Wolli
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wenn ich eine Waffe in der WBK hab, hab ich das Bedürfnis für diese Waffe nachgewiesen. Ist der SB der Meinung das Bedürfnis sei entfallen, warum auch immer, müßte er wegen Wegfall einer Erteilungsvoraussetzung widerrufen. Da er das nicht gemacht hat, erkennt er ja mein Bedürfnis weiterhin an. Wenn ich nun vorhab meine ausgeschossene gegen eine neue zu ersetzen spricht doch nichts dagegen das Bedürfnis weiterhin anzuerkennen - im Gegenteil, der Schütze möchte sich verbessern was darauf hindeutet dass er wirklich aktiver Schütze ist und das dürfte doch als das alte Bedürfnis unterstützende Tatsache genügen... Gebühr Austrag Erwerbsberechtigung Erwerbsanzeige ist klar...
Hallo,
ist das Deine Meinung? Dann bitte auch dazuschreiben!
Sonst verwechselt es jemand mit Tatsachen.
Ansonsten stimme ich verbrenner1953 zu: Das volle Programm!
Dass es einzelne SB anders handhaben, kann ich mir vorstellen.
Wolli
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Zu dem Thema, wie immer , das Ergebnis meiner e-mail-Anfrage an meinen SB:
Und den 2/6-Passus habe ich mir inzwischen streichen lassen.
Wolli
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Eine .50 BMG zu schießen, würde mich allerdings schon reizen.
Ganz bestimmt nicht kaufen, (wie denn? und vor "Allem" warum denn?) nur mal schießen.
Aus meiner jetzigen Sicht ist das Utopie. Keine Gelegenheit, auch keine Perspektive dazu.
Also träumen wir weiter...
Ich habe einmal eine Corvette gefahren (5,6 l Hubraum).
Ich habe einmal mit einer 50er geschossen (3 Schuss) Dank einem Mit-WOler!
So für mich würde ich jetzt sagen, daß ich mir die 50er lieber leisten würde als die Corvette.
Sie ist einfach vom Unterhalt her billiger!
Wolli
Das diese Sichtweise Dir in dem Fall gefällt , das glaube ich Dir .
Ich wünsch Dir viel Spaß mit Deiner .50er
Mouche
Wieso Mouche,
wenn man die zitierten Stellen im Zusammenhang sieht, sprechen sie doch eher gegen gemm?
Siehe auch mein Posting bezüglich SBs kryptischer Antwort.
Wolli
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Also mal Butter bei die Fische.
Eintrag auf alte gelbe WBK: Einzellader-Langwaffen
Eintrag auf neue gelbe WBK: Eintrag der in § 14 Abs. 4 genannten Waffenarten unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2.
Wo ist das Problem ?
Was bedeutet: Keine 50er, wenn Neue Gelbe über BSSB/DSB?
Wolli
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Salomonisch natürlich. B)
Nicht ausweichen!
Etwas konkreter bitte.
Wolli
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In Fachkreisen nennt man diese Leute auch "Options-WBK-Inhaber" oder Nonstop-Loss-Käufer.
Hallo SB,
wie hättest Du entschieden?
Wolli
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Das maximale Gewicht beim HLG (mit Zweibei 7000g ) ist das Problem der .50er
es wird schon bei der 338 LM knapp, die .50er sind deutlich drüber.
Auch ist das Höchstkaliber laut neuster Sportordnung .45.
Hallo sj__lo,
bei den 7000 g stimme ich Dir zu.
Beim der Munition steht nach wie vor:
Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) für Patronen,
die den Begriff „Magnum“ (oder dementsprechende Bezeichnungen) im
Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 und ein Höchstkaliber
von 11,63/.45 aufweisen oder für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge
von 68 mm, beim Kaliber 9mm/.354 oder darüber 62 mm.
Das habe ich aus der Vorabversion für 2006 von der BDS-Homepage.
@ SB: Hättest Du sie auf die NG eingetragen?
Wolli
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In Fachkreisen nennt man diese Leute auch "Options-WBK-Inhaber" oder Nonstop-Loss-Käufer.
Hallo SB,
wie hättest Du denn entschieden?
Und worauf hätte sich Deine Entscheidung begründet?
Wolli
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Fehlende Einzelbefürwortung hin oder her - die AUSSTELLUNG dieser Karte ist an die Bestätigung des Sportschützenbedürfnises durch einen anerkannten Verband zwingend gebunden . Es ist IMHO nicht abwegig , das so zu verstehen , daß es nur eine Erwerbserlaubnis für Waffen ist , die auch sportlich geschossen werden KÖNNEN - für das Kaliber gibt es meines Wissens bei keinem Verband eine Disziplin .
Hallo Mouche,
ich dachte, da sind wir alle uns schon einig?
Gruß
Wolli
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Nachtrag:
Habe die Information, daß es Neue Gelbe gibt mit Eintrag eines 12,7x99 Einzelladers.
WBK befürwortet vom BSSB.
Wolli
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na gut, auf ein Neues!
Ich hör mich mal bei der Stickerei wg. eines Zeitfensters und aktueller Preise um.
Aber diesmal BITTE keine (allzugrossen) ....
Also, bis bald. . . . . .
Dann darf alea gar nix mitbestellen?
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Meine WBK hat mich auch grade verlassen.
Kommt aber wenn alles gut geht mit neuer Plempe wieder.
