Ja denke ich auch, das dies als Leitfaden dienen sollte ! und ich kann nix dafür, dass ich es in den weiten des Netzes gefunden habe - Selbst bei feststehenden Messern hat man ein Problem, wenn sie als Waffe eingestuft sind, obwohl Klingenlänge <12 cm ist. Doch welche Messer dies sind, kann keiner sagen! BKA entscheidet darüber und nur ein paar sind erfasst (zb. Dolch)
Somit ist es bald soweit, gar kein Messer mehr dabei haben zu dürfen!
Die Entscheidungsgewalt dem Polizisten zu übertragen ob Einhandmesser oder Tool geführt werden darf ist die schlechteste Lösung die es gibt.
Heute darf man, morgen beim Kollegen nicht, dann darf man wieder usw.
Ein Waffenschein für Messer her und gut ist, wobei man kann sich auch nochmehr reglementieren!
Gute Nacht