Steven
Und sie merken es nicht einmal.....
Sie können auch nicht erklären was sie mit einem vollen Magazin wollen, nur haben.....
Ich habe da kein Verständniss für, und ich brauche es nicht.
MfG Ice
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Manchmal B) Guckst Du 5
Und DA bei 5
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"Sicherheit" heisst:
Waffen offen, abgelegt, von der Aufsicht auf entnommenes Magazin und leeres Patronenlager geprüft und keiner hat seine Griffel dran.
Was hat das mit dem Zustand der Magazine zu tun?
Werden bei euch bei "Sicherheit" Waffen ausgepackt oder verbracht?
Nö, aber wir haben eine SPORTORDNUG und eine verbindliche STANDORDNUNG
MfG Ice
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Welche Diskussionen?
Was " zugriffs- und schussbereit" ist., ist definiert, geladene Magazine auserhalb der Waffe sind da nicht bei, also ists kein Problem und es gibt auch keine Diskussion, mangels Verbot selbiger Transportweise.
Naja, aber mit mir als AUFSICHT hättest Du ein Problem, da DU nicht mit einem aufmunitionierten Magazin an der Waffe fingerst währent der Sicherheit ..... Wie willst DU sie zum Schießen auspacken
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Darf man denn die Waffe auch geladen aufbewahren (Tresor Widerstandsgrad 0)?
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
5 Gesetze verweisen aus 7 Artikeln auf § 36
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.
(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.
(3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
Ich denke, das mit aufbewahren nicht die schußbereite Waffe gemeint ist........
Habe allerdings kein weiteres Schriftstück gefunden.
MfG Ice
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Also beim DSB sollte es mit dem ANTRAG keine Probleme geben, und da Du die Grüne hast, beim SB auch nicht.
MfG Ice
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Sage doch bitte, welchem Verband Du angehörst.
Nie mehr Waffenbörse Kassel
in Allgemein
Geschrieben
Das ist ja alles nicht falsch was du sagst, aber bitte vergesse nicht das auch die Zeiten anders geworden sind...
Beim fussball haben sich früher auch nicht gleich ganze Fänblöke fast zu Tode geprügelt.
Bei der ZDF Boxveranstaltung hat ein fremder Mann eine Frau einfach so im Nacken gepackt und auf die Sitzlehne gedrückt / gaschlagen weil sie ihn um Rücksicht gebeten hatte .....
Und in den Schulen wars auch etwas ruhiger .....
Der Schutzmann vom Revier hatte noch den Respekt der gesamten Nachbarschaft usw usw
MfG Ice