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magic

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Beiträge von magic

  1. mich würde nur interessieren was der schwerpunkt macht wenn du die komplette kanone ausbauen must, denn ein bedüfniss dafür wird schwierig.......vieleicht dynamische-tiefangriffsflüge-jet-mittelkaliber, ansonsten brauchst du mich nur mitnehmen, dann stimmt der schwerpunkt wieder :rotfl2:

    aber im ernst, sehr schönes foto.

    ...so 'en Quatsch - da wird nix ausgebaut - ich lasse sie mir auf 4mm M20 und Halbautomat umbauen :rotfl2:

    So, muß mal schnell ´nen Lottoschein ausfüllen gehen - 16 Millionen sollten für ´ne gebrauchte A10 doch reichen, ODER ???

  2. Die A10 ist absolut gemein gewesen. Kann mich noch gut ans Flakschießen in Todendorf erinnern, da haben uns die Ami-A10 immer ganz schön geärgert... 5.FlaRgt 2, sonst noch einer zuhause? :D

    ...melde mich zum Dienst :D 7. FlaRgt - ebenfalls 2. Batterie :icon14:

    Todendorf - zwei mal die Trosse vom Schleppziel durchgeschossen = 2 Kästen Bier :s75:

    ...mein Arbeitsplatz damals:

    gepard_kws.jpg

    Schade um die Tomcat - hatte was besonderes.

    Aber mein absoluter Favorit ist und bleibt die A10 - wenn es die mal bei Ebay gibt, kauf ich mir eine :D

    a10_1.jpg

  3. ...sooo, jetzt haben wir viele Meinungen, Satire und Ironie gelesen - aber wie bekommen wir die Kuh vom Eis?

    Sind die Herren im Ministerium beratungsresistent, oder kann man durch gezielte Aufklärung noch etwas rumreissen?

    Wir sollten uns überlegen, ob wir den Veranstalter in irgend einer Weise unterstützen können. Per mail-Aktion oder Unterschriftensammlung etc.

    Wie sieht es mit der Ordungsbehörde in Kassel aus? Die müssten doch bestätigen können, dass es in den letzten 2 Jahre keinerlei Beanstandungen oder Vorfälle gegeben hat?

    Eine weitere Beschränkung, als den Eintritt erst mit 18 Jahren (was ich übrigens immer noch für schwachsinnig halte) sollten wir nicht akzeptieren.

  4. Hi Tom,

    mach Dir nix draus, auch einfache Dinge brauchen eine ausführliche Anleitung.

    Also ich finde das 5CW ziemlich "selbserklärend" - ich geb´meine Wumme ja auch nicht zum Putzen lassen zum Büchsenmacher AZZANGEL.gif

    Sinnlose Anleitungen gibt es genug auf der Welt. Siehe hier:

    Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt

    Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)

    § 1 Definition

    Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

    § 2 Anwendungsbereich

    Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

    § 3 Sitzgebot

    Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

    § 4 Vorbereitungen

    Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.

    § 5 Sitzposition

    Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

    § 6 Darmentleerung

    Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

    § 7 Sichtkontrolle

    Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

    § 8 Reinigung des Rektums

    Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.

    § 9 Reinigung des Aborts

    Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

    § 10 Verlassen des Aborts

    Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

    § 11 Inkrafttreten

    Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

    ...na dann mal gutes gelingen 021.gif021.gif

  5. Ich würde erstmal (als Unbeteiligter) die Bälle flachhalten.

    Auf Grund einer email hier eine Analyse der Sachlage durchzuführen halte ich für sehr gewagt.

    Wenn ein SEK ausrückt muß schon was im Busche sein - die kommen zu keiner normalen Kontrolle.

    Vielleicht gab´ es eine Anzeige, weil jemand illegale Waffen vermutete?? Es gibt viele Erklärungen und die können nur die Beteiligten geben.

    Aber zu den Kontrollen an sich: ich dachte nur die Herren des Bundesverwaltungsamtes dürfen kontrollieren??

