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Baal74

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  1. Hallo Ich entschuldige mich schonmal vorab, wenn das Thema bereits irgendwo geklärt wurde. Ich habe bei meiner Suche im Forum und im Netz keine befriedigende Antwort gefunden... Konkret: Eine meiner ersten Waffen soll eine CZ Scorpion Evo 3 S1 Carbine (9mm) werden. Ich individualisiere gerne mein Zeug. Damit treibe ich mein Umfeld auch schon bei meinen Bikes in den Wahnsinn... Mein Plan wäre, einige Dinge umzubauen. Eine andere Abzugseinheit (Timney), Magpul-Griff, verlängerter/farbiger Ladehebel, größerer Magazinauslöser, Magazintrichter, farbiger Sicherungshebel und natürlich ein RedDot - vielleicht auch ein Magnifier. Also eigentlich nur Kleinteile. Ein Mitarbeiter eines bekannten Händlers (F...) meinte, dass er das lassen würde, weil sich die Waffe dann optisch vom BKA Bescheid unterscheiden würde. Ich glaube/hoffe, dass die geplanten Änderungen die Waffe nicht so verändern, dass man mit dem Anschein ein Problem bekommt. Eher im Gegenteil, da die (farbigen) Anbauteile meiner Meinung nach das Thema "Sportgerät" eher noch betonen. Und wenn ich mir die teilweise umfangreich getunten AR-Klone so anschaue... Ich weiß, das ich für 232€ eine Einschätzung nach §6 des BKA bekommen kann, würde diese Hürde aber nur nehmen wollen, wenn die Aussichten nicht allzu trüb wären... Daher hoffe ich auf eure Einschätzungen und Erfahrungen.
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