Aber wenn Ich jetzt zum schiessen fahre habe Ich immer noch meinen
Europäischenfeuerwaffenpass Ich glaube das sollte reichen. Also nicht nur im Ausland gut das Teil.
Hallo TRASD,
und Dein EFP wird dann umsonst auf den neuesten Stand gebracht, so dass dann alle Waffen/Kaliber
auch drin sind?
Doch sicher nicht!
Da würden doch sicher die Preisvorteile beim Munitionskauf beim updaten des EFP wieder draufgehen.
Wolli
p.s. da ich bis jetzt nur in D schieße, brauche ich eh keinen.
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§ 34 (2) Waffengesetz:
Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1 (Waffenhändler), der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und -wenn gegeben- die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebes dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen......
Wie diese Vorgabe mit einer Kopie der WBK erfüllt werden soll, ist mir schleierhaft.
Hallo,
wir sprachen doch von Munition, oder?
Wolli
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so wird es bei Frankonia gehändelt, zumindest bei mir.
Bei der letzten Lieferung an der Du Wolli auch teilhattest.
Tja, da scheinen Sie dann Unterschiede zu machen.
Von E. dem Großen wollten Sie die Original-WBK.
Aber ich glaube, man kann Dein und sein Verhältnis auch nicht vergleichen!
Wolli
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also bei uns beglaubigt zumindest das ordnungsamt keine wbk´s ...
begründung: die kopie könnte ja auch eingesetzt werden, wenn das original schon gar nicht mehr die betreffenden einträge enthält, bzw. widerrufen wurde ...
Diesem Argument ist schwer zu widersprechen!
Wolli
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In Edmunds Königreich hätte es so etwas nicht gegeben!
Wolli
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Keiner kriegt meine Original.WBK!
Genau der Meinung bin ich auch!
Wolli
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Wie war das letztens mit den geklauten WBKs?
Hallo Hermes,
habe ich nicht mitbekommen!
Wolli
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.... denn wenn man mal die Muni-Preise der Versandhäuser und die Versandkosten zusammenrechnet ist mein Händler "um die Ecke" immer noch preiswerter, egal ob für 50 Schuß oder die Familienpackung. Außerdem muß er ja auch leben.
mfg
Ralf
Genau Ralf!
Darum kaufen wir die Waffen auch bei ihm. Er lässt z.B. auch mehrere kommen, damit man das schönste Schaftholz aussuchen kann.
Auch Munition kaufen wir oft beim Büma und Händler vor Ort.
Aber Ralf: Wer kauft 50 Schuss?
Unter 1000 werde ich nervös!
Wolli
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Der Händler ist ein großes Handelshaus mit Katalog und etlichen Filialen.
Der nette Herr am Telefon hat es aber nun mal so verlangt.
Mir ist auch bekannt, daß es meistens auch anders gehandhabt wird.
Aber es muß doch welche geben, die dem nachkommen!
Sonst würde F ja keine Munition versenden.
Wolli
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Dies wurde kürzlich von einem Freund von mir verlangt.
Er hat dann abgelehnt.
Dies mag ja so Vorschrift sein, aber tut Ihr das?
Wolli
p.s. Er hat dann eine andere, auch zulässige Möglichkeit gefunden.
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das waren dann wohl die in Leipheim stationierten.
In so einem Provinzkaff?
Da sagen sich doch Hund und Hase Gute Nacht!
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Also ich halte Möglichkeit 1. immernoch für ausgeschlossen, auf jeden Fall in BW!( hatten diesen Fall erst vor kurzem, laut LSpoL ist die max. Obergrenze bei .45, was also die .50 klar ausschliesst!
Ob das in Bayern anders läuft glaube ich nicht, aber um 100% sicher zu gehen frag doch bei Sigrid an.
Hallo sammler,
ich dachte, der Punkt mit der SpoO wäre schon geklärt?
ZITAT ANFANG
L.2.02.14. Technische Spezifikationen für Hochleistungsgewehre (HG)
(für die Disziplinen mit den Kennziffern 4105)
Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) für Patronen,
die den Begriff „Magnum“ (oder dementsprechende Bezeichnungen) im
Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 und ein Höchstkaliber
von 11,63/.45 aufweisen oder für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge
von 68 mm, beim Kaliber 9mm/.354 oder darüber 62 mm. Die Waffe
darf mit einer Gewehrauflage (Zweibein) ausgerüstet sein.
Visierung: beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger
Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen.
Abzugswiderstand: beliebig
Schaft: beliebig, jedoch sind Hakenkappen unzulässig.
ZITAT ENDE
Sicher sollte man bei Sigrid anfragen!
Wolli
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Also an Mehrdistanzschießen (5 m, 10 m und 25 m ) habe ich jetzt eigentlich auch nicht gedacht.
Da sind ja 100 m für die 50 BMG schon zu wenig!
Wolli
p.s. aber darf ich noch einmal an meine Frage mit den 5 Möglichkeiten erinnern?
BSSB Hochbrück
in Allgemein
Geschrieben
Wie lief denn bei Euch der Vorgang ab, die Mitglieder zu befragen,
ob sie dafür bezahlen wollen?
(Bitte nicht falsch verstehen, ich bin dafür, daß Hochbrück gekauft wurde,
es geht nur um Vereinspolitik!)
In meinem Erstverein wurde in der Mitgliederversammlung abgestimmt,
und die 2, 60 Euro mit dem Mitgliedsbeutrag abgebucht.
In meinem Zweitverein hat es der Verein bezahlt.
Wie war es bei Euch?
Wolli