    Kann eine solche Kontrolle durch die örtliche Waffenbehörde durchgeführt werden??

    MfG Kai

  6. Als ich vorhin an meiner alten Kaserne vorbeigefahren bin dachte ich so bei mir;

    Was passiert eigentlich mit den noch vorhandenen Bunkeranlagen??

    Die wären doch ideal zum Schiessstandbau geeignet.

    Keine Lärmbelästigung, absolut Wind- und Wetterfest und eine starke Lüftungsanlage mit Filtern ist auch schon drin.

    Einen Tresor an der Wand und im Boden zu verankern dürfte auch kein Problem sein, und die Eingangstür hält jeden Einbruchsversuch ab.

    Kann man solche Anlagen überhaupt anmieten, oder kaufen??

    Oder werde diese Anlagen immer noch "in Reserve" gehalten??

    Wenn sie frei sind, könnte sich so mancher Schützenverein den teuren Neubau mit Umweltauflagen etc. sparen.

    Hat da jemand Infos ??

    MfG Kai

  7. In Antwort auf:

    Wie definierst du denn "Umgang", so dass ein siebenjähriger WBK-Inhaber (enthält Erlaubnis zum Besitz = zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt) die Waffe nicht "besitzen" darf, ein jugendlicher Schütze auf dem Schießstand oder ein Jugendjagdscheininhaber hingegen schon?


    Knight, das sind die kleinen aber feinen Spitzfindigkeiten.

    Wie schonmal geschrieben beudeutet Umgang, die tatsächliche Gewalt auszuüben. Die Definition "tatsächliche Gewalt" beudeutet wiederum, nach eigenem Willen einen Gegenstand besitzen, transportieren, einsetzen oder gebrauchen zu können. Dies ist z.B. für Jugendliche auf einem Schiessstand UNTER AUFSICHT nicht der Fall !!! Hier handelt der Jugendliche nicht nach eigenem Willen, sondern unter Anleitung und unter Aufsicht. Er bekommt genau gesagt, was er darf und was nicht. Start und Ende des Schiessens werden angesagt und danach die Waffe wieder verschlossen.

    Dies ist meine persönliche Meinung zu dem Thema, haben die Herren RA´s noch was zuzufügen?

    MfG Kai

    P.s.: Können die Vereinskameraden des Verblichenen nicht die Waffen auf eine Vereins-WBK verwahren (bis zum 18.ten Geb.). Der Inhaber der WBK muß ja nicht der rechtliche Besitzer der Waffen sein.

  8. In Antwort auf:

    Der §2 Abs 2 ist schon ein Hammer, der mir so noch gar nicht aufgefallen ist! Wenn man den als absolut betrachten würde, hieße das, dass auch ein Jugendjagdscheininhaber oder auch jugendliche Schützen auf dem Schießstand nicht mit Waffen (also auch z.B. Luftgewehre) umgehen dürften.


    Hi Knight,

    ich glaube falcon hatte schon mal gepostet, das der "UMGANG" im waffenrechtlichen Sinne mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt einhergeht.

    Wenn ein Jugendjagdschein-Anwärter oder Jugendlicher mit dem bösen Schiessgewehr aber auf dem Stand, nach Anweisung und unter Aufsicht schiesst, kann er eben nicht die tatsächliche Gewalt ausüben.

    Mal vom Waffenrecht abgesehen, was sagt das BGB eigentlich zu minderjährigen Erben? Muß hier nicht z.B. auch ein Treuhänder das Erbe bis zur Volljährigkeit verwalten?

    Da könnte man sich doch auch darauf beziehen.

    MfG Kai

  9. In Antwort auf:

    warum taucht in sätzen, die sich um munitionsanmeldung drehen immer das wort "muss" auf?


