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wolfhoffmann

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Beiträge von wolfhoffmann

  1. Ich empfehle die drei Lehrgänge zusammen zu buchen. Erstens aus Kostengründen (Unbedenklichkeitsbescheinigung etc. ) zweitens bleibt es meist nicht beim Schwarzpulver, irgendwann kommt das Interesse am Großkaliberschießen und damit am Wiederladen.

  2. § 303a

    Datenveränderung

    (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Wenn also jemand unberechtigt deine Daten, hier der e- mail Account verändert hat, liegt eine Straftat vor, deren Geschädigter du bist. Außerdem gilt noch § 263 a StGB, Computerbetrug vor. Auf jeden Fall Anzeige erstatten. Das Konto dürfte eher irgendwo im Ausland zu finden sein.

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