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bilbo

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Beiträge von bilbo

  1. Das sind Becher der Firma Nabco; die werden gerne im behördlichen Bereich eingesetzt, weil die klein und mobil sind. Wie die aufgebaut sind, kann man auf deren Website nachlesen.

    Die Mündung sollte tatsächlich in den Becher gehalten werden, damit ein versehentlich abgegebener Schuss auch aufgenommen wird. Ich selbst bin aus den oben genannten Gründen kein Fan davon – im Alltag wird man oft nachlässig und dann passiert leider genau das, was im Video zu sehen ist.

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  2. Hallo zusammen,

     

    ich bringe den Fred noch mal hoch, weil ich noch zwei Gedanken zu dem Thema habe. 

     

    Zum einen gibt es solche und solche Anlagen. Die Schießstätten, die in den Vorjahren von den Behörden begutachtet wurden, zeigen bei der ersten

    Begehung durch einen Sachverständigen oftmals erhebliche Mängel. Das ist den Behörden mangels Ausbildung kaum vorzuwerfen, aber

    die Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugen würde wohl auch leiden, wenn die Dame von der Zulassungsstelle nur alle zwei Jahre einen Blick

    auf ein Auto werfen würde. Die Ausbildung zum SV hat hohe Zugangsvoraussetzungen, ist aber dafür insgesamt unattraktiv.

     

    Ich verstehe, dass wenn vorher immer die Behörde da war, und der SV dann die Anlage plötzlich umkrempelt, der Verdruss hoch ist. Die Vereine, die regelmäßig

    von einem SV überprüft werden, kennen das und leben nach den ersten Anpassungen meistens mit einem guten Gefühl, dass die Regelüberprüfung

    sich von den Kosten und dem Aufwand her in den Folgejahren in Grenzen halten.

     

    Der andere Gedanke ist der, dass wahrscheinlich relativ kurzfristig viele „alte“ Sachverständige bald aus Altersgründen aufhören. Es gibt dadurch schon

    jetzt in einigen Regionen einen erheblichen Mangel. In der Liste vom BVSSV zum Beispiel stehen noch viele nicht mehr aktive SV drin.

    Ich sehe zurzeit nicht, dass da bald so viele SV nachkommen, dass dieser Mangel aufgefangen wird.

     

    Wenn jetzt noch das Thema „Bleiverbot“ aufkommen sollte und der Großteil der Stände umgebaut und abgenommen werden muss,

    könnt ihr euch vorstellen, dass das sehr, sehr eng werden wird. Die meisten SV machen das nebenbei; ihre Zeit ist dementsprechend begrenzt.

    Da darf man gespannt sein, wie der Markt das regeln wird.

     

     

  3. vor 15 Minuten schrieb speedjunky:

    Ich wüßte gern wieviel Millionen Schuss auf dem Stand abgegeben wurden.

    Meiner Meinung nach gibt es mehr Lottomillionäre, als Querschläger Opfer in D.

    Tja, in der Tat. Man muss echt verdammt viel Pech haben. Zum Glück sind Verletzte durch diese Abpraller sehr, sehr selten. Aber es passiert halt hier und da. Unwahrscheinlich ist halt leider nicht unmöglich. 

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  4. vor einer Stunde schrieb highlower:

    Wie lässt sich ein so gesehen bekannter und nachweisbar eingetretener, aber nicht eindeutig behobender und tolerierter Gefahrenbestand erklären?

     

    Gerade so jemand wie Du als SSV sollte doch eigentlich alle Möglichkeiten nutzen, um eine Gefährdung auf bzw. durch Schießständen auszuschließen, oder?

     

    Ja. Ganz einfach - dann dürfte nur noch auf Raumschießanlagen geschossen werden und viele Vereine könnten dichtmachen.  Will ja auch niemand. Läuft also unter Restrisiko (ist in vielen Lebensbereichen so, dass man das in Kauf nimmt). 
    Sonst könntest du die Jagd auch verbieten - einfach mal googeln, wie viele Leute durch herumirrende, absetzende Geschosse verletzt oder getötet wurden. Es muss wirklich verdammt viel Pech zusammenkommen, dass so was passiert.