    Ist doch vom FWR geklaut AZZANGEL.gif

    Aber stimmt, es hätte was das Wort "muss" durch "darf" zu ersetzen. gr1.gif

    Wenigstens habe ich nicht "Sehr geehrter Damen und Herren" geschrieben.

    Falcon, Du schreibts in letzter Zeit immer so misteriös.

    Hab´ich nun ein Freibier oder zahl ich Depp jetzt Dosenpfand?

    Im Ernst, kannst Du nicht schon mal sagen, was unterschwellig immer nur angedeutet wird?

    Ist solch eine Anmeldung ein "Persilschein" für alle Zeiten?Am Gesetz ändert sich bis nächste Woche sowieso nix mehr, lass uns an Deinem Wissen teilhaben.

    MfG Kai

  10. Ich war vorhin auf dem Amt.

    Die Anmeldung wurde erstmal ohne Kommentar angenommen (es war Quasi schon Feierabend AZZANGEL.gif)und Eingang quittiert.

    Ob das alles so in Ordnung sei, könne auf die schnelle nicht geprüft werden (der Zeiger sprang schon in Richtung 3 vor Zwölf) chrisgrinst.gif.

    Gegebenenfalls meldet sich der zuständige Kollege bei mir.

    Schaun mer mal.

    Gelbe WBK NEU für Sportschützen sei leider noch nicht verfügbar.

    Aber man habe extrem viel zu tun mit Anträgen auf einen kleinen Waffenschein. eek2.gif

    Meinen Entwurf von oben habe ich nochmal geringfügig verändert. Wer es nutzen will -> copy&paste

    an

    - Waffenbehörde -

    Meldung von Munitionsbesitz gem. § 58 Abs. 1 WaffG (2003)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gemäß § 58 Abs. 1 WaffG (2003) bin ich bis 31.08.2003 verpflichtet, Munition zu melden, für die ich seit 01.04.2003 keine Erwerbserlaubnis mehr habe.

    Ich bin Inhaber einer Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz und habe mir vor dem 01.04.2003 berechtigt Munition für Vereins- und Leihwaffen geladen. Über diese Munition übe ich noch den Besitz aus.

    Nach § 58 Abs. 1 WaffG muss meine Meldung lediglich die Munitionsart enthalten.

    Hiermit zeige ich an, dass ich im meldepflichtigen Besitz von

    Patronenmunition (Anlage 1 zum WaffG Abschnitt 1, Unterabschnitt 3, Ziffer 1.1) bin.

    Diese Anmeldung gilt laut Gesetz als Besitzerlaubnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    redlicher Schütze

    Eingangsbestätigung:

    Bitte quittieren Sie mir hier den fristgerechten Erhalt meiner Munitionsanmeldung.

  11. Ich faules Stück AZZANGEL.gif habe mich nun aufgerafft und aus verschiedenen Formularen was zusamengebastelt.

    falcon, carcano - wird das hier in Ordnung gehen?

    ---------------------------------------

    von

    redlicher Sportschütze

    an

    Landratsamt

    - Untere Waffenbehörde -

    Ort, Datum

    Meldung von Munitionsbesitz gem. § 58 Abs. 1 WaffG (2003)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gemäß § 58 Abs. 1 WaffG (2003) bin ich verpflichtet, Munition zu melden, für die ich keine Erwerbserlaubnis mehr habe.

    Ich bin Inhaber einer Erlaubnis nach §27 Sprengstoffrecht und habe mir Munition für Vereins- und Leihwaffen geladen.

    Nach § 58 Abs. 1 WaffG muss meine Meldung lediglich die Munitionsarten enthalten.

    Hiermit zeige ich an, dass ich im meldepflichtigen Besitz von

    Patronenmunition (Anlage 1 zum WaffG Abschnitt 1, Unterabschnitt 3, Ziffer 1.1) bin.

