raven2
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Kontrolle Erlaubnis nach§ 27 Sprengstoffgesetz ?
in Waffenrecht
Geschrieben
Neulich auf einer Bezirksmeisterschafft Großkalieber des DSB in Hessen...
Bei der Anmeldung wurde während der Waffenkontrolle auch nach meinen Ausweis gefragt ( 95 % der Anwesenden und wie ich weinte die Schießleitung kannten mich )
Ich habe etwas verwundert meinen Ausweis gezeigt. Darauf hin meinte der nette Herr das er auch bei Wiedergeladener Munition meinen Pullverschein ( er meinte sicherlich meine Erlaubnis nach§ 27 Sprengstoffgesetz ) überprüfen könnte , was er aber nicht machen wollte ….Die stehe jetzt so in der Sportordnung
Wie seht ihr das ?
Darf eine Schießleitung bei Nutzung von Wiedergeladener Munition einen Pullverschein kontrolieren ?
Es gibt ja auch gewerbliche Wiederlader etc.
Beste Grüße