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raven2

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Beiträge von raven2

  1. Neulich auf einer Bezirksmeisterschafft Großkalieber des DSB in Hessen...

     

    Bei der Anmeldung wurde während der Waffenkontrolle auch nach meinen Ausweis gefragt ( 95 % der Anwesenden und wie ich weinte die Schießleitung kannten mich )

     

    Ich habe etwas verwundert meinen Ausweis gezeigt. Darauf hin meinte der nette Herr das er auch bei Wiedergeladener Munition meinen Pullverschein ( er meinte sicherlich meine Erlaubnis nach§ 27 Sprengstoffgesetz ) überprüfen könnte , was er aber nicht machen wollte ….Die stehe jetzt so in der Sportordnung

     

    Wie seht ihr das ?

     

    Darf eine Schießleitung bei Nutzung von Wiedergeladener Munition einen Pullverschein kontrolieren ?

    Es gibt ja auch gewerbliche Wiederlader etc.

     

    Beste Grüße 

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