    Diese Anmeldung gilt laut Gesetz als Besitzerlaubnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    redlicher Sportschütze

    ----------------------------------------

    MfG Kai

    P.s.: schon jemandem aufgefallen, dass im FWR Formular "Sehr geehter Damen und Herren" steht ?

  12. VISIER sucht gerade jemanden. Kontakte doch mal Uli oder David.

    Ansonsten schau ab und zu mal hier rein :

    http://www.heckler-koch.de/html/german/com...5_01_index.html

    Da sind ab und an recht interressante Angebote drin.

    Und Herr Schmid ist recht nett am Telefon AZZANGEL.gif

    Ansonsten sieht es in der Waffenbranche (was Sportschützen und Jägerbedarf angeht) eher nicht so rosig aus.

    Mit Wiederladeartikeln kann man zwar auch Geld verdienen, aber es gibt schon zu viele sehr gute Anbieter.

    Am besten drehst Du einen Film "Bowling for Berlin" oder so ähnlich chrisgrinst.gif

    Viel Spaß bei Deiner Suche - villeicht trifft man sich mal auf dem ein oder anderen Stand in Kassel, um Kassel und um Kassel herum??

    MfG Kai

  13. In Antwort auf:

    trotzdem hat mich verwundert dass es unser magic garnicht witzich fand als ich nach dem kommando "gun ist clear" auch den "hammer down" gemacht habe.....


    ...soooo schlimm war das doch gar nicht. Man soll einen Randzünder halt nicht auf Dauer immer abschlagen - that´s all. wink.gif

    Dir sei hiermit nochmals öffentlich Verziehen chrisgrinst.gif

    Ich hoffe Du grämst Dich nicht zu arg und kannst wieder schlafen grlaugh.gif

    Zur Strafe bringe ich das nächste mal aber noch ´ne Lupi mit - und Du musst für ein Beweisfoto stillstehen tongue.gif

    Um das Glöchenschiessen bin ich rumgekommen, ich hatte genug anderes zu bestaunen und zu befummeln.

    Tja, Mike - haste echt was verpasst.

    MfG und DVC Kai

  14. Ja, schön wars!!!

    Man konnte sogar Maggi bei echt "schpochtlicher Betätigung" sehen chrisgrinst.gif.

    Ein leichtes Häematom an der rechten Schulter kann man der 45-70 mit Stahlschaftkappe zuschreiben - ich weiß " Weicheiklasse" tongue.gif

    Ansonsten lebt dieses Treffen eigentlich aus den "Gesprächen danach" - schade das Abends nur noch wenige da waren.

    Für das nächste Treffen wird Übernachten Pflicht cool.gif

    An alle die sich keine Gedanken machen, was sowas kostet, wenden sich bitte an Sharps - sowohl der Stand, die Grillhütte und die Schwenker/Würstchen müssen ja irgendwie bezahlt werden. Wer sich angesprochen fühlt kann Sharps ja mal eine PN schicken.

    Mein Fazit ist - viel gelabert, nette Leute getroffen (wiedergetroffen) und ich weiß jetzt, was ich auf keinen Fall in meinem Schrank brauche (aua AZZANGEL.gif)

    Bis bald,

    Euer magic

  15. In Antwort auf:

    Ich hab gedacht ( wurde schon angesprochen ) ein altes Luftgewehr FWB 300 umzubauen damit die Kids mit schiessen

    dürfen war falsch . Denn auch wenn man das Gewehr umbaut,

    Lauf zuschweißt usw. damit es nicht mehr schießt, bleibt es eine Waffe.


    Nehmen wir mal die Sachkunde zur Hilfe:

    1)Was sind Schußwaffen im Sinne des Waffengesetzes ?

    Schußwaffen im Sinne des Waffengesetzes sind Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

    2) Wann geht die Schußwaffeneigenschaft einer Waffe verloren ?

    Die Schußwaffeneigenschaft geht erst dann verloren, wenn alle wesentlichen Teile so verändert sind, daß sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht wieder gebrauchsfähig gemacht werden können.