     

    Beispiel


    Stand heute gibt es meines Wissens nach noch kein Mittel dagegen (auch keine Tiefblenden). 
     

    Ich musste selber lernen, dass Ballistik ganz oft entgegen der Intuition verläuft.  

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  5. vor einer Stunde schrieb highlower:

    Bist Du Sachverständiger für Schießstände?

     

    Wenn nein, wie begründet sich Deine Überheblichkeit, abgenommene und zugelassene Schießstände mit einer Deiner Meinung nach höchst unsicheren Schießbahnsohle als "lebensgefährlich unsicher" zu bezeichnen?

    Ja, bin ich.

     

    dieses Phänomen ist noch nicht so lange im Fokus, da man es kaum mitbekommt.  Daher passiert das auch bei abgenommenen und zugelassenen Ständen. 
    Dem Zeitungsbericht nach war der Boden wohl sehr trocken - wie soll man das als Mangel bewerten? 

    Ich wundere mich gerade, wo du dieses Zitat von mir her nimmst mit dem „lebensgefährlich unsicher“. Habe ich nie behauptet. Ich habe den Vorgang ohne Wertung beschrieben. 
     

    Mit der Überheblichkeit ist das so eine Sache…

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  6. Am 1.8.2021 um 00:41 schrieb speedjunky:

    Mal zurück zum Thema, ...

    Viel wahrscheinlicher ist es, dass das Geschoss nach dem Absetzen steil nach oben geflogen ist und den Boule-Spieler auf dem Weg nach unten gestriffen hat. Mit der Nummer kamen auch im Nahen Osten

    viele Menschen ums Leben, wenn die vor lauter Freude in den Himmel ballerten. Passierte auch schon in Deutschland zu Silvester mit scharfen Waffen. Wenn ich mich richtig erinnerte, kam dadurch mal eine 12jährige ums Leben.

    Aus dem Grund soll die Schießbahnsohle auch aus Sand oder Erde bestehen - ich sehe regelmäßig noch Schießbahnsohlen, die von Steinen oder Buschwerk nur so wimmeln. Die Geschosse gehen dann nicht im gleichen

    Winkel ab, sondern steil nach oben an den Blenden vorbei. Die Tiefblenden, die mancherorts dagegen verbaut werden, können die Gefahr auch nicht komplett mindern. Die meisten Schützen bekommen

    von dem Phänomen einfach deshalb nichts mit, weil sie nicht sehen, wie ihre aufsetzenden Geschosse den Stand verlassen.

     

    • Wichtig 2
  7. vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

    Ich schieße nur draußen. Ich habe mal einen Soldaten (ohne direkte Kampfverwendung, aber mit "Experten"-Schleife) mitgenommen. Der hat sich darüber beschwert, dass er ihm schwerfalle, bei sehr moderatem Wind das Ziel auf 20 Meter zu halten--er habe noch nie im Freien geschossen, und der Wind treibe ihn vom Ziel ab. Dazu kommt, dass drinnen normal der Platz begrenzt ist, so dass man kaum einen ganzen Stand für sich nehmen kann, was Schießen aus der Bewegung oder gar auch einfach Ziehen aus dem Holster oder Schnellschießen unmöglich macht. Wozu dann noch? Ich habe allen Respekt vor den olympischen Gewinnern in Disziplinen, die mehr der Meditation ähneln, aber meine Vorstellung von Schießen ist das nicht. Ich will wissen, was ich bei gefrierendem Regen, wenn man den Abzugsfinger nicht mehr fühlt, aus der Bewegung treffe. Oder auf lange Distanzen, bei denen die Corioliskraft anfängt, relevant zu werden, Pillen auf Pappkameraden machen.

    Wie viel Abweichung soll der Wind denn auf 20m bei einer Kurzwaffe verursachen? Ihr habt ja nicht mit Pfeil und Bogen geschossen. Klingt eher nach einer Ausrede von dem Soldaten.

