fuerstenau
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Beiträge von fuerstenau
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Dann wirst Du uns ja Deine Erfolge demnächst berichten...
Sagst mir halt Bescheid wann und wo die nächste Schlacht sein soll.
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Wenn das ausgewählte Schlachtfeld nicht taugt um zu gewinnen kann es Kriegsentscheidend sein nicht hinzugehen und sich die (in dem Fall monetäre) Munition für Schlachten mit Erfolgsaussicht aufzuheben.
Die toten Helden können auf den anderen Schlachtfeldern nicht mehr eingesetzt werden.
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Der Schutz von knapp 80 Millionen Bürgern
vor ca. 2 Millionen LWB wird überwiegen.
Da muss man mal logisch denken...
Welchen stichhaltigen belegbaren Grund gibt es dafür, dass die 80 Mio vor den 2 Mio überhaupt geschützt werden müssen ???Kriegerlein, Du bist gemein.
Hast den Jungs im Verfassungsgericht schon die Antwort ausgeplaudert.
Grundrechte können eingeschränkt werden. Und werden es in allen möglichen Bereichen des Lebens.
Die Frage nach dem Grund des Schützens vor den 2 Mio. Na, ich weiß ja nicht. Vor den 2 Mio sicher nicht, bloß vor Denen die sich nicht an die Regeln zur Aufbewahrung halten.
Dazu muss man sich die Gefahr, die die Voraussetzung dafür ist dass man Grundrechte einschränken darf, nicht abstrakt ausdenken, es ist mit zig Toten bewiesen worden.
Jeder Polizist in der stinknormalen Verkehrskontrolle schränkt Grundrechte ein. Der Kaminkehrer auch, übrigens auch das der Unverletzlichkeit der Wohnung und zum Schutz der 80 Mio Anderen. Selbst die Rasenmäherverordnung schränkt die persönliche Freiheit ein zum Wohle der Allgemeinheit.
Man hätte gegen so vieles Klagen können, Mindestalter, Erwerbstreckungsgebot, Schlössern an Taschen, usw.
Die Waffengegner werden sich die Sache genau anschauen. Und aufatmen. Sie kennen jetzt die finanzielle Decke der bösen Waffenbesitzer und wie gefährlich sie juristisch einzuschätzen sind.
Langer Rede kurzer Sinn, ich spende für diesen Zweck nicht. Und bin gespannt ob mein Posting stehen bleiben darf.
Verfassungsbeschwerde
in Waffenlobby
Geschrieben
Hauts rein!
Es gibt nur eine Meinung die man haben darf, und die Partei hat immer recht.