    3) Welches sind die "wesentlichen Teile" herkömmlicher Schußwaffen ?

    Wesentliche Teile sind:

    - der Lauf

    - der Verschluß

    - das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn letztere nicht Bestandteil des Laufs sind

    - das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des

    Auslösemechanismus bestimmt sind, von Kurzwaffen.

    ...nach meiner Rechtsauffassung reicht also das Zuschweißen des Laufes (auf beiden Seiten) aus!!!

    Das das 300S aber keinen Trainingsabzug hat, sollte man die Dichtung rausnehmen - sonst weis die viele Luft ja gar nicht wo sie hin soll chrisgrinst.gif

    Das 300S hat auch einen starken Prellschlag, ich würde es für einen Trainer, der auf das Abzuklicken justiert wird, NICHT einsetzen!!

    Besser ein altes FWB 602 nehmen, das hat einen Trainingsabzug und kann z.B. beim SAM-Trainer prima eingesetzt werden (erprobt erst letzte Woche)

    Den Scatt-Trainer habe ich gerade zum Test hier- mehr dazu und zu den Vor-und Nachteilen der Geräte folgt Ende nächster Woche

    gr1.gifgr1.gif

  16. Wäre der 28.11. ( Freitag abends) für ein Treffen auch o.k.?

    Am 29. habe ich schon seit ein paar Jahrzehnten immer was vor AZZANGEL.gif

    Ansonsten finde ich es positiv, dass die Sondergenehmigung schon erteilt ist.

    Die Auflagen finde ich aber schon übertrieben - warum die Waffen anketten? Es war doch auf der letzten Börse absolut nix weggekommen??

    Den Eintritt ab 18 kann ich auch nicht nachvollziehen - das sind wohl die Kröten, die wir schlucken müssen pissed.gif

    MfG Kai

  17. Hallo astrolux,

    wenn Du Dich für eines der Topmodelle in Sachen Präzision entscheidest, hilft Dir evtl. dieser alte Thread:

    http://foren.waffen-online.dehttp://foren....sb=5&o=&fpart=1

    Eines der Topmodelle hat noch einen Vorteil - Du hast sie auch in Jahrzehnten noch AZZANGEL.gif

    Wir sind mit der Feinwerkbau absolut zufrieden. Die Präzision ist so gut, dass ein Fehler immer beim Schützen zu suchen ist -> Ausreden zwecklos chrisgrinst.gif

    Schade, dass sich Dein Verein mit dem KK so anstellt - bei uns darf jeder da einsteigen, wo es ihm Spaß macht. Wir haben exellente .357 Magnum Schützen, die noch nie eine Lupi in der Hand hatten. grin.gif

    Allerdings mache ich das bei meinen Jugendlichen schon so, dass sie mir zeigen müssen, dass sie die Scheibe mit der Lupi immer treffen. Dort lernen sie auch die Grundregeln über Sicherheit und Ablauf. Allerdings lernen die Jungs ziemlich schnell, denn sie wollen ja auch möglichst fix mit KK anfangen wink.gif

    MfG Kai

  18. Caliber - Februar 2003 Seite 44

    TetraGun Bore Conditioner.

    Präzisionsverbesserung von 75mm (ohne)auf 49mm (mit)Streukreis(.308Win/100meter/10 Schuß Gruppen/gleiche Waffe und Munition)

    - wobei ich 75mm eigentlich als nicht akzeptabel für eine neue Remington 700 VLS halte.

    In der angehangenen Datei ist ein Schußbild meiner Ruger - ohne irgend eine Tuningmaßnahme sind es maximal 33mm bei den äußeren Schüssen.

    Wenn ich mit dem TetraGun Bore Conditioner dann alles in der Innenzehn habe -> chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

    Der Stoff, auf den es ankommt heißt Tetraflourcarbon und soll bessere Eigenschaften als Teflon haben.

    MfG Kai

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