  8. vor 12 Stunden schrieb Waffen Tony:

    Mittlerweile gibts Kugelfänge da landet das Geschoss hinten einfach in einem austauschbaren Eimer.

    Vollen Eimer entnehmen. Leeren eimer einstellen. Das wars auch schon. (oder ins Fass wenns größer sein soll.

     

    Die gibt es schon länger. Es gibt auch einfach nur nach hinten abgeschrägte Stahlplatten, die auch funktionieren. Probleme gibt es hier in der Regel mit dem Schall, weil

    die auftreffenden Geschosse sehr laut sind. In Raumschießanlagen nicht so das Problem, für Außenanlagen im dichtbesiedelten Deutschland aber sehr wohl.

  9. vor 15 Stunden schrieb ASE:

    Kann jemand Erfahrungswerte beisteuern was Sandkugelfang vs Granulat kosten kann? Stelle mir Sand recht günstig vor. Haben einen Pistolenstand mit 5 Ständen, hätte da statt des Lamellenkugelfangs mit seiner Bleistaubproblematik gerne Sand oder Granulat. Speziell auch im Hinblick auf nutzungserweiterung Richtung Flinte. Gegenwärtig 1500J, würde gerne abweichend von den Standrichtlinien auf 4000J aufrüsten, 7000 ist vermutlich unrealistisch.

    Am besten mal konkrete Angebote machen lassen, da die Standzeiten des Granulates und die Wartungskosten auf lange Zeit gesehen den Preis bestimmen. Bei der Umrüstung des Standes bitte berücksichtigen, dass Wände, Blenden, etc. auch für die höheren Energien ausgelegt sein müssen.

  10. Gerade eben schrieb Josef.S:

    Die Platten kann man mit etwas Granulat und ein Heißluftföhn verschließen und das Granulat kann man Sieben und mehrmals Benutzen.

    Es gibt Kästen mit thermoplastischen Platten und Granulat, da geht das. Ich meinte den Austausch von Sand gegen Granulat in großen Geschossfängen. Da wird das mit dem Sieben schwierig, weil das Granulat irgendwann die gleiche Größe hat wie die Geschosse.

  11. Jede Änderung des Geschossfangs ist eine wesentliche Änderung des Schießstandes und erfordert ein Abnahmegutachten vom Sachverständigen und die Genehmigung der Behörde. Nicht jeder Geschossfang kann in jeden Stand eingebaut werden.

     

    Bei Gummigranulat auf die Qualität achten. Es gibt Firmen, die hier ihren Plastikabfall günstig entsorgen. Wer hier billig kauft, bekommt auch nur Müll. Wenn vorher schon ein Sandgeschossfang vorhanden war, muss man nur die oberste Schicht abnehmen. Das Granulat kommt dann auf ein Fleece und wird in der Regel von Beetbrettern gehalten. Durch auftreffende Geschosse fängt das Granulat an zu "hüpfen". Wer keine Abdeckung nutzt, hat das Zeug überall herumfliegen. Unter der Abdeckung bilden sich im Laufe der Zeit oftmals Wölbungen, die wiederum neue Probleme verursachen. Und das Entsorgen geht in der Menge in der Regel über Firmen. Die saugen das Zeug ab, zentrifugieren es und blasen es wieder zurück. Das kostet halt sein Geld.

     

    Firmen wie Morgenroth sind schon ganz vernünftig.

     

    Am wenigsten Probleme macht immer noch Sand in der richtigen Qualität und mit Wässerung. Der staubt dann kaum und frisst alles an Geschossen. Durch Sieben kann er auch selbst in Eigenregie gewartet werden.

     

    Stahllamellen und Bleigeschosse geben eine derbe Sauerei mit Bleistäuben. Reifenstapel, etc. wird kein vernünftiger Sachverständiger mehr durchgehen lassen für einen Neuerrichtung.

  12. vor 19 Stunden schrieb Micha176:

    Kannste sich jeder hinstellen... solange genügend Kleingeld vorhanden ist. Und die Behörden die Genehmigungen erteilen.

    Eine WBK braucht es dafür nicht!

    Das stimmt. Du benötigst zum Errichten die Baugenehmigung und zum Betrieb die Genehmigung von der Waffenbehörde. Daher macht es Sinn, das Vorhaben schon im Vorfeld mit der Waffenbehörde abzusprechen. Schlimm wäre es, wenn man für teuer Geld die Anlage baut und dann nicht betreiben darf. Das ist an zahlreiche Auflagen gebunden (Versicherungspflicht, Betreiberpflichten, usw.)

  13. vor 14 Stunden schrieb joker_ch:

    Er wird wohl kaum seinen Keller vergrösseren können. Für Polizei und ähnliches einen 20m tiefen und 10 m breiten Schiesskeller wo du dich bewegen kannst dürfte interessant sein.

    Wobei die Polizei in der Regel bleifrei schießt und damit andere Anforderungen hat, insbesondere bei den Stahllamellen (Fasung). Zudem kommen dann hier noch die Themen Arbeitsschutz und erlaubte Schießübungen mit hinzu. Der Stand muss dafür von der Genehmigungsbehörde freigegeben werden.

  14. Bei der Länge des Raumes musst du noch den Platz für die Druckwand (Kolbenstrom) sowie den Platz abziehen, den du hinter der letzten Schützenposition benötigst. Die Luft braucht einen gewissen Weg, um die Strömung aufzubauen. Im besten Fall hast du dann ca. 15m Schießbahnlänge. Dann kommen rück- und abprallsichere Boden- und Wandbeläge mit hinzu, sowie Schallschutzschleuse, zweiter Fluchtweg, usw. Elektroinstallationen, Beleuchtung, etc. müssen ebenfalls für das dynamische Schießen ausgelegt werden. Dann ist da noch die Gefahr von rückprallenden Geschossen bei harten Geschossfängen...

    Einfach mal in die Schießstandrichtlinie schauen. Hier soll ein neuer Schießstand errichtet werden; dementsprechend benötigst du auch die Baugenehmigung und musst allen Anforderungen  (auch Brandschutz und Immissionsschutz) entsprechen. Insbesondere der Umgang mit Blei und der Abluft wird spaßig werden. Bei einem Stahllamellengeschossfang gibt Blei eine richtige Sauerei. Da kannst du zur Orientierung mal in die TRGS 505 reinschauen und dir ein Entsorgungskonzept überlegen. Für den Betrieb der Schießstätte benötigst du zudem die Erlaubnis der zuständigen Genehmigungsbehörde. Das hat nichts mit der Baugenehmigung zu tun. Da sind Betreiberverantwortlichkeiten, Versicherungen, etc. zu berücksichtigen.

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  15. vor 1 Minute schrieb Doggenrotti:

    Gibts oft. 

    Ich kenne aus 3 Städten Polizeien wo dieses gelegentlich bis regelmässig vorkommt und die damals bei uns auf dem Stand geübt haben. 

    Und wo auch mal ausprobiert werden durfte (nur auf E und mit eigenener Mun). 

     

    Das stimmt. Viele Behörden mieten sich zivile Stände und trainieren dann dort. Das ist dann allerdings im dienstlichen Rahmen. Was nicht sein sollte ist, dass einzelne Beamte mit Dienstwaffen privat dort trainieren.

  16. vor 14 Stunden schrieb kulli:

    Dir fehlt durchaus das Talent zwischen den Zeilen zu lesen....

    Wir reden hier über Paragraph 6 wo soll jetzt plötzlich eine Full-auto MP5 herkommen? Ob es sich um eine MKE oder eine B&T handelt kann man an dem Tag ja spontan entscheiden.

    Du hattest geschrieben, ob du ihr Nachhilfe mit der MP5 geben darfst. Da gibt es nichts "zwischen den Zeilen zu lesen". Nein, darfst du nicht. Wenn du ihr mit einer anderen Waffe Nachhilfe in ihrer

    Freizeit geben möchtest, kannst du das natürlich gerne tun.

     

    Du brauchst dich nicht zu wundern, wenn du auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort bekommst. Ist doch nicht die Aufgabe des Lesenden, deine Frage zu interpretieren und auszulegen.

  17. vor 7 Minuten schrieb Waffen Tony:

    Die Dienstvorschriften weisen in der Regel die Nutzung der Dienstwaffen nur mit dienstlicher Munition aus.

    Muss man also schauen, was da genau formuliert ist.

    Im Dienst ist es nicht schwer auf einen Schießstand zu gehen, sofern das dienstlich angeordnet ist und alle Vorschriften eingehalten werden.

    So ist es: Dann wird in der Regel eine dienstliche Fortbildung mit Ausbildern der Polizei durchgeführt, die den Stand für diesen Zweck offiziell angemietet haben. Mir ist nicht bekannt, dass sich salopp gesagt einzelne Polizeibeamte offiziell irgendwo aus dem Schrank eine MP5 schnappen und mit einem Bekannten einfach mal eine Runde Schießen gehen.

  18. Kommt ja nicht nur auf die Schießbahnsohle an, sondern auch darauf, wie der Geschossfang aufgebaut ist, die Winkelverhältnisse von der Schützenposition aus und die Art von Waffen und Munition.

     

    Was in der Genehmigung nicht erlaubt ist, ist verboten. Ist der Stand nur für stationäres Schießen vom Schützenstand aus freigegeben, ist das Schießen von einer anderen Position aus nicht zulässig.

  19. vor 4 Stunden schrieb kulli:

    Bin mit Raiden zu 100% d'accord.

     

    Aber kurze Zusatzfrage. Wie ist das mit einer PVBin darf ich der etwas Nachhilfe geben mit der mp5.

    Ich meine natürlich nur auf dem Stand und ich frage nur für einen Freund ohne Internet!

    Mit einer dienstlichen MP5? Wo kommt die denn her? Bringt die PVBin die selber mit? Eine dienstliche Waffe auf einem privaten Stand zur Fortbildung in der Freizeit mit einem Jäger oder so?

    Viel Spaß am Abgeben der Uniform. Wenn die PVBin Defitzite beim Schießen hat, sollte sie sich im dienstlichen Rahmen an ihre Schießfortbilder wenden.

  20. vor 21 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Nein, dort stünde sonst der selbe Text wie im neuen § 27a WaffG. Letzterer enthält im übrigen die von Dir angesprochene Ermächtigung für eine Rechtsverordnung im Absatz 4.

    Mein Fehler. Ich habe es versäumt, den 12 AWaffV und den 27a WaffG abzugleichen. Du hast völlig recht - die Seite, die das verbreitet hatte, lag da von der Rechtslogik her falsch. Ich hätte das vorher

    überprüfen sollen. Ich frage mich dennoch, welche Regelung gilt, wenn ein Land keine Rechtsverordnung erlässt, bzw. dies sehr spät tut. Ich vermute mal, dass sich die Sachbearbeiter in den

    Genehmigungsbehörden dann an die alte Regelung halten.

  21. vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    1. In weiten Teilen basiert das Werk auf dem Referentenwurf vom 04.01.2019 (die dort gemachten Änderungen zu § 12 sollen nun allerdings in einen § 27a WaffG überführt werden, weshalb § 12 AWaffV folgerichtig aufzuheben wäre - das fehlt momentan aber in der jetzigen Vorlage).

     

    Ich habe das anders gelesen. Demnach bleibt der 12 AWaffV erhalten, erweitert aber zusätzlich die Möglichkeit der Länder, die Anerkennung selbst zu regeln. Mit anderen Worten: keine eigene Rechtsverordnung = alte Sachverständigenregelung. Damit blieben die polizeilichen und/oder militärisch ausgebildeten SSV neben den öffentlich bestellten anerkannt. Die Regelung würde auch mehr Sinn machen, weil sonst jedes Land gezwungen wäre, eine eigene Rechtsverordnung zu erlassen. Und das könnte dauern...

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